Risikobasierter Ansatz des EU AI Act
Der EU AI Act bewertet „KI“ nicht als einheitliche Technologie. Maßgeblich sind der beabsichtigte Zweck, der konkrete Einsatz und die Rolle der Beteiligten. Bestimmte Praktiken sind untersagt. Dazu gehören etwa schädlich manipulative Anwendungen, bestimmte Formen des Social Scoring sowie einzelne biometrische Praktiken. Für Hochrisiko-Systeme gelten umfangreiche Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.
Ob ein System als hochriskant einzuordnen ist, lässt sich nicht allein aus dem Produktnamen ableiten. Der AI Act nennt unter anderem Einsatzbereiche wie Beschäftigung, Bildung, Zugang zu wesentlichen privaten oder öffentlichen Leistungen, kritische Infrastruktur und bestimmte biometrische Anwendungen. Ein Textassistent für interne Entwürfe kann außerhalb dieser Kategorien liegen, während dasselbe Basismodell als Bestandteil einer automatisierten Vorauswahl von Bewerbern eine deutlich strengere Einordnung auslösen kann. Unternehmen sollten daher jeden Anwendungsfall getrennt beschreiben und klassifizieren.
Auch die eigene Rolle ist entscheidend. Ein Unternehmen, das ein fremdes System bestimmungsgemäß einsetzt, ist regelmäßig Betreiber im Sinne des AI Act. Wer jedoch ein System unter eigenem Namen in Verkehr bringt, den vorgesehenen Zweck verändert oder eine wesentliche Änderung vornimmt, kann dagegen in die Anbieterrolle wechseln. Dann reichen Betreiberkontrollen nicht mehr aus. Schon bei White-Label-Produkten, tiefen Integrationen und eigenständig konfigurierten Entscheidungslogiken sollte diese Grenze ausdrücklich geprüft werden.
In zeitlicher Hinsicht muss zwischen geltendem Recht und bereits beschlossenen Änderungen unterschieden werden. Der AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die allgemeinen Bestimmungen, die Verbote und Art. 4 zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 gelten insbesondere die Governance-Regeln und die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Für solche Modelle, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, läuft grundsätzlich eine Übergangsfrist bis zum 2. August 2027. Die meisten übrigen Vorschriften, darunter die Transparenzpflichten des Art. 50, gelten nach dem derzeit verbindlichen Art. 113 AI Act seit dem 2. August 2026. Nach ursprünglicher Fassung hätten an diesem Tag auch die Hochrisiko-Anforderungen für die in Anhang III genannten Systeme und Hochrisiko-Systeme gelten sollen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben inzwischen den Digital Omnibus on AI angenommen. Die Schlussfassung vom 8. Juli 2026 verschiebt die Hochrisiko-Anforderungen für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für produktbezogene Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Für Anbieter bestimmter Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, sieht sie außerdem für Art. 50 Abs. 2 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 vor. Rechtlich verbindlich wird die Änderung jedoch erst am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Am 21. Juli 2026 war sie dort noch nicht veröffentlicht und trug noch keine endgültige Verordnungsnummer. Bis zu diesem Inkrafttreten bleibt deshalb der bisherige Art. 113 die maßgebliche Rechtsgrundlage. Für die Projektplanung kann der beschlossene neue Zeitplan bereits berücksichtigt werden.
Transparenzpflichten betreffen nicht jede KI-Ausgabe in derselben Weise. Art. 50 erfasst unter anderem bestimmte interaktive Systeme sowie künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte. Die Europäische Kommission hat hierzu am 20. Juli 2026 Leitlinien veröffentlicht. Für Unternehmen bedeutet das: Kennzeichnung und Nutzerinformation müssen aus dem konkreten Kommunikationskanal und der jeweiligen Rolle abgeleitet werden, nicht aus einer pauschalen Vorgabe, jeden KI-unterstützten Inhalt mit demselben Hinweis zu versehen.