Mahnverfahren oder Klage?
Am Anfang steht die Frage, ob der Schuldner die Forderung ernsthaft bestreitet. Bei unbestrittenen Geldforderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren meist der wirtschaftlichere Weg. Das Gericht erlässt auf Antrag einen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner nicht, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid und damit ein vollstreckbarer Titel beantragt werden. Erhebt der Schuldner Widerspruch, führt der Weg in das streitige Verfahren.
Ist bereits absehbar, dass Einwendungen gegen Grund oder Höhe der Forderung erhoben werden, bringt ein vorgeschaltetes Mahnverfahren häufig keinen Zeitgewinn. In diesem Fall ist die Klage der direktere Weg. Für ausländische Gläubiger sollte vorab zusätzlich geklärt werden, ob deutsche Gerichte zuständig sind, welches Recht gilt und ob Unterlagen übersetzt oder aus dem Ausland zugestellt werden müssen.