Kuppel des Berliner Fernsehturms vor strahlend blauem Himmel
LÖSUNGEN
BUSINESS IN GERMANY

Markteintritt in Deutschland rechtssicher planen

Wir begleiten internationale Unternehmen beim Aufbau ihres Geschäfts in Deutschland, von der Wahl der Rechtsform und der Gründung bis zu Verträgen, Personal und regulatorischen Anforderungen. Eine feste Ansprechperson koordiniert die Schritte auf Deutsch und Englisch und stimmt sie mit Ihrer Zentrale ab.
Markteintritt planen

Was beim Markteintritt in Deutschland zusammenkommen muss

Ein Markteintritt besteht aus mehreren rechtlichen und organisatorischen Schritten. Entscheidend ist, dass Struktur, Unterlagen, Zuständigkeiten und Zeitplan von Beginn an zusammenpassen.

Viele Schritte, ein Ziel

Rechtsform, Gründung, Handelsregister, Geschäftskonto, Genehmigungen, Verträge und erste Einstellungen hängen zeitlich und inhaltlich voneinander ab. Die richtige Reihenfolge entscheidet über einen zügigen Aufbau.

Viele Beteiligte, unterschiedliche Anforderungen

Notare, Handelsregister, Banken, Behörden, Vermieter, Vertragspartner und interne Stakeholder stellen jeweils eigene Anforderungen und arbeiten mit eigenen Fristen.

Verzögerungen an den Schnittstellen

Verzögerungen entstehen häufig an den Übergängen zwischen Notar, Bank, Register, Behörden und internen Freigaben. Fehlende Unterlagen oder eine falsche Reihenfolge können den Prozess um Wochen verschieben.

Einbindung in bestehende Konzernstrukturen

Das deutsche Setup muss zu den Vorgaben Ihrer Unternehmensgruppe passen, rechtlich wie organisatorisch. Dazu gehören Reporting-Linien, Governance, Compliance-Vorgaben und interne Genehmigungsprozesse.

Frühe Entscheidungen wirken langfristig

Entscheidungen, die zu Beginn unter Zeitdruck getroffen werden, lassen sich später oft nur mit erheblichem Aufwand korrigieren. Eine tragfähige Struktur zu Beginn erspart teure Nachbesserungen wie Anteilsübertragungen oder Satzungsänderungen.

Alles in Einklang bringen

Die einzelne Aufgabe ist meist beherrschbar; anspruchsvoll ist ihr Zusammenspiel. Rechtliche Anforderungen, interne Freigaben und operative Umsetzung müssen zum richtigen Zeitpunkt ineinandergreifen.

Unsere Lösung für Ihren Markteintritt in Deutschland

Wir koordinieren Struktur, Gründung und rechtliche Betriebsaufnahme und stimmen Reihenfolge, Unterlagen und Fristen mit Ihren internen Abläufen und den Vorgaben des Headquarters ab.

Markteintritt & Gründung

Wir führen die gesellschaftsrechtlichen Schritte von der Strukturentscheidung bis zur eingetragenen und handlungsfähigen deutschen Einheit zusammen.

  • Beratung zur passenden Rechtsform (GmbH, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft) samt Finanzierungsstruktur und gesellschaftsrechtlicher Aufstellung
  • Vorbereitung und Einreichung der Gründungsdokumente, inkl. Eintrag ins Handelsregister (HRB)
  • Koordination von Notarterminen und Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Auf Wunsch ein vorübergehender Geschäftssitz für die Aufbauphase

Betrieb, Personal & Compliance

Wir schaffen die vertraglichen und regulatorischen Grundlagen für den operativen Start und die Einbindung in Ihre bestehende Konzernstruktur.

  • Verträge rund um den Markteintritt, etwa Miet-, Liefer- und Dienstleistungsverträge
  • Deutsche Arbeitsverträge und erste Personalunterlagen
  • Prüfung regulatorischer Anforderungen, einschließlich branchenspezifischer Lizenzen
  • Abstimmung mit Ihrer internationalen Zentrale zu Governance und Reporting
  • Koordination angrenzender Themen, etwa die steuerliche Registrierung mit Ihren Steuerberatern oder Visa und Entsendungen über unsere Lösung Internationaler Personaleinsatz

Unser Prozess

Schritt 1 von 4

01

Umfang & Strategie

Im ersten Gespräch klären wir Geschäftsmodell, Zeitplan und Vorgaben der Unternehmensgruppe. Daraus entwickeln wir Rechtsform, Struktur und den konkreten Umfang des Gründungsprojekts.
02

Gründung & Registereintrag

Wir bereiten die Gründungsunterlagen vor, koordinieren den Notartermin und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister bis zur Eintragung der Gesellschaft.
03

Operativer Aufbau

Parallel bereiten wir die zentralen operativen Verträge und ersten Personalunterlagen vor und klären die einschlägigen regulatorischen Anforderungen.
04

Laufende Partnerschaft

Nach dem operativen Start unterstützen wir das Deutschlandgeschäft auf Wunsch laufend als feste externe Rechtsfunktion vor Ort.
Rechtsanwalt Sebastian Harschneck in Warnweste im Gespräch an einem Containerterminal

Sprechen wir über Ihren Markteintritt in Deutschland

Ob erste Marktprüfung oder bereits geplante Gründung: Wir ordnen die erforderlichen Schritte, Abhängigkeiten und den voraussichtlichen rechtlichen Aufwand.

