Bei Startups greifen Gesellschaftsrecht, Finanzierung, IP und Arbeitsrecht ineinander. Wir bearbeiten diese Themen im selben Team.
Kapital und Talent kommen bei Startups selten nur aus einem Land. Wir arbeiten mit ausländischen Investoren und Standorten in beide Richtungen.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Wenn US-Kapital ruft oder der Auslandsmarkt zum Kernziel wird, sind wir schon bei der Struktur dabei.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Für Gründer aus dem Ausland bauen wir den deutschen Teil der Struktur auf.
Bei jungen Unternehmen entscheiden Tempo und der Blick auf den Cap Table oft mehr als jede einzelne Klausel.
Ein Term Sheet hat ein Ablaufdatum. Wir verhandeln in den engen Zeitfenstern einer Finanzierungsrunde, statt sie zu sprengen.
Jede Beteiligung, jeder Options-Pool und jede Liquidationspräferenz verschiebt, wem am Ende wie viel gehört. Wir denken den Exit schon bei der ersten Runde mit.
Sie sprechen mit dem Anwalt, der auch verhandelt. Ihre Runde wird nicht an wechselnde Berufsträger durchgereicht.
Bei einer Finanzierungsrunde hängen Gesellschaftsrecht, IP, Arbeitsrecht und Datenschutz zusammen. Wir bündeln das, statt Sie zwischen Spezialisten hin- und herzuschicken.
Ob SAFE, Wandeldarlehen oder eine Series-A mit institutionellem Lead: Schildern Sie uns kurz, wo Sie stehen. Wir sagen Ihnen offen, was rechtlich als Nächstes ansteht.
Beim ESOP erhalten Mitarbeitende bei Ausübung echte Gesellschaftsanteile, beim VSOP nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Auszahlung im Exit-Fall. Echte Anteile sind seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz steuerlich attraktiver geworden, weil § 19a EStG die Besteuerung aufschieben kann, bringen aber mehr gesellschaftsrechtlichen Aufwand mit sich. Für frühe Teams ist ein sauber erklärter VSOP häufig der pragmatischere Weg.
In der Pre-Seed-Phase reicht oft ein SAFE oder ein Wandeldarlehen, das die Bewertungsfrage in die nächste Runde verschiebt. Ein vollständiger Beteiligungs- und Gesellschaftervertrag mit Liquidationspräferenz, Vesting und Vetorechten lohnt sich meist erst, wenn ein institutioneller Investor mit eigenem Term Sheet einsteigt.
Dann, wenn US-Investoren nur in eine US-Holding investieren wollen oder der US-Markt das Kernziel ist. Der Flip verlagert die Muttergesellschaft in die USA und ist steuerlich wie gesellschaftsrechtlich aufwendig. Er sollte früh und mit steuerlicher Begleitung geplant werden, weil ein Flip mit bereits gewachsenem Cap Table deutlich teurer und komplizierter wird.
Sie regelt, wer beim Exit zuerst und wie viel aus dem Erlös bekommt. Investoren erhalten damit ihr eingesetztes Kapital vorab zurück, bevor der Rest verteilt wird. Ob die Präferenz „non-participating“ oder „participating“ ausgestaltet ist und mit welchem Faktor sie greift, entscheidet spürbar darüber, was für das Gründerteam am Ende übrig bleibt – deshalb verhandeln wir diesen Punkt genau.