Wir beraten Versender, Logistikdienstleister und Unternehmen im Außenhandel entlang der gesamten Transport- und Logistikkette.
Zu unseren Mandanten zählen vor allem
Im Transportrecht treffen kurze Fristen auf komplexe Haftungsfragen. Besonders häufig unterstützen wir in den folgenden Situationen.
Ware kommt beschädigt an oder geht auf dem Transportweg verloren. Für die Haftung des Frachtführers oder Spediteurs sind eine sofortige Schadensdokumentation, die Einhaltung kurzer Fristen und die richtige Anspruchsgrundlage entscheidend.
Nach einem Transportschaden muss schnell geklärt werden, wer haftet und welche Versicherung eintritt. Wir melden den Schaden an, prüfen die Haftung nach CMR oder ADSp und sichern mögliche Regressansprüche.
Ein neuer Logistik- oder Rahmenvertrag steht an. Leistungsumfang, Haftungsgrenzen, Versicherungsschutz und die wirksame Einbeziehung der ADSp bestimmen das Risiko der laufenden Zusammenarbeit.
Der Zoll bezweifelt Tarifierung, Warenwert oder Ursprung und kündigt eine Nacherhebung an. Wir prüfen den Bescheid, führen das Einspruchsverfahren und klären Präferenz- und Zollwertfragen.
Der AEO-Status erleichtert Zollverfahren und stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern und Behörden. Wir prüfen die Voraussetzungen, bereiten den Antrag vor und begleiten das Bewilligungsverfahren.
Grenzüberschreitende Straßentransporte unterliegen regelmäßig der CMR mit eigenen Haftungsgrenzen und kurzen Fristen. Wir klären Gerichtsstand, anwendbare Regeln und die grenzüberschreitende Durchsetzung.
Im Transportrecht gelten kurze Anzeige- und Verjährungsfristen. Wir sichern Beweise, erheben rechtzeitig Vorbehalte und machen Ansprüche geltend, bevor Rechtsverluste eintreten.
Wiederkehrende Transporte brauchen klare Regelungen zu Leistung, Haftung, Versicherung und Verzollung. Wir gestalten Transport- und Logistikverträge so, dass sie auch im Schadensfall belastbar bleiben.
Ob Export aus Deutschland oder Import nach Deutschland: Wir koordinieren Transport-, Zoll- und Außenhandelsfragen in beiden Richtungen.
Export aus Deutschland
Sie versenden Waren ins Ausland.
Import nach Deutschland
Sie beziehen Waren aus dem Ausland.
Bei einem Transportschaden bleibt wenig Zeit. Wir begleiten den Fall von der ersten Dokumentation und Fristwahrung bis zur Regulierung oder gerichtlichen Durchsetzung.
Senden Sie uns die Eckdaten und vorhandenen Unterlagen. Wir prüfen Haftung und Fristen vertraulich und leiten die notwendigen Schritte ein.
Für Verlust und Beschädigung des Gutes zwischen Übernahme und Ablieferung haftet grundsätzlich der Frachtführer, und zwar verschuldensunabhängig im Rahmen der sogenannten Obhutshaftung. Diese Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt: Im Straßengütertransport gilt sowohl national nach dem HGB als auch international nach der CMR eine Höchstgrenze von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht. Bei qualifiziertem Verschulden, etwa Vorsatz oder Leichtfertigkeit, entfällt die Begrenzung. Wir klären die Haftung und vertreten Sie, ob Sie Ansprüche durchsetzen oder abwehren wollen.
Die CMR ist das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Sie gilt zwingend, wenn Übernahme- und Ablieferort in verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon Vertragsstaat ist, was auf nahezu alle europäischen Länder zutrifft. Die CMR regelt den Frachtbrief, die Haftung des Frachtführers, Reklamationsfristen und eine kurze Verjährung. Weil sie zwingend ist, lassen sich ihre Regelungen nicht durch abweichende AGB aushebeln. Wir gestalten Verträge im Rahmen der CMR und führen Streitigkeiten darüber.
Die Fristen sind kurz und entscheidend. Äußerlich erkennbare Schäden sind bei der Ablieferung anzuzeigen, verdeckte Schäden innerhalb weniger Tage; wird die Anzeige versäumt, wird vermutet, dass das Gut ordnungsgemäß abgeliefert wurde. Ansprüche aus dem Frachtvertrag verjähren nach der CMR und dem HGB in der Regel nach einem Jahr, bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden nach drei Jahren. Angesichts dieser knappen Fristen sollte bei einem Schaden sofort gehandelt werden. Wir sichern Ihre Ansprüche fristgerecht.
