EXPERTISE

Gesellschaftsrecht & M&A-Transaktionen

Gesellschaftsrechtliche Beratung und M&A mit der nötigen Tiefe für komplexe Strukturen – und mit klarem Blick auf die unternehmerische Entscheidung dahinter.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht & M&A

GRÜNDUNG & STRUKTURIERUNG

  • Wahl der Rechtsform (GmbH, AG, SE)
  • Aufbau von Konzern- und Holdingstrukturen
  • Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsverträge
  • Joint Ventures und Managementbeteiligungen

M&A-TRANSAKTIONEN

  • Unternehmenskauf und -verkauf als Share oder Asset Deal
  • Legal Due Diligence und Datenraum
  • Kaufpreismechanismus (Locked Box oder Completion Accounts), Earn-Out und W&I-Versicherung
  • Fusionskontrolle, Investitionskontrolle (AWV) und FSR

RESTRUKTURIERUNG

  • Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel (UmwG)
  • Carve-outs und Spin-offs
  • Distressed M&A und Sanierung

CORPORATE GOVERNANCE & KONFLIKTE

  • Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen
  • Organhaftung und D&O-Fragen
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Beschlussmängelklagen

Wen wir beraten

Wir beraten Unternehmen und Investoren in Wachstums- und Transformationsphasen – von der Gründung über Transaktionen bis zu komplexen Restrukturierungen, national und international.

Porträt: Johannes Egelhof telefonierend mit Rollkoffer am Bahnhof

Zu unseren Mandanten zählen vor allem

  • Mittelständische Unternehmen und internationale Unternehmensgruppen
  • Gründer, Unternehmer und Managementteams in Wachstums- und Transaktionsphasen
  • Gesellschafter, Investoren und Private-Equity-Häuser
  • Familienunternehmen und Family Offices
  • Ausländische Unternehmen mit Investitionsvorhaben oder Präsenz in Deutschland

Typische Anlässe

Unternehmenskauf, Beteiligung, Umstrukturierung oder Gesellschafterstreit: In diesen Situationen werden wir besonders häufig von Unternehmen und Investoren eingebunden.

Ein Kauf oder Verkauf steht an

Sie haben ein Zielunternehmen im Blick oder einen Interessenten für Ihr eigenes. Entscheidend ist ein klar geführter Prozess, der Kaufpreis, Risiken und Garantien von der Due Diligence bis zum Closing verlässlich abbildet.

Die Struktur passt nicht mehr zum Unternehmen

Gewachsene Beteiligungen, neue Geschäftsbereiche oder veränderte Märkte machen die bestehende Konzern- oder Holdingstruktur schwerfällig. Eine Umstrukturierung, Verschmelzung oder ein Carve-out kann die Strukturen wieder übersichtlich und handlungsfähig machen.

Ein neuer Gesellschafter oder Investor kommt hinzu

Ein Investor beteiligt sich, ein Gesellschafter scheidet aus oder ein Joint Venture entsteht. Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen sollten Stimmrechte, Pflichten, Governance und Exit-Szenarien eindeutig regeln.

Zwischen Gesellschaftern kriselt es

Beschlüsse werden blockiert, die Geschäftsführung steht in der Haftung oder Gesellschafter verfolgen unterschiedliche Ziele. Solche Konflikte verlangen eine rechtlich tragfähige Lösung, die die Handlungsfähigkeit des Unternehmens möglichst erhält.

Die Nachfolge muss geregelt werden

Die nächste Generation übernimmt, ein Gesellschafter zieht sich zurück oder das Unternehmen soll an Dritte übergehen. Der Übergang sollte frühzeitig und strukturiert vorbereitet werden, gesellschaftsrechtlich wie steuerlich.

Das Geschäft wächst über Grenzen

Sie gründen im Ausland, übernehmen ein ausländisches Unternehmen oder steuern als internationale Gruppe Ihr Deutschlandgeschäft. Die Struktur muss über alle beteiligten Jurisdiktionen hinweg rechtlich und organisatorisch abgestimmt sein.

Cross-Border-Beratung: Outbound und Inbound

Wir begleiten deutsche Unternehmen ins Ausland und ausländische Unternehmen nach Deutschland. Eine feste Ansprechperson koordiniert dabei unser eingespieltes Netzwerk in den relevanten Jurisdiktionen.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Sie expandieren, investieren oder kaufen jenseits der deutschen Grenze.

