Wir vertreten Unternehmen, Gesellschafter und Organe in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen – vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und bei außergerichtlichen Lösungen, national wie grenzüberschreitend.
Zu unseren Mandanten zählen vor allem
Wirtschaftsstreitigkeiten entstehen häufig aus dem laufenden Geschäft, aus Verträgen, Lieferbeziehungen oder Beteiligungen. Besonders oft begleiten wir die folgenden Konstellationen.
Die Leistung ist erbracht, doch die Zahlung bleibt aus. Wir verfolgen die Forderung außergerichtlich, im Klageverfahren und erforderlichenfalls in der Zwangsvollstreckung. Verjährung und Insolvenzrisiko bestimmen Strategie und Tempo.
Lieferverzug, Mängel oder der Ausfall eines Projektpartners können erhebliche Folgen haben. Wir prüfen Ansprüche auf Erfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz, setzen sie durch und wehren unberechtigte Gegenforderungen ab.
Bei Klage, Abmahnung oder einstweiliger Verfügung laufen häufig Fristen von nur wenigen Tagen. Wir übernehmen die Verteidigung, sichern die erforderlichen Reaktionen und bewerten Prozessrisiko und Vergleichsoptionen realistisch.
Beschlussanfechtung, Organhaftung, Ausschluss oder Abfindung verlangen eine abgestimmte gesellschafts- und prozessrechtliche Strategie. Dabei behalten wir die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft im Blick.
Sitzt der Vertragspartner im Ausland oder laufen Verfahren in mehreren Ländern, müssen Zuständigkeit, anwendbares Recht und Vollstreckung zusammen gedacht werden. Wir koordinieren die internationale Prozessstrategie und lokale Kanzleien.
Verhandlung, Mediation oder Schlichtung können Zeit und Kosten sparen und Geschäftsbeziehungen erhalten. Voraussetzung ist eine belastbar vorbereitete Position, die auch im Fall eines Scheiterns prozessual trägt.
Ihre Verträge und Ihr Geschäft laufen auf Englisch. Vor den neuen Commercial Courts und Commercial Chambers lassen sich Wirtschaftsstreitigkeiten ab 500.000 Euro Streitwert vollständig in englischer Sprache führen. Wir prüfen, ob dieser Verfahrensweg für Ihren Fall sinnvoll ist.
Nach dem Closing treten Garantieverletzungen, Kaufpreisdifferenzen oder bislang unbekannte Risiken zutage. Wir verbinden Transaktionsverständnis mit Prozessstrategie und setzen Ansprüche aus dem Kaufvertrag durch oder wehren sie ab.
Ob Sie Ansprüche im Ausland durchsetzen oder sich in Deutschland verteidigen müssen: Eine feste Strategie verbindet die Verfahren über Ländergrenzen hinweg.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Sie setzen Ansprüche im Ausland durch oder verteidigen sich dort.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Sie sind im Ausland ansässig und führen eine Auseinandersetzung in Deutschland.
Ein Wirtschaftsstreit lässt sich in klare Etappen gliedern. Wir setzen bei der ersten Risikobewertung an und berücksichtigen die spätere Vollstreckung von Beginn an.
Schildern Sie uns kurz den Fall. Wir bewerten Ihre Position vertraulich und zeigen auf, welche Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind.
Ja. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland bestehen seit dem 1. April 2025 Commercial Courts und Commercial Chambers, vor denen Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro vollständig in englischer Sprache geführt werden können, einschließlich Schriftsätzen, mündlicher Verhandlung und Urteil. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung der Parteien. Die Länder haben die Gerichte bei Oberlandesgerichten und Landgerichten eingerichtet. Für international geprägte Verträge ist das eine Alternative zum Schiedsverfahren; wir prüfen die zweckmäßige Gestaltung der Gerichtsstandsklausel.
Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein externer Finanzierer die Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens und erhält im Erfolgsfall einen vereinbarten Anteil am Erlös; unterliegt die Klage, trägt der Finanzierer das Kostenrisiko. Sinnvoll ist das vor allem bei werthaltigen Ansprüchen ab etwa 200.000 Euro, bei denen das Kostenrisiko gescheut wird oder die Liquidität geschont werden soll. Da Anwälte in Deutschland grundsätzlich kein Erfolgshonorar vereinbaren dürfen, erfolgt die Finanzierung über spezialisierte Anbieter. Wir prüfen die Eignung des Anspruchs und begleiten die Auswahl und Verhandlung mit dem Finanzierer.
