EXPERTISE

Vermögensnachfolge & Stiftungsrecht

Wir gestalten den Übergang von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation – von der Unternehmensnachfolge und vorweggenommenen Erbfolge über steuerliche Verschonungen bis zur Familienstiftung. Für Unternehmerfamilien im In- und Ausland.

Unsere Leistungen in Vermögensnachfolge & Stiftungsrecht

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

  • Nachfolgeplanung und Übergabekonzepte
  • Übergabe an Familie, Management (MBO) oder Dritte
  • Gesellschaftsrechtliche Umsetzung und Beteiligungsmodelle
  • Notfallplanung und Vertretungsregelungen

VERMÖGENSNACHFOLGE & PRIVATE CLIENTS

  • Vorweggenommene Erbfolge und lebzeitige Übertragung
  • Testament, Erbvertrag und Ehevertrag
  • Vermögensstrukturierung und Family Office
  • Pflichtteil und Gestaltung von Erbengemeinschaften

STIFTUNGEN & GEMEINNÜTZIGKEIT

  • Errichtung von Familienstiftungen
  • Gemeinnützige Stiftungen und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Stiftungssatzung, Organe und Stiftungsaufsicht
  • Stiftung als Nachfolge- und Schutzinstrument

ERBSCHAFT- & SCHENKUNGSTEUER

  • Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • Freibeträge und Zehn-Jahres-Gestaltung (§§ 16, 14 ErbStG)
  • Bewertung und Verwaltungsvermögen
  • steueroptimierte Übertragungsstrukturen

Wen wir beraten

Wir beraten Unternehmerfamilien, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen, die ihre Nachfolge geordnet gestalten und ihr Vermögen langfristig schützen wollen.

Anwalt im grauen Anzug mit roter Krawatte vor vorbeifahrendem Zug mit Maxfeld-Schriftzug

Zu unseren Mandanten zählen vor allem

  • Unternehmerfamilien und Familiengesellschaften
  • Gesellschafter und Unternehmer in der Übergabe
  • Vermögende Privatpersonen und ihre Berater
  • Stifter sowie Familien- und gemeinnützige Stiftungen
  • Erben und Erbengemeinschaften mit Auslandsbezug

Typische Anlässe

Eine tragfähige Nachfolge braucht Zeit und eine abgestimmte rechtliche, steuerliche und familiäre Planung. In diesen Situationen lohnt sich ein früher Einstieg besonders.

Sie regeln Ihre Unternehmensnachfolge

Die nächste Generation übernimmt, oder das Unternehmen soll an das Management oder an Dritte übergehen. Der Übergang sollte frühzeitig und strukturiert vorbereitet werden, gesellschaftsrechtlich, erbrechtlich und steuerlich.

Sie übertragen Vermögen zu Lebzeiten

Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht eine schrittweise Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Mit Nießbrauch, Rückforderungsrechten und abgestimmten Freibeträgen lassen sich Versorgung, Kontrolle und steuerliche Ziele verbinden.

Sie denken über eine Familienstiftung nach

Eine Familienstiftung kann Vermögen bündeln, vor Zersplitterung schützen und die Nachfolge über Generationen sichern. Wir prüfen anhand von Zielen, Vermögensstruktur und steuerlichen Folgen, ob dieses Instrument passt.

Sie wollen Erbschaftsteuer optimieren

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen hängt die Steuerlast wesentlich von der Struktur ab. Die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG bieten erhebliche Entlastungen, setzen aber die Einhaltung komplexer Fristen und Bedingungen voraus.

Ein Testament oder Erbvertrag muss aufgesetzt werden

Ohne wirksame Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge, häufig mit unerwünschten Erbengemeinschaften. Testament oder Erbvertrag schaffen klare Zuständigkeiten und lassen sich mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen verzahnen.

Der Unternehmer fällt unerwartet aus

Krankheit oder Tod des Inhabers können ein Unternehmen lähmen. Vorsorgevollmacht, Vertretungsregelungen und ein Notfallplan halten das Unternehmen handlungsfähig, wenn es darauf ankommt.

