Vergaberecht im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge werden grundsätzlich gemäß Teil 4 des GWB und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vergeben. Zusätzlich gilt das im Februar 2026 verkündete Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz. Dieses enthält Ausnahmen, Verfahrenserleichterungen, beschleunigte Rechtsschutzregeln sowie besondere Vorgaben zur Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen.
Das Sonderrecht bedeutet jedoch nicht, dass Wettbewerb und Transparenz entfallen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Auftraggeber jedoch flexiblere Verfahrenswege nutzen, Lose anders strukturieren, Verträge anpassen oder Sicherheitsaspekte stärker gewichten. Deshalb ist es für Bieter entscheidend, die konkrete Rechtsgrundlage und die Verfahrensbedingungen genau zu prüfen, statt von den Abläufen einer gewöhnlichen Liefer- oder Dienstleistungsvergabe auszugehen.
Neben der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden im Rahmen der Eignungsprüfung häufig auch die Versorgungssicherheit, die Informationssicherheit, die Referenzen, das Qualitätsmanagement und die Fähigkeit, sensible Leistungen über die gesamte Lieferkette zu kontrollieren, erfasst. Die entsprechenden Nachweise sollten vor dem konkreten Verfahren vorbereitet sein. Ein guter Markteintritt beginnt mit der Analyse, welche Produkt- und Auftragssegmente realistisch erreichbar sind und welche Zulassungen dafür benötigt werden.