Markteintritt konkret besprechen

Das Ergebnis

Ziel ist eine in Deutschland eingetragene und rechtlich so aufgestellte Einheit, dass der operative Betrieb planmäßig beginnen kann.

  1. Eine arbeitsfähige deutsche Gesellschaft

    Im Handelsregister eingetragen und mit den zentralen Verträgen, Genehmigungen und Personalunterlagen für den Start ausgestattet; auf Wunsch mit vorübergehendem Geschäftssitz.
  2. Ein Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen

    Eine feste Ansprechperson auf Partnerebene koordiniert die Arbeit auf Englisch mit dem Headquarter und auf Deutsch mit Stellen vor Ort.
  3. Transparente Kosten und kurze Wege

    Vorab abgestimmter Umfang und Kostenrahmen sowie direkte Kommunikation während des Projekts.
  4. Flexible Modelle nach Ihrem Bedarf

    Mandats- und Honorarmodelle, die zum Umfang Ihres Markteintritts passen: vom einmaligen Gründungsprojekt bis zur laufenden Betreuung.
  5. Eine Partnerschaft, die bleibt

    Auf Wunsch übernehmen wir dauerhaft die Rolle Ihrer externen Rechtsabteilung für das Deutschlandgeschäft.
Berliner Skyline mit Fernsehturm und Brandenburger Tor über der baumgesäumten Straße des 17. Juni

CASE STUDY

Stores, Seife & Setup – ein Naturkosmetik-Konzern in Deutschland

Von der deutschen Tochtergesellschaft über den Personalaufbau bis zu den ersten Stores.

Case Study lesen

Vereinbaren Sie Ihr unverbindliches Erstgespräch zum Markteintritt

Wir begleiten Sie von der ersten Strukturentscheidung bis zum operativen Start der deutschen Gesellschaft und auf Wunsch darüber hinaus, mit einer festen Ansprechperson auf Partnerebene.

  • Karina Malancea
    Karina Malancea
    Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwalt Sebastian Harschneck, Partner bei Maxfeld.legal
    Sebastian Harschneck
    Managing Partner · Gesellschaftsrecht & Öff. Wirtschaftsrecht
Reichstagsgebäude in Berlin mit deutschen Flaggen am Spreeufer

Alles Wichtige zu „Business in Germany“ auf einen Blick.

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Häufige Fragen zu Gründung und Markteintritt

Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Abläufe und Zeitrahmen beim Markteintritt in Deutschland.

Im ersten Gespräch klären wir Geschäftsmodell, Zeitplan, gewünschte Präsenz und Vorgaben der Unternehmensgruppe. Daraus leiten wir die geeignete Struktur, den Leistungsumfang und die nächsten Schritte ab.

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert die Gründung je nach Konstellation regelmäßig mehrere Wochen. Maßgeblich sind insbesondere die Verfügbarkeit des Notartermins, die Kontoeröffnung und die Bearbeitungszeit des Handelsregisters.

Für die meisten internationalen Unternehmen ist die GmbH der Standardweg: eine eigenständige Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung und hoher Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern. Eine Zweigniederlassung kommt in Betracht, wenn keine eigene Gesellschaft entstehen soll. Welche Struktur passt, klären wir anhand Ihrer Ziele und Konzernvorgaben.

Nein. Geschäftsführer müssen weder in Deutschland wohnen noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Praktisch wichtig sind Erreichbarkeit und Vertretungsregelungen, je nach Herkunftsland auch Einreisefragen. Dazu beraten wir Sie im Rahmen Ihres Markteintritts.

Wir beraten zur Struktur, erstellen die Gründungsunterlagen, koordinieren Notar und Handelsregister und unterstützen bei den ersten operativen Verträgen und Personalunterlagen.

Wir stimmen Governance, Reporting und konzernkonforme Strukturen mit Ihrer internationalen Zentrale ab.

Ja. Nach der Gründung unterstützen wir Sie auf Wunsch laufend: von einzelnen Verträgen bis hin zur Rolle einer externen Rechtsabteilung für Ihr Deutschlandgeschäft.

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