BRANCHEN

Kleine & Mittelständische Unternehmen

Ob Familienbetrieb, inhabergeführte GmbH oder international tätiger Zulieferer: Wir begleiten mittelständische Unternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen – vom Tagesgeschäft bis zur Nachfolge.

Womit wir mittelständische Unternehmen unterstützen

Ein Team für die Themen, die im Unternehmensalltag zusammenlaufen, statt für jedes eine eigene Kanzlei.

VERTRÄGE UND AGB

Wir gestalten und prüfen Liefer-, Einkaufs- und Dienstleistungsverträge, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverhältnisse sowie Ihre AGB, damit Haftung, Fristen und Rechtswahl im Ernstfall tragen.

ARBEITSRECHT

Von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen über Abmahnung und Kündigung bis zum Betriebsübergang nach § 613a BGB beraten wir Sie bei allen personalrechtlichen Fragen des Betriebs.

M&A UND UNTERNEHMENSKAUF

Beim Kauf oder Verkauf begleiten wir Due Diligence, Verhandlung und Kaufvertrag als Share- oder Asset-Deal bis zum Vollzug, auf Käufer- wie auf Verkäuferseite.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Wir strukturieren den Generationenwechsel: Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag, die Übergabe an Familie oder Management und die Abstimmung mit Testament und Eheverträgen.

GESELLSCHAFTSRECHT UND GESELLSCHAFTER

Gründung, Umwandlung, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen gehören ebenso dazu wie Gesellschafterstreit, Beschlussmängel und der Ein- oder Austritt einzelner Gesellschafter.

Wenn Ihr Geschäft über die Grenze geht

Auslandsgeschäft scheitert selten an der Sprache, oft aber am falschen Vertrag. Wir denken den grenzüberschreitenden Teil von Anfang an mit.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Sie liefern, vertreiben oder produzieren jenseits der Grenze und brauchen Verträge, die dort auch halten.

  • Vertriebs-, Liefer- und Handelsvertreterverträge mit klarer Rechtswahl und Gerichtsstand
  • UN-Kaufrecht (CISG) bewusst anwenden oder wirksam ausschließen
  • Handelsvertreterausgleich und zwingende ausländische Schutzvorschriften im Blick behalten
  • Aufbau von Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Vertriebsstrukturen im Zielmarkt
  • Forderungsdurchsetzung und Streitbeilegung über Ländergrenzen hinweg, auch per Schiedsklausel

Was Sie von der Zusammenarbeit erwarten können

Im Mittelstand fehlt es fast nie am Bewusstsein für rechtliche Fragen. Was fehlt, ist die Zeit und ein eigener Jurist, der die Fäden zusammenhält.

  • Sie sprechen mit dem Partner, der Ihre Sache führt, nicht mit wechselnden Sachbearbeitern. Themen, die zusammenhängen, bearbeiten wir auch zusammen.

  • Für Unternehmen ohne eigene Juristen übernehmen wir die laufende Beratung, prüfen Verträge und sind auch für die kurzfristige Frage zwischendurch erreichbar.

  • Uns interessiert, was Ihr Geschäft trägt. Wir wägen Aufwand und Risiko gegen die Kosten ab und sagen klar, wann sich ein Streit lohnt und wann eine Einigung der bessere Weg ist.

  • Als partnergeführte Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht begleiten wir Sie in der Region genauso wie im Auslandsgeschäft.

Fußgänger als Silhouetten auf einer schlanken Brücke vor blauem Himmel

CASE STUDY

Perfekte Brötchen & Globaler Einkauf bei MIWE

Effiziente Begleitung des Einkaufs beim Erfinder des Stikkenofen.

Case Study lesen

Sie planen einen Vertrag, eine Übergabe oder den Schritt ins Ausland?

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, was zu tun ist und was es kostet.

  • Rechtsanwalt Sebastian Harschneck, Partner bei Maxfeld.legal
    Sebastian Harschneck
    Managing Partner · Gesellschaftsrecht & Öff. Wirtschaftsrecht
  • Daniel Gößling
    Daniel Gößling
    Partner Prozessführung und Streitbeilegung

Häufige Fragen von mittelständischen Unternehmen

Sobald Verträge, Personalfragen und Alltagsjuristerei regelmäßig anfallen, die Zahl aber eine eigene Rechtsabteilung nicht rechtfertigt. Wir übernehmen die laufende Beratung zu festen Konditionen, prüfen Verträge und sind bei kurzfristigen Fragen erreichbar. Sie zahlen für die Leistung, die Sie brauchen, ohne eine Stelle im Haus zu schaffen.

Eine saubere Übergabe braucht in der Regel zwei bis fünf Jahre. In dieser Zeit geht es darum, das Unternehmen unabhängiger vom Inhaber zu machen, die Nachfolge im Gesellschaftsvertrag zu verankern und sie mit Testament, Ehevertrag und Steuergestaltung abzustimmen. Frühzeitige Planung verschafft Spielraum und beugt späterem Streit in Familie und Gesellschafterkreis vor.

Das hängt von der Ausgangslage ab. Beim Share Deal kaufen Sie die Anteile und übernehmen das Unternehmen mitsamt seiner Verbindlichkeiten und Verträge. Beim Asset Deal erwerben Sie einzelne Wirtschaftsgüter und wählen gezielter aus, tragen dafür aber den Aufwand der Einzelübertragung. Käufer und Verkäufer bewerten Haftung, Steuern und Aufwand oft unterschiedlich, weshalb wir die Struktur vor der Verhandlung mit Ihnen klären.

Was Sie vereinbaren. Ohne ausdrückliche Rechtswahl entscheiden internationale Kollisionsregeln, und bei Warenkäufen greift häufig automatisch das UN-Kaufrecht (CISG). Wir legen Rechtswahl, Gerichtsstand oder Schiedsklausel bewusst fest, statt sie dem Zufall zu überlassen, und behalten zwingende Schutzvorschriften des Auslands im Blick.

Die Pflichten verschieben sich derzeit. Die jährliche Berichtspflicht nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist für 2026 entfallen, und die EU-Vorgaben (CSDDD und CSRD) wurden über das Omnibus-Paket entschärft und greifen gestuft, zunächst vor allem für große Unternehmen. Viele Mittelständler sind trotzdem mittelbar betroffen, weil größere Auftraggeber Angaben einfordern. Wir prüfen, was für Ihre Größe und Lieferkette konkret gilt.

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