EXPERTISE

Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulierung

Wir beraten Unternehmen überall dort, wo staatliche Stellen mitentscheiden – bei öffentlichen Aufträgen, Export- und Investitionskontrolle, Sanktionen, Beihilfen, Fördermitteln und gegenüber der Aufsicht.

Unsere Leistungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht

VERGABERECHT

  • Begleitung von Ausschreibungen für Bieter und Auftraggeber
  • Angebotsstrategie und Prüfung der Vergabeunterlagen
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
  • Konzessionen und Sektorenvergaben

AUSSENWIRTSCHAFT & EXPORTKONTROLLE

  • Exportkontrolle nach AWG, AWV und der EU-Dual-Use-Verordnung
  • Ausfuhrgenehmigungen und Güterklassifizierung
  • Sanktions- und Embargo-Compliance, Sanktionslistenprüfung
  • Interne Richtlinien und Schulungen

INVESTITIONSKONTROLLE & BEIHILFEN

  • Investitionskontrolle nach der AWV bei ausländischen Erwerbern
  • Beihilfenrecht (Art. 107 AEUV) und Notifizierung
  • Fördermittel und Zuwendungsrecht
  • Schnittstelle zu Fusionskontrolle und FSR

REGULIERUNG & GENEHMIGUNGEN

  • Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Auflagen
  • Sektorspezifische Regulierung und Aufsicht
  • Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
  • Compliance im regulierten Umfeld

Wen wir beraten

Wir beraten Unternehmen, die öffentliche Aufträge übernehmen, einer staatlichen Aufsicht unterliegen oder grenzüberschreitend handeln.

Rechtsanwalt Sebastian Harschneck im Sakko vor einer Wand mit Maxfeld-Schriftzug

Zu unseren Mandanten zählen vor allem

  • Bieter und Auftragnehmer öffentlicher Aufträge
  • Exportierende Industrie- und Technologieunternehmen
  • Unternehmen in regulierten Branchen
  • Empfänger von Fördermitteln und Beihilfen
  • Ausländische Investoren mit Bezug zur Investitionskontrolle

Typische Anlässe

Im Verhältnis zu Behörden entsteht Handlungsdruck oft durch kurze Fristen, fehlende Genehmigungen oder belastende Entscheidungen. Besonders häufig geht es um die folgenden Situationen.

Sie bewerben sich um einen öffentlichen Auftrag

Eine Ausschreibung ist wirtschaftlich attraktiv, die Vergabeunterlagen stellen jedoch hohe formale Anforderungen. Wir prüfen Eignung, Angebotsstrategie und mögliche Ausschlussgründe, damit das Angebot wertungsfähig bleibt.

Ihr Angebot wurde übergangen

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag einem Wettbewerber zu erteilen. Mit rechtzeitiger Rüge und einem Nachprüfungsantrag kann die Entscheidung überprüft und der Zuschlag zunächst verhindert werden.

Sie exportieren genehmigungspflichtige Güter

Produkte, Technologien oder Software können sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sein. Wir klassifizieren Dual-Use-Güter, prüfen Empfänger und Verwendungszweck und begleiten erforderliche Ausfuhrgenehmigungen.

Eine neue Sanktion betrifft Ihr Geschäft

Das EU-Sanktionsrecht ändert sich laufend. Wir prüfen konkrete Geschäfte, richten aktuelle Sanktionslisten- und Eigentumskontrollen ein und reduzieren Compliance-Risiken in Liefer- und Zahlungsbeziehungen.

Ein ausländischer Investor beteiligt sich

Der Erwerb eines Anteils an Ihrem Unternehmen kann der Investitionskontrolle unterliegen. In sicherheitsrelevanten Bereichen bestehen Meldepflichten, und der Vollzug ist bis zur Freigabe gesperrt. Wir prüfen die Meldepflichten und begleiten das Verfahren bis zur Freigabe.

Sie planen oder erhalten eine Förderung

Öffentliche Zuschüsse und Beihilfen sind an Bedingungen geknüpft. Verstöße gegen das Beihilfenrecht oder die Nebenbestimmungen können zur Rückforderung führen. Wir prüfen Zulässigkeit, etwaige Notifizierungspflichten und die einzuhaltenden Auflagen.

