Was ist eine Entsendung ins Ausland?
Bei einer Entsendung wird ein Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland geschickt, während sein Arbeitsverhältnis zum deutschen Arbeitgeber fortbesteht. Der Mitarbeiter arbeitet auf Weisung und Rechnung des entsendenden Unternehmens im Ausland und kehrt nach Abschluss des Einsatzes an seinen inländischen Arbeitsplatz zurück. Genau diese fortbestehende Bindung an den deutschen Betrieb und die von vornherein absehbare Rückkehr unterscheiden die Entsendung von anderen Konstellationen.
Zunächst ist die Entsendung von der kurzen Dienstreise abzugrenzen, bei der kein eigener Arbeitseinsatz im Zielland im Vordergrund steht. Ebenso ist die lokale Anstellung zu unterscheiden: Wenn der Mitarbeiter bei einer ausländischen Tochtergesellschaft angestellt wird und sein deutsches Arbeitsverhältnis beendet oder ruhend gestellt wird, handelt es sich nicht mehr um eine Entsendung, sondern um einen Ortswechsel des Arbeitsverhältnisses mit anderen Folgen für Sozialversicherung und Steuer.
In der Praxis gibt es Mischformen, zum Beispiel den Entsendungsvertrag mit einem lokalen Zusatzarbeitsvertrag oder das ruhende deutsche Arbeitsverhältnis mit paralleler Auslandsanstellung. Da diese Variante die gesamte nachgelagerte Struktur beeinflusst, sollte sie am Anfang der Planung und nicht am Ende geklärt werden.
Für den deutschen Mittelstand, der Kunden, Baustellen, Montageprojekte oder Vertriebsstrukturen im Ausland bedient, ist die Entsendung das übliche Instrument, um eigenes Personal für einen begrenzten Zeitraum vor Ort einzusetzen, ohne die Bindung an das Stammhaus aufzugeben.