Sie gründen eine gemeinnützige Stiftung

Sie wollen gesellschaftlich wirken und zugleich steuerliche Vorteile nutzen. Wir errichten gemeinnützige Stiftungen, gestalten die Satzung und sichern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Ihr Vermögen liegt auch im Ausland

Auslandsimmobilien, Beteiligungen oder ein Wohnsitzwechsel können mehrere Erb- und Steuersysteme auslösen. Wir stimmen die Nachfolge über die betroffenen Rechtsordnungen hinweg ab.

Nachfolge mit Auslandsbezug: Outbound und Inbound

Ob deutsche Familie mit Auslandsvermögen oder internationale Familie mit Vermögen in Deutschland: Eine feste Ansprechperson koordiniert die Planung über Grenzen hinweg.

Deutsche Familien mit Auslandsvermögen

Ihr Unternehmen oder Vermögen reicht über die deutsche Grenze.

  • Wir stimmen die Nachfolge über mehrere Rechtsordnungen ab.
  • Wir binden Auslandsimmobilien und -beteiligungen in die Planung ein.
  • Wir koordinieren die steuerliche Gestaltung mit lokalen Beratern.
  • Wir gestalten Testament und Rechtswahl mit Blick auf das Ausland.

Ablauf einer Nachfolgeplanung

Eine gute Nachfolge entsteht schrittweise. Wir begleiten Unternehmerfamilien von der Bestandsaufnahme und Gestaltung über die Umsetzung bis zur späteren Anpassung der Struktur.

BESTANDSAUFNAHME & ZIELE

Erfassung von Vermögen, Unternehmen und Familiensituation sowie Klärung der Ziele für Versorgung, Kontrolle und Fortbestand.

STRUKTUR & GESTALTUNG

Entwurf der Nachfolgestruktur, von der Übergabeform über Gesellschaftsvertrag bis zur Frage einer Stiftung.

STEUERLICHE OPTIMIERUNG

Nutzung von Verschonung und Freibeträgen, abgestimmt mit dem steuerlichen Berater, mit Blick auf Fristen und Behaltensregeln.

UMSETZUNG

Beurkundung und Vollzug der Übertragungen, Errichtung der Stiftung sowie Testament, Erbvertrag und Vollmachten.

BEGLEITUNG & ANPASSUNG

Laufende Betreuung und Anpassung der Struktur an Veränderungen in Familie, Unternehmen und Gesetzgebung.

Ausgewählte Mandate

Vertiefende Beiträge

Sie planen die Übergabe Ihres Unternehmens oder Vermögens?

In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir Ziele und Ausgangslage. Darauf aufbauend entwickeln wir ein tragfähiges Nachfolgekonzept.

Häufige Fragen zu Vermögensnachfolge & Stiftungsrecht

Eine Nachfolge beginnt mit der Klärung der Ziele: Fortführung in der Familie, Übergabe an das Management oder Verkauf an Dritte. Darauf folgen die rechtliche und steuerliche Struktur, die Anpassung von Gesellschaftsvertrag und Testament sowie die schrittweise Übertragung, oft über die vorweggenommene Erbfolge. Wichtig ist ein zeitlicher Vorlauf von mehreren Jahren, um Freibeträge und Verschonungsregeln zu nutzen und den Übergang geordnet zu gestalten. Wir entwickeln das Konzept und setzen es mit dem steuerlichen Berater um.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, rechtlich eine Schenkung. Der Vorteil liegt in der Planbarkeit: Der Übergeber behält Einfluss und kann Versorgung und Kontrolle über Nießbrauch, Rückforderungsrechte und Stimmbindungen sichern. Steuerlich lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen, was die Steuerlast erheblich senken kann. Zugleich beugt eine klare lebzeitige Regelung späterem Streit unter den Erben vor. Die Übertragung richten wir an Ihren Zielen aus.

Für die Übertragung von Betriebsvermögen sehen die §§ 13a und 13b ErbStG besondere Verschonungen vor. Bei der Regelverschonung bleiben 85 Prozent des begünstigten Vermögens steuerfrei, wenn der Betrieb fünf Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme gehalten wird. Die Optionsverschonung stellt sogar 100 Prozent frei, verlangt dafür aber sieben Jahre Fortführung, eine höhere Lohnsumme und einen geringen Anteil an Verwaltungsvermögen. Bei großen Vermögen greift zusätzlich eine gesonderte Bedürfnisprüfung. Die Bedingungen sind komplex, und Fehler kosten die Verschonung. Wir gestalten die Übertragung so, dass die Verschonung trägt.