Eine Behörde erlässt einen belastenden Bescheid

Eine Auflage, Untersagung oder ein Bußgeldbescheid greift in Ihr Geschäft ein. Widerspruch, Anfechtungsklage und einstweiliger Rechtsschutz sind fristgebunden. Wir bewerten die Erfolgsaussichten und greifen den Bescheid mit den geeigneten Rechtsbehelfen an.

Ihr Geschäft unterliegt sektorspezifischer Regulierung

Neue oder verschärfte Regulierung verlangt Genehmigungen, Nachweise und laufende Compliance. Wir klären die Anforderungen, begleiten Genehmigungsverfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Aufsicht.

Cross-Border: Outbound und Inbound

Vom Auslandsgeschäft deutscher Unternehmen bis zum Markteintritt ausländischer Anbieter koordinieren wir die regulatorischen Fragen in beide Richtungen.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Sie exportieren, handeln oder bewerben sich über die Grenze.

  • Wir richten Ihre Exportkontrolle und Sanktions-Compliance über mehrere Märkte hinweg ein.
  • Wir begleiten Ausschreibungen im Ausland über lokale Kanzleien.
  • Wir bewerten Embargos und Ausfuhrbeschränkungen für Ihre Zielländer.
  • Die Steuerung läuft gebündelt aus Deutschland.

Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens

Wer in einem Vergabeverfahren übergangen wird, muss schnell handeln. Der Rechtsschutz folgt klaren Schritten und besonders kurzen Fristen.

PRÜFUNG DER VERGABE

Analyse der Vergabeunterlagen und des Verfahrens auf Vergaberechtsverstöße sowie Bewertung von Erfolgsaussichten und Fristen.

RÜGE

Unverzügliche Rüge des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber, spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis (§ 160 GWB).

NACHPRÜFUNGSANTRAG

Antrag an die Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung der Nichtabhilfe; der Zuschlag ist bis zur Entscheidung gesperrt.

VERGABEKAMMER

Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer, die in der Regel innerhalb von fünf Wochen entscheidet.

SOFORTIGE BESCHWERDE

Bei Bedarf sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des Oberlandesgerichts, mit erneuter Prüfung der Vergabeentscheidung.

Sie stehen vor einer Ausschreibung, einer Ausfuhr oder einem Behördenverfahren?

Bei kurzen Fristen kommt es auf eine schnelle, belastbare Einschätzung an. Wir prüfen Ihre Lage vertraulich und leiten die erforderlichen Schritte ein.

  • Rechtsanwalt Sebastian Harschneck, Partner bei Maxfeld.legal
    Sebastian Harschneck
    Managing Partner · Gesellschaftsrecht & Öff. Wirtschaftsrecht

Häufige Fragen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht

Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben müssen. Oberhalb bestimmter EU-Schwellenwerte gilt das strenge Kartellvergaberecht des GWB mit den zugehörigen Verordnungen (etwa VgV), unterhalb das nationale Haushaltsvergaberecht. Ziel sind Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter. Für Unternehmen bedeutet das formale Anforderungen an das Angebot, aber auch durchsetzbare Rechte, wenn die Vergabestelle Fehler macht. Wir begleiten Bieter und Auftraggeber durch das gesamte Verfahren.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte steht Bietern der Primärrechtsschutz offen. Voraussetzung ist die rechtzeitige Rüge: Erkannte Verstöße sind unverzüglich, spätestens binnen zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 GWB). Hilft dieser nicht ab, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden; bis zur Entscheidung darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Kammer entscheidet in der Regel binnen fünf Wochen, gegen ihre Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Wir handeln in diesen kurzen Fristen sofort.

Die Exportkontrolle beschränkt die Ausfuhr bestimmter Güter, Technologien und Software aus Deutschland und der EU. Grundlage sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und die EU-Dual-Use-Verordnung. Betroffen sind vor allem Dual-Use-Güter, die zivil und militärisch nutzbar sind, sowie Rüstungsgüter. Je nach Gut, Empfängerland und Verwendungszweck kann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein. Jedes Unternehmen muss selbst prüfen, ob seine Ausfuhren erfasst sind. Wir klassifizieren die Güter, holen Genehmigungen ein und richten interne Kontrollen ein.

