BRANCHEN

Projektentwickler & Bauträger

Wir begleiten Projektentwickler, Bauträger und Investoren vom Grundstücksankauf über die Vertragsgestaltung am Bau bis zum Exit – rechtssicher und mit Blick auf den Zeitplan.

Wobei wir Sie am Bau begleiten

Von der ersten Ankaufsprüfung bis zur Übergabe an den Investor decken wir die rechtlichen Weichenstellungen Ihrer Projekte ab.

GRUNDSTÜCKSANKAUF UND DUE DILIGENCE

Wir prüfen Grundbuch, Baulasten, Altlasten und Erschließung, strukturieren den Ankauf als Asset oder Share Deal und verhandeln den notariellen Kaufvertrag samt Fälligkeits- und Rücktrittsmechanik.

BAUTRÄGERVERTRAG UND MaBV

Bauträgerverträge gestalten wir nach den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung, sichern die Kaufpreisraten über Bürgschaften ab und bringen die Teilungserklärung mit dem Vertriebskonzept in Einklang.

BAU- UND GENERALUNTERNEHMERVERTRÄGE

Wir verhandeln GU- und Nachunternehmerverträge auf Grundlage der VOB/B oder des BGB-Bauvertragsrechts, regeln Termine, Vertragsstrafen, Nachträge und Gewährleistung und halten Ihre Sicherheiten belastbar.

PROJEKTFINANZIERUNG UND SICHERHEITEN

Die Finanzierung begleiten wir vom Term Sheet bis zum Kreditvertrag, verhandeln Grundschulden, Bürgschaften und Sicherheitenpakete und stimmen sie mit Ankauf und Forward-Struktur ab.

FORWARD DEALS UND VERMIETUNG

Wir strukturieren Forward-Sale- und Forward-Funding-Verträge, verzahnen sie mit dem Bauvertrag und verhandeln Gewerbemietverträge mit Ankermietern bis zur Übergabereife.

Wenn das Projekt über die Grenze reicht

Ausländisches Kapital in deutschen Standorten, deutsche Entwickler auf ausländischen Märkten: Wir denken beide Richtungen mit.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Deutsche Entwickler, die im Ausland bauen oder investieren, treffen auf fremde Boden- und Genehmigungsrechte.

  • Ankaufsprüfung und Vertragsgestaltung nach ausländischem Grundstücks- und Notariatsrecht
  • Koordination lokaler Anwälte, Notare und Gutachter über ein zentrales Projektteam
  • Absicherung von Bau- und Generalunternehmerverträgen mit ausländischen Baupartnern
  • Gestaltung grenzüberschreitender Finanzierungs- und Sicherheitenstrukturen
  • Regelung von Gerichtsstand, Schiedsvereinbarung und anwendbarem Recht

Warum Entwickler mit uns arbeiten

Bauprojekte scheitern selten an der Idee, sondern an Terminverzug, strittigen Nachträgen und Sicherheiten, die im Ernstfall nicht greifen.

  • Wir arbeiten entlang Ihrer Meilensteine. Ankauf, Finanzierung und Baustart greifen ineinander, statt sich gegenseitig zu blockieren.

  • Bürgschaften, Grundschulden und Vertragsstrafen prüfen wir auf ihre Durchsetzbarkeit. Was auf dem Papier steht, muss auch vor Gericht tragen.

  • Ankauf, Bauvertrag, Finanzierung und Vermietung liegen bei uns in einer Hand. Sie sprechen mit denselben Partnern, die das Projekt von Anfang an kennen.

  • Ausländisches Kapital, internationale Baupartner, fremde Rechtsordnungen – wir koordinieren die Beteiligten und halten die Verträge zusammen.

Sie planen ein Projekt oder stehen vor dem Ankauf?

Bringen Sie uns früh ins Boot. Wir prüfen die Struktur, bevor der Kaufvertrag beim Notar liegt, und begleiten das Projekt bis zur Übergabe.

Häufige Fragen von Projektentwicklern

Das hängt von Steuerlast, Haftung und Bestandsverträgen ab. Beim Asset Deal erwerben Sie das Grundstück direkt über einen notariellen Kaufvertrag; beim Share Deal übernehmen Sie die Anteile der grundbesitzenden Gesellschaft samt aller Verbindlichkeiten. Wir prüfen Grunderwerbsteuer, Altverträge und das gemeindliche Vorkaufsrecht und empfehlen die Struktur, die zu Ihrem Projekt passt.

Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt vor, wann und in welcher Höhe Sie Kaufpreisraten vom Erwerber fordern dürfen und welche Sicherheiten Sie stellen müssen. Wir gestalten den Vertrag so, dass Ratenplan, Bürgschaften und Bautenstand zusammenpassen und der Vertrieb rechtssicher läuft.

Über klare Termine mit Vertragsstrafenregelung, ein geordnetes Nachtragsverfahren und werthaltige Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten. Ob VOB/B oder BGB-Bauvertrag die bessere Grundlage ist, entscheiden wir mit Blick auf Ihre Rolle im Projekt.

Ein Forward Deal sichert den Verkauf, bevor das Objekt fertig ist, und verschafft Ihnen früh Planungssicherheit für die Finanzierung. Kaufvertrag und Bauvertrag müssen dabei sauber verzahnt sein – bei Forward Funding trägt der Käufer die Baukosten mit, beim Forward Sale zahlt er erst bei Fertigstellung. Wir gestalten beide Varianten und die Übergabemechanik dazu.

Kontakt

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Schreiben Sie uns. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen.

Oder rufen Sie uns an:

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Maxfeld.legal

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