Nach dem Vollzug eines Unternehmenskaufs entstehen häufig Streitigkeiten über Garantien, Freistellungen, Kaufpreisanpassungen oder verschwiegene Risiken. Ob solche Post-M&A-Ansprüche durchsetzbar sind, hängt von der Ausgestaltung des Kaufvertrags ab, insbesondere von Haftungsgrenzen, Fristen und dem Zusammenspiel mit einer W&I-Versicherung. Wir bewerten die Erfolgsaussichten, sichern Beweise und setzen die Ansprüche vor dem staatlichen Gericht oder Schiedsgericht durch; für die Verkäuferseite wehren wir sie ab.
So früh wie möglich, am besten vor der ersten Reaktion gegenüber der Gegenseite. In der Anfangsphase lassen sich Beweise sichern, Verjährungsfristen prüfen und Erklärungen vermeiden, die spätere Rechtspositionen schwächen. Eine frühe Prozessrisikoanalyse zeigt zudem, ob eine außergerichtliche Lösung erreichbar ist.
Schiedsverfahren sind nicht öffentlich, die Parteien wählen fachlich spezialisierte Schiedsrichter, und der Schiedsspruch ist über das New Yorker Übereinkommen in den meisten Staaten der Welt vollstreckbar. Dafür gibt es in der Regel nur eine Instanz. Vor staatlichen Gerichten stehen Berufung und Revision offen, und Eilrechtsschutz ist schneller zu erreichen. Seit 2025 lassen sich Wirtschaftsstreitigkeiten vor den Commercial Courts auch staatlich und auf Englisch führen. Welcher Weg offensteht, entscheidet meist die Schieds- oder Gerichtsstandsklausel im Vertrag.
Erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten dauern häufig ein bis zwei Jahre; umfangreiche Beweisaufnahmen und Sachverständigengutachten verlängern sie, Berufung und Revision kommen hinzu. Schiedsverfahren sind oft nach ein bis zwei Jahren abgeschlossen. Eilverfahren entscheiden Gerichte innerhalb von Tagen oder Wochen. Die zu erwartende Dauer fließt in unsere Strategie ein, auch bei der Frage, ob ein Vergleich wirtschaftlich vorzugswürdig ist.
Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsvergütung richten sich nach dem Streitwert; Grundlage sind das Gerichtskostengesetz (GKG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Zivilprozess gilt das Unterliegensprinzip: Die unterlegene Partei trägt die Gerichtskosten und erstattet der Gegenseite die gesetzlichen Gebühren, bei teilweisem Obsiegen anteilig. In wirtschaftsrechtlichen Mandaten sind daneben Vergütungsvereinbarungen üblich. Vor einer Klage erstellen wir eine Prozessrisikoanalyse mit Kostenprognose und Bewertung der Vollstreckungschancen.
Urteile aus EU-Mitgliedstaaten werden nach der Brüssel-Ia-Verordnung ohne besonderes Anerkennungsverfahren vollstreckt. Bei Titeln aus Drittstaaten kommt es auf Staatsverträge und die Voraussetzungen der Anerkennung an. Schiedssprüche sind über das New Yorker Übereinkommen in mehr als 170 Vertragsstaaten vollstreckbar; erforderlich ist eine Vollstreckbarerklärung. Umgekehrt setzen wir deutsche Urteile und Schiedssprüche im Ausland durch und koordinieren dafür bewährte Kanzleien vor Ort.
Häufig ja. Ein großer Teil wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten wird durch Verhandlung, Mediation oder Schlichtung beigelegt, bevor es zur Klage kommt. Ob dieser Weg sinnvoll ist, bewerten wir nach Erfolgsaussichten, Kostenrisiko, Zeithorizont und dem Wert der Geschäftsbeziehung. Verhandlungsstärke setzt allerdings voraus, dass die Klage vorbereitet ist und die Gegenseite das weiß.
Einstweilige Verfügung und Arrest sichern Rechte und Vermögenswerte, bevor über die Hauptsache entschieden ist, etwa bei drohender Vermögensverschiebung, beim Abfluss von Geschäftsgeheimnissen oder bei andauernden Wettbewerbsverstößen. Voraussetzung ist Dringlichkeit: Die Gerichte verlangen zügiges Handeln; wer den Verstoß über Wochen hinnimmt, verliert den Eilrechtsschutz in der Regel. Die Entscheidung über einen Eilantrag sollte deshalb innerhalb weniger Tage fallen.