Maxfeld.legal als European Lead Counsel bei der strategischen Partnerschaft eines Private-Equity-Investors mit einem Unternehmen für digitale Produktentwicklung.
Case Study lesenVon der einzelnen Beteiligung bis zur Nachfolge über Generationen begleiten wir Sie durch die zivil-, gesellschafts- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen Ihres Vermögens.
Investments, Immobilien und Erben verteilen sich oft über mehrere Länder. Wir sorgen dafür, dass Ihre Strukturen und Verträge über diese Grenzen hinweg zusammenpassen.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Für deutsche Investoren und Familien mit Vermögen jenseits der Grenze:
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Für ausländische Investoren und Family Offices, die in Deutschland anlegen:
Bei großen Vermögen entstehen die Probleme selten in einer einzelnen Frage. Sie entstehen dort, wo Beteiligung, Steuer und Nachfolge aufeinandertreffen.
Beteiligung, Stiftung und Erbfolge greifen ineinander. Bei uns hält ein Partner die Fäden zusammen, statt dass Sie drei Kanzleien koordinieren müssen.
Bei Vermögensstrukturen liegt die eigentliche Hürde meist bei der Steuer. Wir arbeiten deshalb eng mit Ihren Steuerberatern zusammen und stimmen jede Gestaltung darauf ab.
Erben und Vermögenswerte sitzen oft in verschiedenen Staaten. Wir stimmen uns mit den Beratern vor Ort ab und halten Ihre Verträge über die Rechtsordnungen hinweg konsistent.
Family-Office-Mandate verlangen Vertraulichkeit. Wir halten den Kreis der Beteiligten klein und dokumentieren nur, was wirklich nötig ist.
Ob Fondsbeteiligung, Zukauf oder Nachlass: Sagen Sie uns, worum es geht. In einem ersten Gespräch ordnen wir Ihre Fragen und zeigen den Weg auf.
Erwirbt ein Investor von außerhalb der EU Stimmrechtsanteile an einem deutschen Unternehmen, kann nach der Außenwirtschaftsverordnung eine Meldepflicht bestehen — je nach Sektor bereits ab 10 oder 20 Prozent der Stimmrechte, sonst ab 25 Prozent. Ob Ihr Vorhaben betroffen ist, prüfen wir vor Vertragsschluss und führen bei Bedarf das Verfahren beim Bundeswirtschaftsministerium.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich der Nachlass grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In Ihrem Testament können Sie stattdessen das Recht Ihres Heimatstaates wählen. Diese Rechtswahl schafft Klarheit und lässt sich mit einer durchdachten Struktur an Ihre Ziele anpassen.
Eine Familienstiftung kann Vermögen bündeln, vor Zersplitterung schützen und die Nachfolge über Generationen ordnen. Ob sie zu Ihrer Situation passt, hängt von Vermögensart, Familienkonstellation und steuerlicher Belastung ab. Wir prüfen die Gestaltung gemeinsam mit Ihren Steuerberatern, bevor Sie sich festlegen.
Es kommt auf die Rechte an, die im Beteiligungsvertrag stehen: Informations- und Kontrollrechte, Vorzüge bei der Ausschüttung, Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen und klare Exit-Regelungen. Wir prüfen die Vertragswerke, verhandeln nach und sorgen dafür, dass Ihre Position auch in Krisen und beim Verkauf trägt.
Bei Immobilien gibt es für ausländische Käufer kaum Beschränkungen. Beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen kann dagegen die Investitionskontrolle greifen, und steuerlich sind Haltevehikel und Struktur früh zu bedenken. Beides klären wir, bevor Sie investieren.