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Forderungen in Deutschland durchsetzen: Mahnverfahren, Klage und einstweiliger Rechtsschutz für ausländische Gläubiger

Mahnverfahren, Klage und einstweiliger Rechtsschutz für ausländische Gläubiger.

| Lesedauer 3 min. | Autor: Daniel Gößling

Ausländische Gläubiger können offene Forderungen in Deutschland mit denselben gerichtlichen Instrumenten durchsetzen wie inländische. Entscheidend ist, den Verfahrensweg früh richtig zu wählen: Das Mahnverfahren eignet sich für unbestrittene Geldforderungen, die Klage für streitige Ansprüche und der einstweilige Rechtsschutz für Situationen, in denen Vermögen oder Beweise kurzfristig gesichert werden müssen.

Mahnverfahren oder Klage?

Am Anfang steht die Frage, ob der Schuldner die Forderung ernsthaft bestreitet. Bei unbestrittenen Geldforderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren meist der wirtschaftlichere Weg. Das Gericht erlässt auf Antrag einen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner nicht, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid und damit ein vollstreckbarer Titel beantragt werden. Erhebt der Schuldner Widerspruch, führt der Weg in das streitige Verfahren.

Ist bereits absehbar, dass Einwendungen gegen Grund oder Höhe der Forderung erhoben werden, bringt ein vorgeschaltetes Mahnverfahren häufig keinen Zeitgewinn. In diesem Fall ist die Klage der direktere Weg. Für ausländische Gläubiger sollte vorab zusätzlich geklärt werden, ob deutsche Gerichte zuständig sind, welches Recht gilt und ob Unterlagen übersetzt oder aus dem Ausland zugestellt werden müssen.

Einstweiliger Rechtsschutz zur schnellen Sicherung

Droht der Schuldner Vermögen beiseitezuschaffen oder die spätere Vollstreckung auf andere Weise zu vereiteln, kann vorläufiger Rechtsschutz entscheidend sein. Ein Arrest dient vor allem der Sicherung von Geldforderungen, während eine einstweilige Verfügung andere vorläufige Regelungen ermöglicht. Beide Verfahren setzen voraus, dass Anspruch und besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden. Sie ersetzen das Hauptsacheverfahren nicht, können aber innerhalb kurzer Zeit eine Sicherungsposition schaffen, die später nicht mehr erreichbar wäre.

Kosten- und Zeitrahmen

Das Mahnverfahren ist bei unbestrittenen Forderungen regelmäßig der schnellste und kostengünstigste Weg. Ohne Widerspruch kann innerhalb weniger Wochen ein Vollstreckungstitel entstehen. Eine Klage dauert deutlich länger, insbesondere wenn Beweise erhoben, Zeugen vernommen oder Sachverständige eingeschaltet werden müssen. Arrest und einstweilige Verfügung können sehr kurzfristig ergehen, schaffen aber nur eine vorläufige Sicherung und müssen häufig durch ein Hauptsacheverfahren ergänzt werden.

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Im deutschen Zivilprozess trägt die unterliegende Partei regelmäßig die gesetzlichen Kosten des Verfahrens. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte sollte deshalb nicht nur die Rechtslage, sondern auch die Bonität des Schuldners und die realistische Vollstreckungsperspektive geprüft werden.

Was ausländische Gläubiger vorab klären sollten

Eine belastbare Forderungsdurchsetzung beginnt mit einer vollständigen Dokumentation von Vertrag, Leistung, Rechnung, Fälligkeit und Verzug. Ebenso wichtig ist ein früher Blick auf die Vermögenslage des Schuldners, damit nicht erst nach einem gewonnenen Verfahren auffällt, dass eine Vollstreckung wirtschaftlich aussichtslos ist.

Auf dieser Grundlage lässt sich der Verfahrensweg wählen: Bei einer unbestrittenen Geldforderung spricht vieles für das Mahnverfahren, bei konkreten Einwendungen für die unmittelbare Klage. Besteht die Gefahr, dass Vermögen verschoben wird, sollte frühzeitig geprüft werden, ob Arrest oder einstweilige Verfügung in Betracht kommen. Parallel ist die Verjährung im Blick zu behalten, denn außergerichtliche Verhandlungen hemmen den Fristablauf nicht in jeder Konstellation zuverlässig.

Über den Autor

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Daniel Gößling berät und vertritt Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, in der Prozessführung vor deutschen Gerichten und in Schiedsverfahren, auch mit internationalem Bezug.

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Häufige Fragen zur Forderungsdurchsetzung

Bei unbestrittenen Geldforderungen. Es ist schneller und günstiger als eine Klage und führt ohne Widerspruch rasch zum Titel.

Das Verfahren geht in den Klageweg über, wenn eine der Parteien dies beantragt. Dann wird streitig verhandelt.

Sehr schnell, oft binnen Tagen. Sie ist vorläufig und setzt die Glaubhaftmachung von Anspruch und Eilbedürftigkeit voraus.

Grundsätzlich die unterliegende Partei. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert.

Ja. Sie haben Zugang zu denselben Verfahren wie inländische Gläubiger.

Bei unbestrittenen Forderungen kann ein registrierter Inkassodienstleister das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren übernehmen. Sobald die Forderung bestritten ist und der Rechtsstreit vor das Landgericht geht, muss ein Rechtsanwalt den Gläubiger vertreten.

Urteile aus EU-Mitgliedstaaten werden nach der Brüssel-Ia-Verordnung ohne gesondertes Vollstreckbarerklärungsverfahren vollstreckt. Urteile aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel zunächst eine deutsche Vollstreckbarerklärung.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Nach Ablauf kann der Schuldner die Zahlung verweigern.

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