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind vorformulierte Geschäftsbedingungen, die in der Speditions- und Logistikbranche verbreitet sind. Sie regeln unter anderem die Haftung des Spediteurs und deren Begrenzung, die Versicherung des Gutes und die Abwicklung. Die ADSp gelten nicht automatisch, sondern müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden, und sie unterliegen der AGB-Kontrolle. Für Versender bedeuten sie oft eine spürbare Haftungsbegrenzung zugunsten des Spediteurs. Wir prüfen die Einbeziehung und die Folgen und gestalten die Verträge interessengerecht.
Der Frachtführer schuldet die Beförderung des Gutes selbst und haftet für den Transport. Der Spediteur schuldet dagegen die Organisation der Versendung, also insbesondere die Auswahl und Beauftragung der Frachtführer, und haftet grundsätzlich nur für die sorgfältige Besorgung. In der Praxis verschwimmt die Grenze, etwa beim Selbsteintritt oder beim Fixkostenspediteur, der wie ein Frachtführer haftet. Die richtige Einordnung entscheidet über Haftung und Ansprüche. Wir klären die Rollen und ziehen die richtigen Anspruchsgegner heran.
Der Unionszollkodex ist das einheitliche Zollrecht der EU. Er regelt Ein- und Ausfuhr, die Zollanmeldung, den Zollwert, die Tarifierung der Waren und den Warenursprung sowie die zollrechtlichen Bewilligungen und Vereinfachungen. Für Unternehmen sind vor allem die richtige Einreihung in den Zolltarif, der korrekte Zollwert und die Nutzung von Präferenzabkommen entscheidend, weil sie die Abgabenlast bestimmen. Fehler führen zu Nacherhebungen und Bußgeldern. Wir begleiten Zollanmeldungen, Bewilligungen und Einspruchsverfahren.
Der Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist eine zollrechtliche Auszeichnung für zuverlässige und sichere Unternehmen. Er bringt Vereinfachungen bei der Zollabwicklung, weniger Kontrollen und eine bevorzugte Behandlung sowie einen Vertrauensvorsprung bei internationalen Geschäftspartnern. Voraussetzung sind unter anderem die Einhaltung der Zollvorschriften, ein geeignetes Buchführungs- und Kontrollsystem und Sicherheitsstandards. Die Bewilligung setzt eine gründliche Vorbereitung voraus. Die Voraussetzungen klären wir und begleiten das Bewilligungsverfahren.
Die Warentransportversicherung deckt Schäden am transportierten Gut, unabhängig davon, ob ein Beteiligter haftet; die Verkehrshaftungsversicherung deckt demgegenüber die Haftung des Frachtführers oder Spediteurs. Reguliert der Warenversicherer den Schaden, geht der Anspruch des Geschädigten auf ihn über, und er nimmt Regress bei dem für den Schaden Verantwortlichen. In der mehrstufigen Transportkette ist die richtige Reihenfolge des Regresses entscheidend. Wir wickeln Schäden ab, führen den Regress und wehren unberechtigte Inanspruchnahmen ab.
Beim multimodalen Transport wird das Gut mit verschiedenen Verkehrsmitteln befördert, etwa Lkw, Schiff und Bahn. Rechtlich schwierig ist, welches Haftungsregime gilt, wenn unklar ist, auf welcher Teilstrecke der Schaden eingetreten ist. Nach deutschem Recht gilt dann grundsätzlich das Recht für den Teil, auf dem der Schaden vermutet wird, ersatzweise das allgemeine Frachtrecht. Verträge sollten die Haftung über die Strecken hinweg klar regeln. Für multimodale Transporte entwerfen wir die Verträge und klären Haftungsfragen im Schadensfall.
Bei grenzüberschreitenden Transporten treffen verschiedene Rechtsordnungen, Haftungsregime und Handelsklauseln aufeinander. Wichtig sind die klare Vereinbarung der Incoterms, die den Gefahrübergang und die Kostentragung bestimmen, die Wahl von Recht und Gerichtsstand, ausreichender Versicherungsschutz und die Beachtung der zwingenden Übereinkommen wie der CMR. Eine saubere Vertragsgestaltung verhindert, dass im Schadensfall die Zuständigkeit und das anwendbare Recht ungeklärt sind. Wir gestalten die Verträge und steuern die Durchsetzung über die Grenzen hinweg.