BRANCHEN

Startups

Wir begleiten Gründerteams, Wachstumsunternehmen und ihre Investoren durch Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligung und internationale Expansion – bis zum Exit.

Begleitung von der Gründung bis zum Exit

Bei Startups greifen Gesellschaftsrecht, Finanzierung, IP und Arbeitsrecht ineinander. Wir bearbeiten diese Themen im selben Team.

GRÜNDUNG UND RECHTSFORM

Wir strukturieren die Gesellschaft, entwerfen Satzung und Geschäftsführerverträge und regeln in der Gründervereinbarung Vesting, Leaver-Klauseln und die Verteilung der Anteile, bevor der erste Investor an den Tisch kommt.

FINANZIERUNGSRUNDEN UND VC-VERTRÄGE

SAFE oder Wandeldarlehen, dann das Term Sheet, am Ende der Beteiligungs- und Gesellschaftervertrag. Wir verhandeln Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutz und Vetorechte auf Augenhöhe mit dem Investor.

MITARBEITERBETEILIGUNG UND ESOP

Wir gestalten VSOP- und ESOP-Programme samt Vesting und Ausübungsbedingungen und ordnen die steuerliche Behandlung nach § 19a EStG in der Fassung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ein.

IP UND IT-RECHT

Marken, Software-Lizenzen, die Übertragung von Schutzrechten von Gründern und Freelancern auf die Gesellschaft sowie eine datenschutzkonforme Produktgestaltung sichern wir vertraglich ab.

EXIT UND M&A

Beim Share Deal oder Asset Deal führen wir die Due Diligence, verhandeln den Kaufvertrag und lösen Gesellschaftervereinbarungen, Liquidationspräferenzen und Earn-outs sauber auf.

Über Grenzen hinweg finanzieren und wachsen

Kapital und Talent kommen bei Startups selten nur aus einem Land. Wir arbeiten mit ausländischen Investoren und Standorten in beide Richtungen.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Wenn US-Kapital ruft oder der Auslandsmarkt zum Kernziel wird, sind wir schon bei der Struktur dabei.

  • US-Flip und Delaware-Flip: Umstrukturierung auf eine US-Holding, wenn Investoren oder der US-Markt es verlangen
  • Verhandlung von Term Sheets und Beteiligungsverträgen mit ausländischen VCs und Fonds
  • Aufbau von Tochtergesellschaften und Vertriebsstrukturen in den Zielmärkten
  • Anmeldung und Durchsetzung von Marken und Schutzrechten im Ausland
  • Founder- und Mitarbeiterverträge für verteilte und Remote-Teams über Landesgrenzen hinweg

Was Sie von uns erwarten können

Bei jungen Unternehmen entscheiden Tempo und der Blick auf den Cap Table oft mehr als jede einzelne Klausel.

  • Ein Term Sheet hat ein Ablaufdatum. Wir verhandeln in den engen Zeitfenstern einer Finanzierungsrunde, statt sie zu sprengen.

  • Jede Beteiligung, jeder Options-Pool und jede Liquidationspräferenz verschiebt, wem am Ende wie viel gehört. Wir denken den Exit schon bei der ersten Runde mit.

  • Sie sprechen mit dem Anwalt, der auch verhandelt. Ihre Runde wird nicht an wechselnde Berufsträger durchgereicht.

  • Bei einer Finanzierungsrunde hängen Gesellschaftsrecht, IP, Arbeitsrecht und Datenschutz zusammen. Wir bündeln das, statt Sie zwischen Spezialisten hin- und herzuschicken.

Sie planen Ihre nächste Finanzierungsrunde?

Ob SAFE, Wandeldarlehen oder eine Series-A mit institutionellem Lead: Schildern Sie uns kurz, wo Sie stehen. Wir sagen Ihnen offen, was rechtlich als Nächstes ansteht.

  • Rechtsanwalt Sebastian Harschneck, Partner bei Maxfeld.legal
    Sebastian Harschneck
    Managing Partner · Gesellschaftsrecht & Öff. Wirtschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
    Johannes Egelhof LL.M.
    Partner · M&A & Restrukturierung

Häufige Fragen von Gründern

Beim ESOP erhalten Mitarbeitende bei Ausübung echte Gesellschaftsanteile, beim VSOP nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Auszahlung im Exit-Fall. Echte Anteile sind seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz steuerlich attraktiver geworden, weil § 19a EStG die Besteuerung aufschieben kann, bringen aber mehr gesellschaftsrechtlichen Aufwand mit sich. Für frühe Teams ist ein sauber erklärter VSOP häufig der pragmatischere Weg.

In der Pre-Seed-Phase reicht oft ein SAFE oder ein Wandeldarlehen, das die Bewertungsfrage in die nächste Runde verschiebt. Ein vollständiger Beteiligungs- und Gesellschaftervertrag mit Liquidationspräferenz, Vesting und Vetorechten lohnt sich meist erst, wenn ein institutioneller Investor mit eigenem Term Sheet einsteigt.

Dann, wenn US-Investoren nur in eine US-Holding investieren wollen oder der US-Markt das Kernziel ist. Der Flip verlagert die Muttergesellschaft in die USA und ist steuerlich wie gesellschaftsrechtlich aufwendig. Er sollte früh und mit steuerlicher Begleitung geplant werden, weil ein Flip mit bereits gewachsenem Cap Table deutlich teurer und komplizierter wird.

Sie regelt, wer beim Exit zuerst und wie viel aus dem Erlös bekommt. Investoren erhalten damit ihr eingesetztes Kapital vorab zurück, bevor der Rest verteilt wird. Ob die Präferenz „non-participating“ oder „participating“ ausgestaltet ist und mit welchem Faktor sie greift, entscheidet spürbar darüber, was für das Gründerteam am Ende übrig bleibt – deshalb verhandeln wir diesen Punkt genau.

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