Wir beraten technologiegetriebene Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen beim Schutz, bei der Verwertung und bei der Durchsetzung immaterieller Werte – in Deutschland und international.
Zu unseren Mandanten zählen vor allem
Bei Marken, IT-Verträgen und Datenschutz entsteht häufig unmittelbarer Handlungsdruck – etwa durch eine Frist, eine Abmahnung oder ein laufendes Projekt. Besonders häufig beraten wir in den folgenden Situationen.
Ein neuer Name, ein Logo oder eine Produktlinie soll auf den Markt. Eine sorgfältige Kollisionsrecherche und die rechtzeitige Anmeldung beim DPMA oder EUIPO sichern die Kennzeichenposition vor dem Launch.
Eine Abmahnung wegen einer Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverletzung setzt kurze Fristen. Wir prüfen Anspruchsgrundlage, Reichweite der Unterlassungserklärung und Kostenrisiko, bevor Sie reagieren.
Sie lizenzieren Software, beziehen SaaS oder vergeben ein IT-Projekt. Eine präzise Leistungsbeschreibung sowie klare Regeln zu Nutzungsrechten, Haftung und Service Levels reduzieren spätere Konflikte.
Sie nutzen oder entwickeln KI-Systeme. Die KI-Verordnung verlangt je nach Risikoklasse Kennzeichnung, KI-Kompetenz und Dokumentation, mit Bußgeldern bis zu sieben Prozent des Jahresumsatzes.
Neue Prozesse, Tools oder internationale Datenflüsse werfen datenschutzrechtliche Fragen auf. Wir prüfen Verträge, Auftragsverarbeitung und Transfers nach DSGVO und BDSG und gestalten die Umsetzung praxistauglich.
Ein Wettbewerber nutzt Ihre Marke, Ihr Design oder Ihre Inhalte. Wir setzen Ihre Rechte durch, von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zur Klage.
Bei Kauf, Verkauf oder Carve-out hängt der Wert an den Schutzrechten. Wir prüfen das Portfolio in der Due Diligence und sorgen für eine rechtssichere Übertragung der Rechte einschließlich einer lückenlosen Chain of Title.
NIS2 verschärft die Anforderungen an Cybersicherheit und Governance. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Lieferkette erfasst ist, und strukturieren Risikomanagement, Meldewege und Nachweise.
Ob Schutzrechte im Ausland oder deren Durchsetzung in Deutschland: Eine feste Ansprechperson koordiniert die Beratung in beiden Richtungen.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Sie schützen und verwerten Ihre Rechte über die deutsche Grenze hinaus.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Sie bringen Marken, Technologie und Daten auf den deutschen Markt.
Der Wert eines Schutzrechts entsteht nicht allein durch die Anmeldung. Wir begleiten den gesamten Lebenszyklus – von Recherche und Registrierung bis zu Verwertung und Durchsetzung.
Schildern Sie uns kurz das Vorhaben oder den Konflikt. Wir prüfen Ihre Position vertraulich und zeigen die nächsten Schritte auf.
Eine deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, eine EU-Marke beim EUIPO. Vor der Anmeldung ist eine Recherche nach älteren Rechten wichtig, denn das Amt prüft nur absolute Schutzhindernisse, nicht die Kollision mit bestehenden Marken. Beim DPMA beträgt die amtliche Grundgebühr derzeit 300 Euro für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzlich. Bis zur Eintragung vergehen ohne Beanstandung meist einige Monate. Wir übernehmen Recherche, Klassenwahl, Anmeldung und die Verteidigung im Widerspruchsverfahren.
Die deutsche Marke schützt das Zeichen nur in Deutschland und wird beim DPMA geführt. Die Unionsmarke (EU-Marke) schützt in allen EU-Mitgliedstaaten über eine einzige Anmeldung beim EUIPO, kann aber durch einen einzigen erfolgreichen Widerspruch insgesamt scheitern. Über die WIPO lässt sich eine international registrierte Marke auf Basis einer Ursprungsmarke auf viele weitere Länder erstrecken. Welcher Weg der richtige ist, hängt von den Zielmärkten, dem Budget und der bestehenden Rechtelage ab. Wir entwickeln die passende Anmeldestrategie.
