Was ist ein Employer of Record und warum ist es Arbeitnehmerüberlassung?
Ein „Employer of Record“ (EOR) ist ein Dienstleister, der im eigenen Namen einen Arbeitsvertrag mit der Person abschließt, die für Ihr Unternehmen arbeiten soll. Der EOR wird somit formal zum Arbeitgeber und übernimmt die Lohnabrechnung, die Lohnsteuer und die Sozialversicherung. Die fachliche Weisung und die tägliche Steuerung liegen jedoch bei Ihnen als Kundenunternehmen. Dadurch ergibt sich eine Dreieckskonstellation: Der EOR ist der Vertragsarbeitgeber, die Person arbeitet weisungsgebunden für Sie und zwischen dem EOR und Ihnen besteht ein Dienstleistungsvertrag.
Genau diese Struktur stellt den gesetzlichen Tatbestand der Arbeitnehmerüberlassung dar. Gemäß § 1 Abs. 1 AÜG liegt diese vor, wenn ein Arbeitgeber (der Verleiher, in diesem Fall der EOR) eine bei ihm angestellte Person einem Dritten (dem Entleiher, in diesem Fall Ihr Unternehmen) zur Arbeitsleistung überlässt, in dessen Betrieb sie eingegliedert ist und dessen Weisungen sie unterliegt. Das internationale Marketinglabel „Employer of Record” ändert an dieser Einordnung nichts. Wer in Deutschland über einen EOR beschäftigt ist, betreibt aus Sicht des deutschen Rechts regulierte Arbeitnehmerüberlassung mit allen damit verbundenen Pflichten.