Was ist ein Employer of Record und warum ist es Arbeitnehmerüberlassung?
Ein Employer of Record ist ein Dienstleister, der im eigenen Namen einen Arbeitsvertrag mit der Person schließt, die für Ihr Unternehmen arbeiten soll. Der EOR wird formal zum Arbeitgeber, übernimmt Lohnabrechnung, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die fachliche Weisung und die tägliche Steuerung liegen aber bei Ihnen als Kundenunternehmen. Damit entsteht eine Dreieckskonstellation: Der EOR ist Vertragsarbeitgeber, die Person arbeitet weisungsgebunden für Sie, und zwischen EOR und Ihnen steht ein Dienstleistungsvertrag.
Genau diese Struktur ist der gesetzliche Tatbestand der Arbeitnehmerüberlassung. Nach § 1 Abs. 1 AÜG liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn ein Arbeitgeber (der Verleiher, hier: der EOR) eine bei ihm angestellte Person einem Dritten (dem Entleiher, hier: Ihrem Unternehmen) zur Arbeitsleistung überlässt und diese Person in dessen Betrieb eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt. Das internationale Marketinglabel „Employer of Record" ändert an dieser Einordnung nichts. Wer in Deutschland über einen EOR beschäftigt, betreibt aus Sicht des deutschen Rechts regulierte Arbeitnehmerüberlassung, mit allen Pflichten, die daran hängen.