Zunächst gilt: Fristen ernst nehmen, aber nichts ungeprüft unterschreiben. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet oft für Jahrzehnte und kann teurer werden als die Abmahnung selbst. Wir prüfen, ob die geltend gemachte Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverletzung überhaupt vorliegt, ob die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist und ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Häufig lässt sich eine modifizierte Erklärung abgeben oder die Forderung abwehren. Bei eigener Betroffenheit setzen wir umgekehrt Ihre Rechte durch.
Entscheidend sind eine klare Leistungsbeschreibung, der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte, die Verfügbarkeit (Service Level Agreement), Haftung und Haftungsbegrenzung, Regelungen zu Wartung und Support sowie der Umgang mit Daten und Datenschutz. Bei SaaS und Cloud kommen Fragen der Datenlokalisierung, der Auftragsverarbeitung nach DSGVO und der Exit-Szenarien hinzu. Bei agilen Projekten ist die vertragliche Steuerung von Umfang und Vergütung besonders wichtig. Wir verhandeln diese Verträge auf der Anbieter- wie auf der Kundenseite und bringen sie in belastbare Form.
Zu den Kernpflichten zählen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern, die Wahrung der Betroffenenrechte, Datenschutzhinweise sowie die Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden. Je nach Tätigkeit können eine Datenschutz-Folgenabschätzung und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten hinzukommen. Bei internationalen Datenflüssen sind zusätzliche Garantien erforderlich. Wir richten ein praxistaugliches Datenschutzniveau ein und begleiten Sie bei Prüfungen und Vorfällen.
Die KI-Verordnung reguliert KI nach Risikoklassen. Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten bereits seit Februar 2025, Transparenzpflichten etwa für Chatbots ab August 2026 und die strengen Anforderungen an Hochrisiko-Systeme ab Dezember 2027. Schon heute betrifft die Verordnung nahezu jedes Unternehmen, das KI-Tools einsetzt, denn Mitarbeitende müssen im Umgang mit KI geschult sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Wir ordnen Ihre Anwendungen ein und setzen die Pflichten praxisnah um.
Der Data Act der EU regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten, die bei vernetzten Produkten und Diensten entstehen. Nutzer erhalten das Recht, auf die von ihren Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und sie an Dritte weiterzugeben; Anbieter müssen Datenportabilität und Interoperabilität sicherstellen und dürfen Vertragspartner nicht unangemessen binden. Die Regeln werden seit Herbst 2025 angewendet und wirken sich auf Verträge, Produktgestaltung und Geschäftsmodelle im Bereich vernetzter Produkte aus. Wir prüfen Ihre Betroffenheit und passen Verträge und Prozesse an.
Die NIS2-Richtlinie erweitert die Cybersicherheitspflichten erheblich und gilt in Deutschland über das BSI-Gesetz. Betroffen sind nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern viele mittelgroße und große Unternehmen in einer Vielzahl von Sektoren, zunehmend auch als Zulieferer betroffener Kunden. Verlangt werden Risikomanagement, Meldewege für Sicherheitsvorfälle, Nachweise und die Verantwortung der Geschäftsleitung. Wir klären, ob Sie in den Anwendungsbereich fallen, und begleiten die Umsetzung, auch vertraglich in der Lieferkette.
In Transaktionen ist das geistige Eigentum oft der eigentliche Werttreiber. In der Due Diligence prüfen wir Bestand, Inhaberschaft und Belastungen der Schutzrechte, die lückenlose Rechtekette (Chain of Title) sowie Lizenz- und Open-Source-Verpflichtungen. Beim Vollzug sorgen wir für die wirksame Übertragung oder Lizenzierung der Rechte, auch über Grenzen hinweg, und für die Eintragung in den Registern. So bleiben die immateriellen Werte gesichert und der Kaufpreis gerechtfertigt.
Schutzrechte gelten territorial, ihre Durchsetzung folgt deshalb dem jeweiligen nationalen Recht. Über ein etabliertes Netzwerk spezialisierter Kanzleien koordinieren wir die Durchsetzung in mehreren Ländern zentral, von der Abmahnung über einstweiligen Rechtsschutz bis zur Klage. Bei Produktpiraterie kommt die Grenzbeschlagnahme durch den Zoll hinzu. Wichtig ist eine abgestimmte Strategie, die Schauplätze, Kosten und Vollstreckbarkeit im Blick behält. Diese Steuerung übernehmen wir zentral.