  • Wir begleiten internationale M&A-Transaktionen über alle Phasen hinweg.
  • Wir bauen ausländische Gesellschaften auf und betreuen sie laufend.
  • Wir strukturieren internationale Unternehmensgruppen so, dass sie rechtlich und steuerlich tragen.
  • Die Steuerung internationaler Projekte läuft gebündelt aus Deutschland.

Ablauf einer M&A-Transaktion

M&A-Transaktionen folgen einem klaren Prozess. Wir begleiten jede Phase und behalten Kaufpreis, Risiken und Zeitplan durchgehend im Blick.

STRATEGIE & VORBEREITUNG

Analyse der Ausgangssituation, Zieldefinition und Fahrplan für die Transaktion, abgesichert durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).

ANGEBOT & LETTER OF INTENT

Indikatives Angebot (Non-Binding Offer), dann Letter of Intent oder Term Sheet: Eckpunkte, Kaufpreisrahmen, Exklusivität und Zeitplan werden fixiert.

LEGAL DUE DILIGENCE

Prüfung der rechtlichen Risiken der Zielgesellschaft: Verträge, Compliance, laufende Verfahren.

TRANSAKTIONSSTRUKTURIERUNG

Festlegung der optimalen Struktur auf Basis der Prüfungsergebnisse, etwa Share Deal oder Asset Deal, unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

VERTRAGSVERHANDLUNG

Ausarbeitung und Verhandlung der Transaktionsdokumentation: Kaufvertrag (SPA/APA) mit Kaufpreismechanismus, Garantien und Freistellungen.

SIGNING & CLOSING

Unterzeichnung der Verträge (Signing), Erfüllung der Vollzugsbedingungen wie Kartell- oder Investitionskontrollfreigaben, anschließend Vollzug (Closing).

POST-MERGER INTEGRATION

Begleitung bei der Integration, Umsetzung der neuen Struktur und laufenden rechtlichen Themen.

Vertiefende Beiträge

Sie planen eine Transaktion, oder passt die Struktur nicht mehr?

Unser Team begleitet Sie von der ersten Strukturüberlegung über Signing und Closing bis zur Umsetzung nach dem Vollzug.

  • Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
    Johannes Egelhof LL.M.
    Partner · M&A & Restrukturierung
  • Rechtsanwalt Sebastian Harschneck, Partner bei Maxfeld.legal
    Sebastian Harschneck
    Managing Partner · Gesellschaftsrecht & Öff. Wirtschaftsrecht

Häufige Fragen zu Gesellschaftsrecht & M&A

Sinnvoll ist Beratung, sobald eine Entscheidung die Struktur, die Anteile oder die Haftung des Unternehmens berührt. Typische Auslöser sind Gründung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Beteiligungen, der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, Umstrukturierungen sowie Konflikte zwischen Gesellschaftern. Je früher rechtliche Beratung einsteigt, desto eher lassen sich spätere Korrekturen und Streit vermeiden.

Ein Unternehmenskauf folgt meist einem festen Ablauf, von der ersten Strukturierung über indikatives Angebot und Letter of Intent, die Legal Due Diligence und die Vertragsverhandlung bis zu Signing und Closing. Entscheidend sind die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal, die Prüfung der rechtlichen Risiken und ein Kaufvertrag, der die Risiken klar zwischen Käufer und Verkäufer verteilt. Bei beurkundungspflichtigen Geschäften wie der Übertragung von GmbH-Anteilen kommt der Notartermin hinzu.

Beim Share Deal werden die Geschäftsanteile an der Gesellschaft übertragen, der Käufer übernimmt damit die Gesellschaft als Ganzes, einschließlich aller Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten. Beim Asset Deal erwirbt der Käufer dagegen einzelne Vermögensgegenstände, etwa Maschinen, Kundenverträge oder Markenrechte, ohne die Gesellschaft selbst zu übernehmen. Welche Variante vorzugswürdig ist, hängt von der konkreten Situation ab. Steuerliche Aspekte, die Übertragbarkeit bestehender Verträge und Genehmigungen sowie die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer spielen dabei eine zentrale Rolle. In der Praxis ist beim Verkauf einer GmbH der Share Deal besonders verbreitet, weil er die Kontinuität der Gesellschaft sicherstellt und der Übergang für Geschäftspartner und Mitarbeiter meist unkomplizierter verläuft.

