DPMA oder EUIPO: Wo sollte ein Unternehmen die Marke anmelden?
Die erste Frage ist die Reichweite. Eine deutsche Marke beim DPMA schützt das Zeichen im gesamten Bundesgebiet. Eine Unionsmarke beim EUIPO wirkt als einheitliches Recht in allen 27 Mitgliedstaaten zugleich, aus einer Anmeldung und mit einer Verwaltung. Eine Zwischenstufe für einzelne Nachbarländer gibt es nicht, wohl aber den Weg über die internationale Registrierung, mehr dazu weiter unten.
Ausschlaggebend ist der geschäftliche Radius. Wer sein Angebot auf den deutschen Markt konzentriert, fährt mit der nationalen Marke günstiger und erhält denselben durchsetzbaren Schutz für sein Kerngebiet. Sobald ein Unternehmen in mehrere EU-Länder liefert, dort Vertriebspartner aufbaut oder online europaweit verkauft, verschiebt sich die Rechnung zugunsten der Unionsmarke. Sie kostet mehr, deckt aber einen ganzen Binnenmarkt ab, für den einzelne nationale Anmeldungen in der Summe deutlich teurer und im Management aufwendiger wären.
Die Unionsmarke hat allerdings eine Kehrseite, die vor der Anmeldung berücksichtigt werden sollte. Ihr einheitlicher Charakter bedeutet, dass ein einziges entgegenstehendes älteres Recht in einem einzigen Mitgliedstaat die gesamte Anmeldung zu Fall bringen kann. Kollidiert das Zeichen etwa mit einer älteren Marke in einem kleineren EU-Land, in dem das anmeldende Unternehmen gar nicht aktiv ist, greift der Widerspruch trotzdem für die gesamte Union.
Scheitert die Unionsmarke an einem solchen Hindernis, lässt sie sich unter Wahrung ihres Zeitrangs in nationale Anmeldungen umwandeln. Diese Umwandlung kostet jedoch zusätzlich und verzögert den Schutz. Für Unternehmen mit klarem, aber begrenztem Auslandsgeschäft kann deshalb die Kombination aus deutscher Marke und gezielten Einzelanmeldungen in den Zielländern die robustere Lösung sein.