Die persönlichen Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel und geringere Beträge für entferntere Angehörige. Diese Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, weil mehrere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden (§ 14 ErbStG). Wer früh und in Etappen überträgt, kann die Steuerlast daher spürbar senken. Wir planen die Übertragungen so, dass die Freibeträge optimal genutzt werden.

Eine Familienstiftung kann sinnvoll sein, wenn Vermögen dauerhaft gebündelt, vor Zersplitterung durch Erbteilung geschützt und über Generationen im Sinne der Familie erhalten werden soll. Sie verselbständigt das Vermögen und wird durch die Satzung gesteuert, nicht durch wechselnde Eigentümer. Zu bedenken sind die laufende Verwaltung, die Bindung des Vermögens und die Erbersatzsteuer, die etwa alle 30 Jahre anfällt. Ob eine Stiftung passt, ist eine Frage von Zielen, Vermögensgröße und Steuer. Wir prüfen die Eignung und errichten die Stiftung.

Eine Familienstiftung dient dem Wohl einer Familie; ihre Erträge kommen den Begünstigten der Familie zugute, und sie ist grundsätzlich steuerpflichtig. Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke, genießt dafür Steuervorteile, darf ihr Vermögen aber nicht an eine Familie ausschütten. Möglich sind auch Mischformen und Doppelstiftungen. Welche Form passt, hängt davon ab, ob die Versorgung der Familie oder das gemeinnützige Wirken im Vordergrund steht. Satzung und Struktur legen wir entsprechend Ihren Zielen fest.

Ohne Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu Erbengemeinschaften und ungewollten Ergebnissen führt, gerade bei Unternehmen. Ein Testament ordnet die Nachfolge einseitig und ist jederzeit änderbar. Ein Erbvertrag bindet dagegen mehrere Beteiligte und schafft Verlässlichkeit, etwa bei einer Unternehmensübergabe gegen Versorgung. Beide sollten mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt sein, damit Erb- und Gesellschaftsrecht nicht auseinanderlaufen. Wir gestalten die passende Verfügung und verzahnen sie mit der Unternehmensregelung.

Fällt der Inhaber durch Krankheit oder Tod plötzlich aus, droht dem Unternehmen Handlungsunfähigkeit, etwa wenn niemand Verträge unterzeichnen oder Konten führen darf. Vorsorge schaffen eine Vorsorgevollmacht, klare Vertretungsregelungen im Gesellschaftsvertrag und ein Notfallplan mit den wichtigsten Informationen und Zugriffen. Diese Vorsorge sollte mit der langfristigen Nachfolge abgestimmt sein. Wir erstellen den Notfallplan und die erforderlichen Vollmachten und Regelungen.

Auslandsimmobilien, Beteiligungen oder ein Wohnsitz im Ausland bringen fremdes Erb- und Steuerrecht ins Spiel. Innerhalb der EU bestimmt die Europäische Erbrechtsverordnung, welches Recht auf den gesamten Nachlass anwendbar ist, wobei sich ein deutscher Erblasser durch Rechtswahl für deutsches Recht entscheiden kann. Steuerlich kann es zur Belastung in mehreren Staaten kommen, die Doppelbesteuerungsabkommen abmildern. Wir stimmen die Nachfolge über die Grenzen ab; die grenzüberschreitende Abwicklung behandeln wir unter Internationales Erbrecht.

Eine rechtsfähige Stiftung entsteht durch das Stiftungsgeschäft, in dem der Stifter Zweck, Vermögen und Organisation festlegt, und durch die Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde. Zentrales Dokument ist die Satzung mit Zweck, Organen und Regeln zur Vermögensverwaltung. Nach der Errichtung unterliegt die Stiftung der staatlichen Stiftungsaufsicht, die die satzungsgemäße Verwendung des Vermögens überwacht; gemeinnützige Stiftungen zusätzlich dem Finanzamt. Wir konzipieren die Stiftung, formulieren die Satzung und begleiten das Anerkennungsverfahren.

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