BRANCHEN

Verteidigung & Rüstung

Für Hersteller, Zulieferer und Systemhäuser der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie: Exportkontrolle, Vergabe, Investitionsprüfung und Compliance aus einer Hand.

Die Themen, die Ihren Alltag bestimmen

In diesen fünf Bereichen begleiten wir Hersteller und Zulieferer am häufigsten.

EXPORTKONTROLLE, SANKTIONEN UND EMBARGOS

Wir stufen Ihre Güter nach Ausfuhrliste und EU-Dual-Use-Verordnung ein, holen die passenden BAFA-Genehmigungen ein und prüfen jede Lieferung gegen geltende Sanktions- und Embargolisten.

VERTEIDIGUNGSVERGABE UND BESCHAFFUNG

Wir begleiten Angebote auf öffentliche Aufträge nach der VSVgV, von der Prüfung der Vergabeunterlagen bis zur Rüge und zum Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

INVESTITIONSKONTROLLE UND FDI-PRÜFUNG

Beim Kauf oder Verkauf rüstungs- und sicherheitsrelevanter Unternehmen führen wir das Melde- und Prüfverfahren nach dem Außenwirtschaftsrecht und binden es in den M&A-Prozess ein.

GEHEIMSCHUTZ UND SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG

Wir klären die Anforderungen an personellen und materiellen Geheimschutz, begleiten Sicherheitsüberprüfungen und bringen Verträge mit den Geheimschutzvorgaben der Auftraggeber in Einklang.

F&E-, KOOPERATIONS- UND LIEFERVERTRÄGE

Wir gestalten Entwicklungs-, Konsortial- und Lieferverträge für gemeinsame Rüstungsvorhaben und sichern dabei Schutzrechte, Endverbleib und Genehmigungsvorbehalte vertraglich ab.

Grenzüberschreitend, aber unter strenger Aufsicht

Export und internationale Kooperationen prägen die Branche. Fast jeder Schritt steht unter Genehmigungsvorbehalt.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Für Lieferungen und Kooperationen aus Deutschland brauchen Sie die passende Genehmigung, und zwar bevor die erste Lieferung rollt.

  • Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungs- und Dual-Use-Güter beim BAFA, inklusive Allgemeiner Genehmigungen und Endverbleibserklärungen
  • Nutzung der seit Februar 2026 erweiterten Erleichterungen für innereuropäische Rüstungskooperationen und konzerninternen Technologieaustausch
  • Kooperations- und Konsortialverträge für gemeinsame Vorhaben mit europäischen und NATO-Partnern
  • Sanktions- und Embargoprüfung von Kunden, Endempfängern und Lieferketten vor jeder Lieferung
  • Vertrieb über Handelsvertreter und Distributoren in Drittstaaten unter Wahrung der Exportkontroll-Vorgaben

Was uns von einer Allrounder-Kanzlei unterscheidet

In dieser Branche scheitert ein Vorhaben selten an der Technik. Meist fehlt eine Genehmigung, oder es hakt im Vergabeverfahren.

  • Exportkontrolle und Vergaberecht greifen in dieser Branche ineinander. Wir denken beide Seiten zusammen, statt Sie zwischen Spezialkanzleien hin- und herzuschicken.

  • BAFA, Bundeswirtschaftsministerium, Vergabekammern: Wir wissen, welche Unterlagen ein Antrag braucht und an welchen Stellen Verfahren üblicherweise hängen bleiben.

  • Kooperations- und Lieferverträge im Rüstungsbereich müssen Genehmigungsvorbehalte, Endverbleib und Compliance sauber abbilden. Darauf achten wir bei jeder Klausel.

  • Wir arbeiten grenzüberschreitend und binden ausländisches Recht über unser Netzwerk ein, ohne die deutschen Genehmigungspflichten aus dem Blick zu verlieren.

Sie planen einen Export oder eine Kooperation im Verteidigungssektor?

Sprechen Sie früh mit uns. Ob ein Export genehmigungsfähig ist oder eine Beteiligung der Investitionsprüfung unterliegt, klärt sich am besten, bevor die Verträge stehen.

  • Martin Neupert
    Martin Neupert
    Partner Immobilien und Beschaffung
  • Rechtsanwalt Sebastian Harschneck, Partner bei Maxfeld.legal
    Sebastian Harschneck
    Managing Partner · Gesellschaftsrecht & Öff. Wirtschaftsrecht

Häufige Fragen zu Recht in der Verteidigungsindustrie

Das hängt von der Einstufung der Ware ab. Rüstungsgüter der Ausfuhrliste und Kriegswaffen unterliegen dem Außenwirtschaftsrecht und dem Kriegswaffenkontrollgesetz, Dual-Use-Güter der EU-Dual-Use-Verordnung. Zuständig ist in aller Regel das BAFA. Je nach Gut und Zielland kommt eine Einzelgenehmigung, eine Sammelgenehmigung oder eine Allgemeine Genehmigung in Betracht. Wir prüfen die Einstufung und den passenden Genehmigungsweg, bevor Sie liefern.

Zum 1. Februar 2026 ist ein Maßnahmenpaket des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten, das die Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Erleichtert wurden vor allem innereuropäische Rüstungskooperationen, der konzerninterne Technologieaustausch und die Datenspeicherung auf Servern in europäischen Staaten. Der Kreis der Allgemeinen Genehmigungen wurde erweitert. Für Unternehmen mit europäischen Partnern kann das Verfahren dadurch spürbar kürzer werden.

In der Regel ja. Der Erwerb deutscher Unternehmen, die Rüstungsgüter oder bestimmte sicherheitsrelevante Produkte herstellen, fällt unter die Investitionskontrolle nach dem Außenwirtschaftsrecht. Es bestehen Meldepflichten, und das Prüfverfahren beim Bundeswirtschaftsministerium kann den Vollzug der Transaktion aufschieben oder mit Auflagen versehen. Diese Prüfung gehört von Beginn an in den M&A-Zeitplan.

Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge werden nach der VSVgV vergeben, die eigene Regeln für Eignung, Versorgungssicherheit und Geheimschutz vorsieht. Wir begleiten Sie von der Prüfung der Vergabeunterlagen über die Angebotserstellung bis zu Rügen und zum Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

Sobald Sie mit Verschlusssachen umgehen, müssen Sie personellen und materiellen Geheimschutz gewährleisten. Das reicht von der Sicherheitsüberprüfung Ihrer Mitarbeiter über technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bis zur Geheimschutzbetreuung durch die zuständigen Stellen. Wir unterstützen bei der Einrichtung und bei den Anforderungen, die Auftraggeber vertraglich stellen.

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