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Defence-Aufträge in Deutschland

Welche vergaberechtlichen Anforderungen, Geheimschutzvorgaben, Sicherheitsüberprüfungen und Compliance-Pflichten Unternehmen bei Aufträgen im deutschen Verteidigungsmarkt beachten müssen.

| Lesedauer 3 min. | Autor: Martin Neupert

Ein Unternehmen kann technisch geeignet sein und dennoch nicht rechtzeitig an einem Defence-Verfahren teilnehmen, wenn die Klärung von Eignungsnachweisen, Geheimschutz oder Beteiligungsstruktur erst nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge werden gemäß Teil 4 des GWB und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vergeben. Diese werden durch das im Februar 2026 verkündete Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz ergänzt. Berührt ein Auftrag Verschlusssachen, gelten besondere Anforderungen an Personal, Räume und IT. Zudem benötigen Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz einen erheblichen Vorlauf. Ein belastbarer Markteintritt verbindet die Aspekte Vergaberecht, Eignung, Geheimschutz, Beteiligungsstruktur, Investitionskontrolle und Exportkontrolle bereits vor der konkreten Ausschreibung in einem Projektplan.

Vergaberecht im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich

Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge werden grundsätzlich gemäß Teil 4 des GWB und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vergeben. Zusätzlich gilt das im Februar 2026 verkündete Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz. Dieses enthält Ausnahmen, Verfahrenserleichterungen, beschleunigte Rechtsschutzregeln sowie besondere Vorgaben zur Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen.

Das Sonderrecht bedeutet jedoch nicht, dass Wettbewerb und Transparenz entfallen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Auftraggeber jedoch flexiblere Verfahrenswege nutzen, Lose anders strukturieren, Verträge anpassen oder Sicherheitsaspekte stärker gewichten. Deshalb ist es für Bieter entscheidend, die konkrete Rechtsgrundlage und die Verfahrensbedingungen genau zu prüfen, statt von den Abläufen einer gewöhnlichen Liefer- oder Dienstleistungsvergabe auszugehen.

Neben der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden im Rahmen der Eignungsprüfung häufig auch die Versorgungssicherheit, die Informationssicherheit, die Referenzen, das Qualitätsmanagement und die Fähigkeit, sensible Leistungen über die gesamte Lieferkette zu kontrollieren, erfasst. Die entsprechenden Nachweise sollten vor dem konkreten Verfahren vorbereitet sein. Ein guter Markteintritt beginnt mit der Analyse, welche Produkt- und Auftragssegmente realistisch erreichbar sind und welche Zulassungen dafür benötigt werden.

EU-, Drittstaaten- und Beteiligungsbezug

Bei Defence-Vergaben kann die Herkunft eines Bieters oder wesentlicher Nachunternehmer eine größere Rolle spielen als im allgemeinen Vergaberecht. Gemäß § 11 BwBBG kann die Teilnahme auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union beschränkt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem können sicherheitsrelevante Lieferketten, Abhängigkeiten von Drittstaaten sowie ausländische Zugriffsrechte in die Bewertung einfließen.

Damit sind ausländische Unternehmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie müssen jedoch ihre Eigentums- und Kontrollstruktur transparent darstellen können. Von Bedeutung sind dabei die wirtschaftlich Berechtigten, die Stimmrechte, die Beherrschungsverträge, die konzerninternen IT- und Reporting-Zugriffe sowie die Herkunft kritischer Komponenten. Je nach Projekt können organisatorische Trennungen, besondere Informationsbarrieren oder eine deutsche Einheit erforderlich sein.

Gleichzeitig ist die Investitionskontrolle zu berücksichtigen. Erwerbe und Beteiligungsänderungen in sicherheitsrelevanten Unternehmen können nach AWG und AWV melde- oder prüfpflichtig sein. Die gesellschaftsrechtliche Struktur, der Geheimschutz und die FDI sollten daher nicht getrennt geplant werden.

Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfung

Berührt ein Auftrag Verschlusssachen, gelten besondere Anforderungen an Personal, Räume, IT, Dokumente und Kommunikationswege. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Geheimhaltungsgrad sowie den Vorgaben des Auftraggebers ab. Nicht jede sensible Information führt zu derselben Sicherheitsüberprüfung. Bei höher eingestuften Verschlusssachen sind jedoch regelmäßig personelle und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Unternehmen können in die Geheimschutzbetreuung des Bundes aufgenommen werden. Sicherheitsüberprüfungen richten sich nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Zugriffe werden nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzt. Das Unternehmen muss die folgenden Punkte organisieren: Verantwortlichkeiten, sichere Aufbewahrung, IT-Schutz, Besucherregelungen, Vorfallsmeldung und die Einbindung von Nachunternehmern.

Diese Voraussetzungen lassen sich nicht kurzfristig schaffen. Personalüberprüfungen, räumliche Maßnahmen und technische Zulassungen benötigen Vorlaufzeit und können den kritischen Pfad einer Ausschreibung bestimmen. Unternehmen sollten deshalb rechtzeitig klären, welche Einstufung in ihrem Zielsegment üblich ist und welche Investitionen dafür erforderlich sind.

Exportkontrolle, Vertragskette und Markteintritt

Defence-Aufträge können exportkontrollrechtlich relevant sein. Dies betrifft nicht nur eine spätere Ausfuhr des Endprodukts, sondern auch Komponenten, technische Daten, Software, Zugriffe innerhalb der Gruppe und die Einbindung ausländischer Entwickler oder Nachunternehmer. Daher sollten Klassifizierung und Genehmigungsstrategie bereits bei der Planung von Angeboten und Lieferketten feststehen.

Der Hauptvertrag muss die Sicherheits-, Liefer- und Dokumentationspflichten in die Nachunternehmerkette übertragen, ohne dabei die Verantwortlichkeiten zu verwischen. Von besonderer Bedeutung sind Zustimmungsvorbehalte, die Herkunft kritischer Komponenten, das Änderungsmanagement, Audit- und Informationsrechte sowie der Umgang mit Störungen oder Eigentümerwechseln. Geheimschutz- und Exportkontrollpflichten müssen auch nach Vertragsende fortwirken, soweit dies erforderlich ist.

Ein belastbarer Markteintritt verbindet die Bereiche Vergaberecht, Eignung, Geheimschutz, Beteiligungsstruktur, FDI und Exportkontrolle in einem Projektplan. Wer die Voraussetzungen bereits vor Veröffentlichung einer konkreten Ausschreibung prüft, verliert im Vergabeverfahren keine wertvolle Zeit und kann belastbare Angebote und Lieferzusagen abgeben.

Über den Autor

Martin Neupert
Martin Neupert
Partner · Immobilien und Beschaffung
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Martin Neupert berät Unternehmen in den Bereichen Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht, Geheimschutz und Exportkontrolle sowie beim Zugang zu sicherheitsrelevanten Aufträgen.

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Häufige Fragen zu Defence-Aufträgen

Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge unterliegen grundsätzlich den Regelungen von Teil 4 des GWB und der VSVgV. Für Beschaffungen, die in den Anwendungsbereich des im Februar 2026 verkündeten BwBBG fallen, kommen zusätzliche Sonderregeln hinzu.

Der Schutz von Verschlusssachen. Bevor sensible Aufträge bearbeitet werden, müssen Personal und Standort sicherheitsüberprüft und zugelassen sein.

Ja, aber es gibt besondere Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfung, die Beteiligungsstruktur und die Investitionsprüfung.

Sie benötigt Vorlaufzeit und sollte daher frühzeitig angestoßen werden, da sie eine Voraussetzung für die Auftragsbearbeitung ist.

Vor allem die Exportkontrolle für die gelieferten Güter sowie die Investitionsprüfung bei ausländischer Beteiligung.

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