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Gewerbeimmobilie in Deutschland kaufen

Struktur, Due Diligence und Ablauf beim Erwerb einer Gewerbeimmobilie für ausländische Investoren.

| Lesedauer 4 min. | Autor: Martin Neupert

Der Erwerb einer Gewerbeimmobilie folgt in Deutschland einem klaren, aber formstrengen Ablauf. Struktur und Steuer sollten früh feststehen, die rechtliche Prüfung vor der Unterschrift abgeschlossen sein.

Asset Deal oder Share Deal

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer die Immobilie unmittelbar. Beim Share Deal übernimmt er die Anteile an der Gesellschaft, die das Objekt hält. Die Struktur entscheidet über Grunderwerbsteuer, Haftung, Finanzierungsaufbau und den Umfang der Due Diligence. Während der Asset Deal das Objekt grundsätzlich von der übrigen Unternehmenshistorie trennt, übernimmt der Käufer beim Share Deal die Gesellschaft mit ihren Verträgen, Verbindlichkeiten und steuerlichen Risiken.

Für ausländische Investoren kommen praktische Fragen hinzu: Soll eine deutsche Erwerbsgesellschaft gegründet werden, wie wird der Kauf finanziert und welche konzerninternen Sicherheiten sind vorgesehen? Die Struktur sollte vor Beginn der Vertragsverhandlung mit rechtlicher und steuerlicher Beratung festgelegt werden. Ein späterer Wechsel ist regelmäßig aufwendig und kann die Finanzierung oder den Zeitplan gefährden.

Immobilien-Due-Diligence

Die rechtliche Due Diligence beginnt beim Grundbuch. Zu prüfen sind Eigentum, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wegerechte und sonstige Belastungen. Baulastenverzeichnis, Genehmigungen und öffentlich-rechtliche Beschränkungen zeigen, ob die aktuelle und die geplante Nutzung zulässig sind. Bei früher industriell genutzten Grundstücken verdienen Altlasten und Umweltrisiken besondere Aufmerksamkeit.

Bei vermieteten Objekten prägen die Mietverträge den wirtschaftlichen Wert. Laufzeiten, Verlängerungsoptionen, Indexierung, Instandhaltung, Konkurrenzschutz, Sicherheiten und offene Ansprüche müssen mit dem Businessplan abgeglichen werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Nachträge und wesentliche Vereinbarungen ausreichend dokumentiert sind und ob Sonderkündigungsrechte bestehen. Die Ergebnisse gehören anschließend in Kaufpreismechanik, Garantien und Freistellungen des Kaufvertrags.

Notar, Auflassung und Kaufpreisfälligkeit

Der Kaufvertrag über ein deutsches Grundstück bedarf der notariellen Beurkundung. Mit der Unterzeichnung wird der Käufer jedoch noch nicht Eigentümer. Zunächst wird regelmäßig eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert. Danach werden bestehende Belastungen abgelöst, Genehmigungen eingeholt und weitere vertragliche Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt.

Erst wenn der Notar die Kaufpreisfälligkeit bestätigt, wird gezahlt. Der Eigentumswechsel erfolgt anschließend durch Eintragung im Grundbuch. Dieser formalisierte Ablauf schützt beide Seiten, verlangt aber eine realistische Transaktionsplanung. Finanzierungsunterlagen, Vollmachten, ausländische Registerauszüge und gegebenenfalls Apostillen sollten rechtzeitig vorbereitet werden, damit die Beurkundung nicht an Formalien scheitert.

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Martin Neupert berät Unternehmen im Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht, in Geheimschutz und Exportkontrolle sowie beim Zugang zu sicherheitsrelevanten Aufträgen.

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Häufige Fragen zum Kauf einer Gewerbeimmobilie

Das hängt vom Einzelfall ab, vor allem von der Grunderwerbsteuer. Beide Strukturen haben Vor- und Nachteile und sollten steuerlich geprüft werden.

Beim Erwerb eines Grundstücks und unter bestimmten Voraussetzungen auch beim Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften.

Der Immobilienkaufvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung, sonst ist er unwirksam.

Eine Sicherung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung schützt, bis er als Eigentümer eingetragen ist.

Auf Laufzeiten, Indexierung, Konkurrenzschutz, Instandhaltungspflichten und mögliche Formmängel, die zur vorzeitigen Kündbarkeit führen.

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