Entsenden Sie Mitarbeiter ins Ausland, bleibt der deutsche Arbeitsvertrag bestehen und wird durch eine Entsendungsvereinbarung ergänzt, die Vergütung, Dauer und Rückkehr regelt. Rechtlich zu koordinieren sind vor allem die A1-Bescheinigung, die Zuordnung der Sozialversicherung, die Besteuerung des Gehalts sowie die Melde- und Mindestarbeitsbedingungen im Zielland. Wir steuern diese Themen aus einer Hand und binden bei Bedarf lokale Berater ein. Wie Sie eine Entsendung ins Ausland rechtssicher aufsetzen, erläutern wir im gesonderten Beitrag.