Jeden Tag über die Grenze, rechtlich sicher unterwegs.
Case Study lesenVertragsgestaltung, Schadensregulierung, Zoll: Wir begleiten Logistiker in den Themen, die im Tagesgeschäft wirklich anfallen.
Ob Ihre Fahrzeuge ins Ausland rollen oder ausländische Ware auf deutschen Straßen und in deutschen Lagern ankommt: Wir decken beide Blickrichtungen ab.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Sobald Ihre Ware die Grenze überquert, treffen Sie auf fremde Haftungsregime und Sozialvorschriften, dazu auf Zollverfahren, die vom deutschen Recht abweichen.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Für den Markteintritt in Deutschland zählen die richtige Erlaubnis und Verträge, die vor deutschen Gerichten halten.
In der Logistik brechen Dinge an den Schnittstellen: zwischen Auftraggeber und Subunternehmer, zwischen zwei Rechtsordnungen. Und dann, wenn aus einem Vertrag ein Schadensfall wird.
Frachtbriefe, Schadensakten, Ladelisten — wir arbeiten mit den Dokumenten, die im Tagesgeschäft entstehen, nicht mit Lehrbuchfällen.
Bei internationalen Verkehren greifen Transportrecht, Zoll und das Arbeitsrecht des Fahrpersonals ineinander. Wir denken sie zusammen statt in getrennten Zuständigkeiten.
Bei Verlust oder Beschädigung zählt Tempo. Wir sichern Ansprüche gegen Frachtführer und Versicherer und wehren überzogene Forderungen ab.
Der Anwalt, der Ihren Logistikvertrag aushandelt, vertritt Sie auch, wenn daraus ein Schadensfall wird. Die Akte wandert nicht in eine fremde Prozessabteilung.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, wo die rechtlichen Hebel liegen und wie wir Sie national wie grenzüberschreitend unterstützen.
Das hängt von der Rolle im konkreten Auftrag ab. Der Frachtführer schuldet die Beförderung und haftet nach HGB, bei grenzüberschreitendem Straßenverkehr nach der CMR, jeweils mit einer summenmäßigen Haftungsbegrenzung. Der Spediteur organisiert die Versendung und haftet grundsätzlich für die Auswahl und Überwachung; übernimmt er den Transport selbst oder zu festen Kosten, tritt er in die Frachtführerhaftung ein. Wir prüfen anhand von Vertrag, Frachtbrief und ADSp, wer im Ergebnis einzustehen hat.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Fahrtenschreiberpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen, die grenzüberschreitend oder in der Kabotage eingesetzt werden. Daneben bleiben die Entsenderegeln für Berufskraftfahrer, die verschärften Kabotagegrenzen und die Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten maßgeblich. Wir prüfen Ihre Verkehre auf diese Pflichten und gestalten Arbeits- und Einsatzverträge entsprechend.
Die ADSp gelten nicht automatisch, sondern nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Sie sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen damit der AGB-Kontrolle. Gerade die Haftungshöchstbeträge und die Regelungen zur Verkehrshaftungsversicherung sollten Sie nicht ungeprüft übernehmen. Wir stimmen die Einbeziehung und etwaige Abweichungen auf Ihr Geschäftsmodell ab.
Die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD wurde durch die Omnibus-Reform 2026 in Anwendungsbereich und Fristen deutlich zurückgenommen; die unmittelbaren Pflichten treffen erst große Unternehmen und greifen zeitlich verschoben. Praktisch relevant werden Logistiker aber schon vorher, weil verladende Kunden Sorgfalts- und Nachweispflichten vertraglich weiterreichen. Wir bewerten, welche Klauseln Sie akzeptieren müssen und welche verhandelbar sind.
Wir setzen Frachtlohn, Standgeld und Schadenersatz gerichtlich wie außergerichtlich durch und klären vorab die Frage des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts. Bei CMR-Transporten bestehen dafür eigene Zuständigkeits- und Verjährungsregeln. Ergänzend gestalten wir Pfand- und Zurückbehaltungsrechte sowie Vorschüsse so, dass Ihr Forderungsausfall möglichst gering bleibt.