Was bedeutet Geheimschutz für ein Unternehmen?
Der Geheimschutz gliedert sich in zwei Bereiche. Der amtliche Geheimschutz betrifft den Umgang mit Verschlusssachen innerhalb von Behörden. Der nichtamtliche Geheimschutz, auch Geheimschutz in der Wirtschaft genannt, gilt für Unternehmen, die im Auftrag des Bundes, ausländischer amtlicher Stellen oder internationaler Organisationen mit eingestuftem Material umgehen. Für private Auftragnehmer relevant ist nur der zweite Bereich, der durch das Bundeswirtschaftsministerium betreut wird.
Innerhalb dieses Rahmens sind zwei Schutzrichtungen zu unterscheiden. Der personelle Geheimschutz stellt durch Sicherheitsüberprüfungen sicher, dass nur zuverlässige Personen Zugang zu Verschlusssachen erhalten. Der materielle Geheimschutz umfasst die technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, also die Frage, wie Verschlusssachen in Räumen, IT-Systemen und Prozessen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Ein drittes Element ist der vorbeugende personelle Sabotageschutz. Er zielt darauf ab, potenzielle Innentäter von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen fernzuhalten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Die konkreten Verfahrensregeln für Unternehmen sind im Geheimschutzhandbuch (GHB) des Ministeriums zu finden.