Das EU-Sanktionsregime, insbesondere gegen Russland, wird laufend erweitert; wer auf altem Stand prüft, ist möglicherweise nicht mehr compliant. Untersagt sind je nach Regime Geschäfte mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie mit bestimmten Gütern und Sektoren. Die frühere Karenzfrist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung neuer Sanktionen ist entfallen, sodass die Sanktionslistenprüfung praktisch in Echtzeit erfolgen muss. Vorsätzliche Verstöße können mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir richten die Prüfprozesse ein und bewerten konkrete Geschäfte.

Erwirbt ein Investor von außerhalb der EU Anteile an einem deutschen Unternehmen, kann das Bundeswirtschaftsministerium den Erwerb nach der Außenwirtschaftsverordnung prüfen. In sicherheitsrelevanten Bereichen wie kritischer Infrastruktur, Verteidigung oder bestimmten Technologien bestehen Meldepflichten, teils schon ab niedrigen Beteiligungsschwellen. Meldepflichtige Erwerbe dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden, weshalb die Prüfung früh in den Zeitplan gehört. Wir klären die Betroffenheit und begleiten das Verfahren, abgestimmt mit der Transaktion.

Das EU-Beihilfenrecht (Art. 107 AEUV) untersagt grundsätzlich staatliche Zuwendungen, die bestimmte Unternehmen begünstigen und den Wettbewerb verfälschen, sofern sie nicht freigestellt oder von der Kommission genehmigt sind. Wird eine Beihilfe unzulässig gewährt, droht die Rückforderung samt Zinsen, und zwar auch vom empfangenden Unternehmen. Für Fördermittel gelten zusätzlich die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids. Die beihilfenrechtliche Zulässigkeit klären wir, begleiten Notifizierungen und sichern die Verwendung der Fördermittel ab.

Gegen belastende Verwaltungsakte stehen Widerspruch und Anfechtungsklage offen, beide fristgebunden, in der Regel innerhalb eines Monats. Hat der Bescheid sofort belastende Wirkung, kann zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden, um die Vollziehung aufzuhalten. Entscheidend sind die genaue Prüfung der Rechtsgrundlage, der Ermessensausübung und der Verfahrensfehler. Wir bewerten die Erfolgsaussichten nüchtern und vertreten Sie im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.

Viele Branchen unterliegen einer besonderen Aufsicht und Zulassung, etwa in Energie, Finanzdienstleistungen, Gesundheit oder Telekommunikation. Das bedeutet Genehmigungspflichten, laufende Melde- und Nachweispflichten und die Aufsicht durch eine Behörde. Neue oder verschärfte Vorgaben, auch aus dem EU-Recht, erfordern eine frühzeitige Anpassung von Prozessen und Verträgen. Wir klären die Anforderungen für Ihr Geschäftsmodell, begleiten Genehmigungsverfahren und vertreten Sie gegenüber der Aufsicht.

Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht sind kein Kavaliersdelikt. Je nach Schwere reichen die Folgen von Bußgeldern über die Einziehung von Erlösen bis zu Freiheitsstrafen; vorsätzliche Verstöße können mit mehreren Jahren Haft geahndet werden, in besonders schweren Fällen deutlich mehr. Hinzu kommen der Widerruf von Genehmigungen und erhebliche Reputationsschäden. Ein funktionierendes internes Kontrollsystem wirkt strafmildernd und ist die beste Vorsorge. Wir bauen dieses System auf und verteidigen im Ernstfall.

Öffentliche Fördermittel werden durch Zuwendungsbescheid gewährt, der Ziel, Höhe und zahlreiche Nebenbestimmungen festlegt, etwa zur Verwendung, zum Nachweis und zur Beachtung des Vergaberechts bei geförderten Beschaffungen. Werden diese Bedingungen verletzt, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Wichtig ist deshalb eine saubere Antragstellung und eine dokumentierte, bescheidkonforme Verwendung. Wir begleiten Antrag, Verwendung und Verwendungsnachweis und wehren Rückforderungen ab.

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