Asset Deal oder Share Deal
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer die Immobilie unmittelbar. Beim Share Deal übernimmt er die Anteile an der Gesellschaft, die das Objekt hält. Die Struktur entscheidet über Grunderwerbsteuer, Haftung, Finanzierungsaufbau und den Umfang der Due Diligence. Während der Asset Deal das Objekt grundsätzlich von der übrigen Unternehmenshistorie trennt, übernimmt der Käufer beim Share Deal die Gesellschaft mit ihren Verträgen, Verbindlichkeiten und steuerlichen Risiken.
Für ausländische Investoren kommen praktische Fragen hinzu: Soll eine deutsche Erwerbsgesellschaft gegründet werden, wie wird der Kauf finanziert und welche konzerninternen Sicherheiten sind vorgesehen? Die Struktur sollte vor Beginn der Vertragsverhandlung mit rechtlicher und steuerlicher Beratung festgelegt werden. Ein späterer Wechsel ist regelmäßig aufwendig und kann die Finanzierung oder den Zeitplan gefährden.