Effiziente Begleitung des Einkaufs beim Erfinder des Stikkenofen.
Case Study lesenEin Team für die Themen, die im Unternehmensalltag zusammenlaufen, statt für jedes eine eigene Kanzlei.
Auslandsgeschäft scheitert selten an der Sprache, oft aber am falschen Vertrag. Wir denken den grenzüberschreitenden Teil von Anfang an mit.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Sie liefern, vertreiben oder produzieren jenseits der Grenze und brauchen Verträge, die dort auch halten.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Sie fassen in Deutschland Fuß und wollen rechtssicher aufsetzen, was Sie hier vorhaben.
Im Mittelstand fehlt es fast nie am Bewusstsein für rechtliche Fragen. Was fehlt, ist die Zeit und ein eigener Jurist, der die Fäden zusammenhält.
Sie sprechen mit dem Partner, der Ihre Sache führt, nicht mit wechselnden Sachbearbeitern. Themen, die zusammenhängen, bearbeiten wir auch zusammen.
Für Unternehmen ohne eigene Juristen übernehmen wir die laufende Beratung, prüfen Verträge und sind auch für die kurzfristige Frage zwischendurch erreichbar.
Uns interessiert, was Ihr Geschäft trägt. Wir wägen Aufwand und Risiko gegen die Kosten ab und sagen klar, wann sich ein Streit lohnt und wann eine Einigung der bessere Weg ist.
Als partnergeführte Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht begleiten wir Sie in der Region genauso wie im Auslandsgeschäft.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, was zu tun ist und was es kostet.
Sobald Verträge, Personalfragen und Alltagsjuristerei regelmäßig anfallen, die Zahl aber eine eigene Rechtsabteilung nicht rechtfertigt. Wir übernehmen die laufende Beratung zu festen Konditionen, prüfen Verträge und sind bei kurzfristigen Fragen erreichbar. Sie zahlen für die Leistung, die Sie brauchen, ohne eine Stelle im Haus zu schaffen.
Eine saubere Übergabe braucht in der Regel zwei bis fünf Jahre. In dieser Zeit geht es darum, das Unternehmen unabhängiger vom Inhaber zu machen, die Nachfolge im Gesellschaftsvertrag zu verankern und sie mit Testament, Ehevertrag und Steuergestaltung abzustimmen. Frühzeitige Planung verschafft Spielraum und beugt späterem Streit in Familie und Gesellschafterkreis vor.
Das hängt von der Ausgangslage ab. Beim Share Deal kaufen Sie die Anteile und übernehmen das Unternehmen mitsamt seiner Verbindlichkeiten und Verträge. Beim Asset Deal erwerben Sie einzelne Wirtschaftsgüter und wählen gezielter aus, tragen dafür aber den Aufwand der Einzelübertragung. Käufer und Verkäufer bewerten Haftung, Steuern und Aufwand oft unterschiedlich, weshalb wir die Struktur vor der Verhandlung mit Ihnen klären.
Was Sie vereinbaren. Ohne ausdrückliche Rechtswahl entscheiden internationale Kollisionsregeln, und bei Warenkäufen greift häufig automatisch das UN-Kaufrecht (CISG). Wir legen Rechtswahl, Gerichtsstand oder Schiedsklausel bewusst fest, statt sie dem Zufall zu überlassen, und behalten zwingende Schutzvorschriften des Auslands im Blick.
Die Pflichten verschieben sich derzeit. Die jährliche Berichtspflicht nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist für 2026 entfallen, und die EU-Vorgaben (CSDDD und CSRD) wurden über das Omnibus-Paket entschärft und greifen gestuft, zunächst vor allem für große Unternehmen. Viele Mittelständler sind trotzdem mittelbar betroffen, weil größere Auftraggeber Angaben einfordern. Wir prüfen, was für Ihre Größe und Lieferkette konkret gilt.