In diesen fünf Bereichen begleiten wir Hersteller und Zulieferer am häufigsten.
Export und internationale Kooperationen prägen die Branche. Fast jeder Schritt steht unter Genehmigungsvorbehalt.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Für Lieferungen und Kooperationen aus Deutschland brauchen Sie die passende Genehmigung, und zwar bevor die erste Lieferung rollt.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Der deutsche Markt ist offen, aber der Zugang zu Rüstung und Verschlusssachen ist an feste Bedingungen geknüpft.
In dieser Branche scheitert ein Vorhaben selten an der Technik. Meist fehlt eine Genehmigung, oder es hakt im Vergabeverfahren.
Exportkontrolle und Vergaberecht greifen in dieser Branche ineinander. Wir denken beide Seiten zusammen, statt Sie zwischen Spezialkanzleien hin- und herzuschicken.
BAFA, Bundeswirtschaftsministerium, Vergabekammern: Wir wissen, welche Unterlagen ein Antrag braucht und an welchen Stellen Verfahren üblicherweise hängen bleiben.
Kooperations- und Lieferverträge im Rüstungsbereich müssen Genehmigungsvorbehalte, Endverbleib und Compliance sauber abbilden. Darauf achten wir bei jeder Klausel.
Wir arbeiten grenzüberschreitend und binden ausländisches Recht über unser Netzwerk ein, ohne die deutschen Genehmigungspflichten aus dem Blick zu verlieren.
Sprechen Sie früh mit uns. Ob ein Export genehmigungsfähig ist oder eine Beteiligung der Investitionsprüfung unterliegt, klärt sich am besten, bevor die Verträge stehen.
Das hängt von der Einstufung der Ware ab. Rüstungsgüter der Ausfuhrliste und Kriegswaffen unterliegen dem Außenwirtschaftsrecht und dem Kriegswaffenkontrollgesetz, Dual-Use-Güter der EU-Dual-Use-Verordnung. Zuständig ist in aller Regel das BAFA. Je nach Gut und Zielland kommt eine Einzelgenehmigung, eine Sammelgenehmigung oder eine Allgemeine Genehmigung in Betracht. Wir prüfen die Einstufung und den passenden Genehmigungsweg, bevor Sie liefern.
Zum 1. Februar 2026 ist ein Maßnahmenpaket des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten, das die Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Erleichtert wurden vor allem innereuropäische Rüstungskooperationen, der konzerninterne Technologieaustausch und die Datenspeicherung auf Servern in europäischen Staaten. Der Kreis der Allgemeinen Genehmigungen wurde erweitert. Für Unternehmen mit europäischen Partnern kann das Verfahren dadurch spürbar kürzer werden.
In der Regel ja. Der Erwerb deutscher Unternehmen, die Rüstungsgüter oder bestimmte sicherheitsrelevante Produkte herstellen, fällt unter die Investitionskontrolle nach dem Außenwirtschaftsrecht. Es bestehen Meldepflichten, und das Prüfverfahren beim Bundeswirtschaftsministerium kann den Vollzug der Transaktion aufschieben oder mit Auflagen versehen. Diese Prüfung gehört von Beginn an in den M&A-Zeitplan.
Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge werden nach der VSVgV vergeben, die eigene Regeln für Eignung, Versorgungssicherheit und Geheimschutz vorsieht. Wir begleiten Sie von der Prüfung der Vergabeunterlagen über die Angebotserstellung bis zu Rügen und zum Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Sobald Sie mit Verschlusssachen umgehen, müssen Sie personellen und materiellen Geheimschutz gewährleisten. Das reicht von der Sicherheitsüberprüfung Ihrer Mitarbeiter über technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bis zur Geheimschutzbetreuung durch die zuständigen Stellen. Wir unterstützen bei der Einrichtung und bei den Anforderungen, die Auftraggeber vertraglich stellen.