Live-In-Betreuung rechtssicher strukturieren.
Case Study lesenVon der Zulassung über die laufende Vergütung bis zum Verkauf: Wir kennen die Mechanik des SGB-XI-Systems und die Themen, die in Ihrem Betrieb wirklich Geld und Zeit kosten.
Kapital und Personal kommen im Pflegemarkt längst aus dem Ausland. Wir arbeiten in beide Richtungen und sprechen die Sprache beider Seiten.
Deutsche Unternehmen im Ausland
Für Träger, die im europäischen Ausland rekrutieren oder expandieren, ordnen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Ausländische Investoren und Betreiber begleiten wir beim Eintritt in den deutschen Pflegemarkt.
Im Pflegebetrieb entscheidet sich der Erfolg nicht in der Pflege selbst. Er entscheidet sich bei Vergütung, Personal und Abrechnung.
Wir verbinden das SGB-XI-System mit Gesellschafts-, Arbeits- und Transaktionsrecht. Sie brauchen für Zulassung, Personal und Verkauf nicht drei verschiedene Kanzleien.
Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen entscheiden über Ihre Marge. Wir kennen die Argumentation der Kassen und bereiten Ihre Position belastbar vor.
Ausländische Investoren und Betreiber betreuen wir in englischer Sprache und übersetzen deutsches Pflege- und Regulierungsrecht in nachvollziehbare Entscheidungen.
Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihren Fall führt, nicht mit einer wechselnden Team-Besetzung. Kurze Wege, wenn eine Prüfung oder ein Deal ansteht.
Lassen Sie uns über Ihre Ausgangslage sprechen. In einem ersten Gespräch klären wir, wo der rechtliche Hebel liegt und wie wir vorgehen.
Grundlage ist der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, den Sie mit den Landesverbänden der Pflegekassen abschließen. Voraussetzung sind unter anderem eine verantwortliche Pflegefachkraft, die Erfüllung der Rahmenverträge nach § 75 SGB XI und der Nachweis geeigneter Strukturen. Wir prüfen die Voraussetzungen, bereiten die Unterlagen auf und begleiten die Verhandlung mit den Kassen.
Sie kann rechtssicher aufgesetzt werden, hat aber Fallstricke. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt klar, dass entsandten Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn zusteht – auch für Bereitschaftszeiten. Es kommt auf saubere Verträge zwischen Haushalt, Agentur und Kraft an, eine gültige A1-Bescheinigung und dokumentierte Arbeits- und Ruhezeiten. Wir gestalten die Modelle so, dass Nachforderungen und Bußgelder vermieden werden.
Bewertungen im Pflegemarkt orientieren sich am nachhaltigen Ergebnis und liegen häufig in einem Bereich von mehreren EBITDA-Jahren; die konkrete Höhe hängt von Größe, Standortmix und Personalsituation ab. Investoren prüfen in der Due Diligence besonders die Bestandsfestigkeit der Versorgungsverträge, die Arbeitsverträge und die Abrechnungspraxis. Wir bereiten Ihren Betrieb auf diese Prüfung vor und führen die Transaktion.
Ja. Der Erwerb durch ausländische Investoren ist möglich, verlangt aber, dass Zulassung und Versorgungsverträge über den Eigentümerwechsel hinaus tragfähig bleiben. Wir strukturieren die deutsche Erwerbsgesellschaft, klären die regulatorischen Anforderungen und begleiten die laufende Führung als Ansprechpartner vor Ort.
Die Kassen unterhalten eigene Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten, und Prüfungen enden nicht selten mit Regressforderungen oder Ermittlungsverfahren. Wichtig ist eine saubere Dokumentation der erbrachten Leistungen und ein funktionierendes internes Kontrollsystem. Wir bauen die Compliance-Strukturen mit auf und verteidigen Sie, wenn ein Vorwurf im Raum steht.