Je nach Größe und Komplexität reicht die Spanne von wenigen Monaten bis, bei regulierten oder grenzüberschreitenden Deals, über ein Jahr. Den Zeitplan bestimmen vor allem der Umfang der Due Diligence, die Verhandlungsdauer, erforderliche behördliche Freigaben und bei grenzüberschreitenden Deals die Abstimmung über mehrere Jurisdiktionen. Eine klare Struktur und ein gut vorbereiteter Datenraum verkürzen den Prozess spürbar.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen treffen unterschiedliche Rechtsordnungen, Vertragsstandards und Vollzugsformalitäten aufeinander. Wichtig sind die Wahl von Recht und Gerichtsstand, die Übersetzung lokaler Rechtsbegriffe in den Vertrag, mögliche Fusions- und Investitionskontrollverfahren sowie die Koordination lokaler Berater. Eine zentrale Steuerung hält die Transaktion über alle Länder hinweg konsistent. Vertiefende Hinweise dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Cross-Border M&A aus Deutschland.

Der Kaufvertrag verteilt die Risiken zwischen Käufer und Verkäufer, vor allem über Garantien (etwa zu den Anteilen, Jahresabschlüssen, wesentlichen Verträgen, Steuern und Rechtsstreitigkeiten), Freistellungen für bekannte Risiken und Haftungsgrenzen wie Caps, Schwellen und Verjährungsfristen. Zunehmend kommt eine W&I-Versicherung zum Einsatz, die Garantieansprüche versichert und dem Verkäufer einen weitgehend haftungsfreien Exit ermöglicht. Was angemessen ist, hängt von Größe, Risikoprofil und den Ergebnissen der Due Diligence ab.

Erwirbt ein ausländischer Investor Beteiligungen an deutschen Unternehmen, kann das Bundeswirtschaftsministerium den Erwerb nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) prüfen. In sicherheitsrelevanten Bereichen, etwa kritische Infrastrukturen, Gesundheit oder Verteidigung, bestehen Meldepflichten je nach Sektor teils schon ab niedrigen Beteiligungsschwellen. Für den Zeitplan ist das früh einzuplanen: Meldepflichtige Erwerbe dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden.

Beim Kaufpreis stehen zwei Mechanismen zur Wahl. Bei der Locked Box wird der Kaufpreis auf Basis einer historischen Stichtagsbilanz fest vereinbart; wirtschaftlich geht das Unternehmen ab diesem Stichtag auf den Käufer über, Wertabflüsse bis zum Closing werden über eine Leakage-Klausel abgesichert. Bei Completion Accounts wird der Kaufpreis nach dem Closing anhand einer Stichtagsbilanz zum Vollzugstag angepasst, meist über Net Debt und Working Capital. Die Locked Box ist in Europa inzwischen der Regelfall, weil sie Preissicherheit und einen schlanken Vollzug bietet; Completion Accounts passen, wenn sich der Wert bis zum Closing noch wesentlich verändern kann. Wir wählen und verhandeln den Mechanismus passend zur Transaktion.

Ein Zusammenschluss ist beim Bundeskartellamt anzumelden, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten: weltweit zusammen mehr als 500 Millionen Euro, dazu ein Beteiligter mehr als 50 Millionen Euro und ein weiterer mehr als 17,5 Millionen Euro Umsatz in Deutschland. Der Vollzug vor der Freigabe ist untersagt. Hinzu kommen kann eine EU-Fusionskontrolle bei der Europäischen Kommission sowie seit 2023 die Foreign Subsidies Regulation (FSR), die bei einem EU-Umsatz des Zielunternehmens ab 500 Millionen Euro und drittstaatlichen Zuwendungen von mehr als 50 Millionen Euro eine gesonderte Anmeldung verlangt. Wir prüfen die Anmeldepflichten früh und planen sie in den Zeitplan ein.

Eine Gesellschaftervereinbarung regelt das Verhältnis der Gesellschafter über die Satzung hinaus. Typische Inhalte sind die Zusammensetzung und Kompetenzen der Organe, Zustimmungsvorbehalte, Regelungen zu Anteilsübertragungen wie Vorkaufsrechte sowie Mitverkaufsrechte (Tag-Along) und Mitveräußerungspflichten (Drag-Along), Vesting für Gründer und Manager, Wettbewerbsverbote sowie Exit- und Konfliktlösungsmechanismen. Sie schafft klare Verhältnisse, bevor Interessen auseinanderlaufen, und ist besonders bei Beteiligungen, Joint Ventures und Managementbeteiligungen zentral. Wir setzen sie auf und verhandeln sie, abgestimmt mit der Satzung.

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