BRANCHEN

Investoren & Private Clients

Family Offices, Beteiligungsgesellschaften und vermögende Privatpersonen beraten wir rund um ihre Fonds- und Beteiligungsstrukturen. Dazu kommen die Vermögensnachfolge über Grenzen hinweg und die rechtliche Absicherung der Investments.

Wo Investoren und Family Offices rechtlichen Rat brauchen

Von der einzelnen Beteiligung bis zur Nachfolge über Generationen begleiten wir Sie durch die zivil-, gesellschafts- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen Ihres Vermögens.

FONDS- UND BETEILIGUNGSSTRUKTUREN

Wir strukturieren Fondsvehikel und Holdinggesellschaften, verhandeln Beteiligungs- und Gesellschafterverträge und richten Co-Investment-Strukturen so ein, dass Kontrolle, Haftung und Ausschüttungen von Beginn an geregelt sind.

PRIVATE EQUITY UND VENTURE CAPITAL

Bei Direktinvestments und Fondsbeteiligungen prüfen wir die Vertragswerke, verhandeln Term Sheets, Vorzugsrechte und Exit-Klauseln und begleiten Sie als Limited Partner oder Direktgesellschafter durch die Transaktion.

VERMÖGENSNACHFOLGE UND STIFTUNGEN

Wir gestalten Testamente, Erb- und Übergabeverträge sowie Familienstiftungen und stimmen die Nachfolge in enger Abstimmung mit Ihren Steuerberatern auf Ihre Vermögensstruktur ab.

INTERNATIONALES ERBRECHT

Liegen Vermögen und Erben in mehreren Staaten, klären wir das anwendbare Erbrecht, gestalten die Rechtswahl im Testament und begleiten die Abwicklung über das Europäische Nachlasszeugnis.

INVESTITIONSKONTROLLE UND GOVERNANCE

Vor Zukäufen prüfen wir die Meldepflicht nach AWG und AWV, führen das Verfahren beim Bundeswirtschaftsministerium und verankern Ihre Mitsprache- und Kontrollrechte im Beteiligungsvertrag.

Kapital kennt keine Grenzen, das Recht schon

Investments, Immobilien und Erben verteilen sich oft über mehrere Länder. Wir sorgen dafür, dass Ihre Strukturen und Verträge über diese Grenzen hinweg zusammenpassen.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Für deutsche Investoren und Familien mit Vermögen jenseits der Grenze:

  • Beteiligungen an Auslandsfonds und ausländischen Zielgesellschaften rechtlich prüfen und absichern
  • Immobilien-Investments im Ausland vertraglich strukturieren und in die Vermögensplanung einbinden
  • Grenzüberschreitende Nachfolge mit Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung gestalten
  • Familienstiftungen und Holdingstrukturen mit Auslandsbezug aufsetzen
  • Ausländische Steuer- und Rechtsberater koordinieren und die Vertragswerke aufeinander abstimmen

Warum Mandanten mit uns strukturieren

Bei großen Vermögen entstehen die Probleme selten in einer einzelnen Frage. Sie entstehen dort, wo Beteiligung, Steuer und Nachfolge aufeinandertreffen.

  • Beteiligung, Stiftung und Erbfolge greifen ineinander. Bei uns hält ein Partner die Fäden zusammen, statt dass Sie drei Kanzleien koordinieren müssen.

  • Bei Vermögensstrukturen liegt die eigentliche Hürde meist bei der Steuer. Wir arbeiten deshalb eng mit Ihren Steuerberatern zusammen und stimmen jede Gestaltung darauf ab.

  • Erben und Vermögenswerte sitzen oft in verschiedenen Staaten. Wir stimmen uns mit den Beratern vor Ort ab und halten Ihre Verträge über die Rechtsordnungen hinweg konsistent.

  • Family-Office-Mandate verlangen Vertraulichkeit. Wir halten den Kreis der Beteiligten klein und dokumentieren nur, was wirklich nötig ist.

Schrägseilbrücke mit rotem Fahrbahnträger über einen Fluss in der Abenddämmerung

CASE STUDY

Beratung eines PE-Investors bei Technologie-Partnerschaft

Maxfeld.legal als European Lead Counsel bei der strategischen Partnerschaft eines Private-Equity-Investors mit einem Unternehmen für digitale Produktentwicklung.

Case Study lesen

Sie planen ein Investment oder eine Nachfolgeregelung?

Ob Fondsbeteiligung, Zukauf oder Nachlass: Sagen Sie uns, worum es geht. In einem ersten Gespräch ordnen wir Ihre Fragen und zeigen den Weg auf.

Häufige Fragen von Investoren und Family Offices

Erwirbt ein Investor von außerhalb der EU Stimmrechtsanteile an einem deutschen Unternehmen, kann nach der Außenwirtschaftsverordnung eine Meldepflicht bestehen — je nach Sektor bereits ab 10 oder 20 Prozent der Stimmrechte, sonst ab 25 Prozent. Ob Ihr Vorhaben betroffen ist, prüfen wir vor Vertragsschluss und führen bei Bedarf das Verfahren beim Bundeswirtschaftsministerium.

Nach der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich der Nachlass grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In Ihrem Testament können Sie stattdessen das Recht Ihres Heimatstaates wählen. Diese Rechtswahl schafft Klarheit und lässt sich mit einer durchdachten Struktur an Ihre Ziele anpassen.

Eine Familienstiftung kann Vermögen bündeln, vor Zersplitterung schützen und die Nachfolge über Generationen ordnen. Ob sie zu Ihrer Situation passt, hängt von Vermögensart, Familienkonstellation und steuerlicher Belastung ab. Wir prüfen die Gestaltung gemeinsam mit Ihren Steuerberatern, bevor Sie sich festlegen.

Es kommt auf die Rechte an, die im Beteiligungsvertrag stehen: Informations- und Kontrollrechte, Vorzüge bei der Ausschüttung, Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen und klare Exit-Regelungen. Wir prüfen die Vertragswerke, verhandeln nach und sorgen dafür, dass Ihre Position auch in Krisen und beim Verkauf trägt.

Bei Immobilien gibt es für ausländische Käufer kaum Beschränkungen. Beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen kann dagegen die Investitionskontrolle greifen, und steuerlich sind Haltevehikel und Struktur früh zu bedenken. Beides klären wir, bevor Sie investieren.

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