Was ist eine Entsendung ins Ausland?
Eine Entsendung ist die zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis zum deutschen Arbeitgeber während des Einsatzes fortbesteht. Der Mitarbeiter arbeitet auf Weisung und Rechnung des entsendenden Unternehmens im Ausland und kehrt nach Abschluss des Einsatzes an seinen inländischen Arbeitsplatz zurück. Genau diese fortbestehende Bindung an den deutschen Betrieb und die von vornherein absehbare Rückkehr unterscheiden die Entsendung von anderen Konstellationen.
Von der Entsendung abzugrenzen ist zunächst die kurze Dienstreise, bei der kein eigener Arbeitseinsatz im Zielland im Vordergrund steht. Ebenso zu unterscheiden ist die lokale Anstellung: Wird der Mitarbeiter bei einer ausländischen Tochtergesellschaft eingestellt und sein deutsches Arbeitsverhältnis beendet oder ruhend gestellt, handelt es sich nicht mehr um eine Entsendung, sondern um einen Ortswechsel des Arbeitsverhältnisses mit anderen Folgen für Sozialversicherung und Steuer.
In der Praxis existieren Mischformen, etwa der Entsendungsvertrag mit einem lokalen Zusatzarbeitsvertrag oder das ruhende deutsche Arbeitsverhältnis mit paralleler Auslandsanstellung. Welche Variante gewählt wird, entscheidet über die gesamte nachgelagerte Struktur und sollte deshalb am Anfang der Planung geklärt werden, nicht am Ende.
Für den deutschen Mittelstand, der Kunden, Baustellen, Montageprojekte oder Vertriebsstrukturen im Ausland bedient, ist die Entsendung das übliche Instrument, um eigenes Personal befristet vor Ort einzusetzen, ohne die Bindung an das Stammhaus aufzugeben.