Von der deutschen Tochtergesellschaft über den Personalaufbau bis zu den ersten Stores.
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Ein Markteintritt besteht aus mehreren rechtlichen und organisatorischen Schritten. Entscheidend ist, dass Struktur, Unterlagen, Zuständigkeiten und Zeitplan von Beginn an zusammenpassen.
Wir koordinieren Struktur, Gründung und rechtliche Betriebsaufnahme und stimmen Reihenfolge, Unterlagen und Fristen mit Ihren internen Abläufen und den Vorgaben des Headquarters ab.
Wir führen die gesellschaftsrechtlichen Schritte von der Strukturentscheidung bis zur eingetragenen und handlungsfähigen deutschen Einheit zusammen.
Wir schaffen die vertraglichen und regulatorischen Grundlagen für den operativen Start und die Einbindung in Ihre bestehende Konzernstruktur.
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Ziel ist eine in Deutschland eingetragene und rechtlich so aufgestellte Einheit, dass der operative Betrieb planmäßig beginnen kann.
Wir begleiten Sie von der ersten Strukturentscheidung bis zum operativen Start der deutschen Gesellschaft und auf Wunsch darüber hinaus, mit einer festen Ansprechperson auf Partnerebene.
Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Abläufe und Zeitrahmen beim Markteintritt in Deutschland.
Im ersten Gespräch klären wir Geschäftsmodell, Zeitplan, gewünschte Präsenz und Vorgaben der Unternehmensgruppe. Daraus leiten wir die geeignete Struktur, den Leistungsumfang und die nächsten Schritte ab.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert die Gründung je nach Konstellation regelmäßig mehrere Wochen. Maßgeblich sind insbesondere die Verfügbarkeit des Notartermins, die Kontoeröffnung und die Bearbeitungszeit des Handelsregisters.
Für die meisten internationalen Unternehmen ist die GmbH der Standardweg: eine eigenständige Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung und hoher Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern. Eine Zweigniederlassung kommt in Betracht, wenn keine eigene Gesellschaft entstehen soll. Welche Struktur passt, klären wir anhand Ihrer Ziele und Konzernvorgaben.
Nein. Geschäftsführer müssen weder in Deutschland wohnen noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Praktisch wichtig sind Erreichbarkeit und Vertretungsregelungen, je nach Herkunftsland auch Einreisefragen. Dazu beraten wir Sie im Rahmen Ihres Markteintritts.
Wir beraten zur Struktur, erstellen die Gründungsunterlagen, koordinieren Notar und Handelsregister und unterstützen bei den ersten operativen Verträgen und Personalunterlagen.
Wir stimmen Governance, Reporting und konzernkonforme Strukturen mit Ihrer internationalen Zentrale ab.
Ja. Nach der Gründung unterstützen wir Sie auf Wunsch laufend: von einzelnen Verträgen bis hin zur Rolle einer externen Rechtsabteilung für Ihr Deutschlandgeschäft.