Von der ersten Ankaufsprüfung bis zur Übergabe an den Investor decken wir die rechtlichen Weichenstellungen Ihrer Projekte ab.
Ausländisches Kapital in deutschen Standorten, deutsche Entwickler auf ausländischen Märkten: Wir denken beide Richtungen mit.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Deutsche Entwickler, die im Ausland bauen oder investieren, treffen auf fremde Boden- und Genehmigungsrechte.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Internationale Investoren und Fonds, die deutsche Projekte finanzieren oder erwerben, brauchen Orientierung im deutschen Immobilien- und Baurecht.
Bauprojekte scheitern selten an der Idee, sondern an Terminverzug, strittigen Nachträgen und Sicherheiten, die im Ernstfall nicht greifen.
Wir arbeiten entlang Ihrer Meilensteine. Ankauf, Finanzierung und Baustart greifen ineinander, statt sich gegenseitig zu blockieren.
Bürgschaften, Grundschulden und Vertragsstrafen prüfen wir auf ihre Durchsetzbarkeit. Was auf dem Papier steht, muss auch vor Gericht tragen.
Ankauf, Bauvertrag, Finanzierung und Vermietung liegen bei uns in einer Hand. Sie sprechen mit denselben Partnern, die das Projekt von Anfang an kennen.
Ausländisches Kapital, internationale Baupartner, fremde Rechtsordnungen – wir koordinieren die Beteiligten und halten die Verträge zusammen.
Bringen Sie uns früh ins Boot. Wir prüfen die Struktur, bevor der Kaufvertrag beim Notar liegt, und begleiten das Projekt bis zur Übergabe.
Das hängt von Steuerlast, Haftung und Bestandsverträgen ab. Beim Asset Deal erwerben Sie das Grundstück direkt über einen notariellen Kaufvertrag; beim Share Deal übernehmen Sie die Anteile der grundbesitzenden Gesellschaft samt aller Verbindlichkeiten. Wir prüfen Grunderwerbsteuer, Altverträge und das gemeindliche Vorkaufsrecht und empfehlen die Struktur, die zu Ihrem Projekt passt.
Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt vor, wann und in welcher Höhe Sie Kaufpreisraten vom Erwerber fordern dürfen und welche Sicherheiten Sie stellen müssen. Wir gestalten den Vertrag so, dass Ratenplan, Bürgschaften und Bautenstand zusammenpassen und der Vertrieb rechtssicher läuft.
Über klare Termine mit Vertragsstrafenregelung, ein geordnetes Nachtragsverfahren und werthaltige Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten. Ob VOB/B oder BGB-Bauvertrag die bessere Grundlage ist, entscheiden wir mit Blick auf Ihre Rolle im Projekt.
Ein Forward Deal sichert den Verkauf, bevor das Objekt fertig ist, und verschafft Ihnen früh Planungssicherheit für die Finanzierung. Kaufvertrag und Bauvertrag müssen dabei sauber verzahnt sein – bei Forward Funding trägt der Käufer die Baukosten mit, beim Forward Sale zahlt er erst bei Fertigstellung. Wir gestalten beide Varianten und die Übergabemechanik dazu.