• Silhouetten von Baukränen und Hochhäusern vor einem orangefarbenen Sonnenuntergang
Insight

Wiederaufbau der Ukraine

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen für deutsche Unternehmen: Vergaberegime, internationale Geber und Kriegsrisiken beim Einstieg in ukrainische Wiederaufbauprojekte.

| Lesedauer 4 min. | Autor: Dmitry Novitsky

Der Wiederaufbau der Ukraine wird nach der gemeinsamen Bedarfsanalyse von Weltbank, Regierung der Ukraine, EU und Vereinten Nationen (RDNA5, Februar 2026) rund zehn Jahre in Anspruch nehmen und Investitionen von rund 588 Milliarden US-Dollar in den Bereichen Wohnungsbau, Verkehr, Energie und kommunale Infrastruktur erfordern. Die EU stellt über die Ukraine-Fazilität bis 2027 allein rund 50 Milliarden Euro bereit. Hinzu kommt ein im April 2026 beschlossenes EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro für die Jahre 2026 und 2027, davon 30 Milliarden Euro für die wirtschaftliche Unterstützung. Deutsche Unternehmen erhalten Zugang über ein Regime aus ukrainischem Vergaberecht, der Plattform Prozorro, den Beschaffungsregeln internationaler Geber wie der EBRD oder der Weltbank sowie Vorgaben zu Kriegsrisiken und Sanktionen. Dabei ändert sich das anwendbare Regelwerk je nach Sicherheitslage und Finanzierungsquelle. Kriegsrisiken lassen sich über Deckungen der MIGA und nationaler Exportkreditagenturen sowie über Force-Majeure-Klauseln begrenzen.

Wie ist der Wiederaufbau rechtlich organisiert?

Zentraler staatlicher Akteur ist die Staatliche Agentur für Wiederherstellung und Infrastrukturentwicklung (im Folgenden: Agentur für Wiederherstellung). Sie bündelt große Verkehrs-, Brücken- und Hochbauprojekte, tritt als Auftraggeberin auf und koordiniert die Umsetzung mit den regionalen Militärverwaltungen und Gemeinden. Daneben vergeben auch die Ministerien, der Netzbetreiber Ukrenergo und die Kommunen eigene Aufträge.

Die Projektpipeline wird zunehmend über digitale Register wie die Plattform DREAM transparent gemacht. Diese sollen den Bedarf, die Planung und den Mittelabfluss einzelner Vorhaben nachvollziehbar machen. Für ausländische Unternehmen ist diese Struktur wichtig, da sie zeigt, wer im konkreten Projekt der Auftraggeber ist und nach welchem Regelwerk die Vergabe erfolgt. Ein staatlich finanziertes Straßenbauvorhaben läuft beispielsweise anders als ein von der EBRD kofinanziertes Energieprojekt oder ein aus dem EU-Budget finanzierter Wiederaufbau einer Stadt.

Über welche Wege können sich deutsche Unternehmen beteiligen?

Deutsche Unternehmen können direkt an ukrainischen Ausschreibungen teilnehmen. Formal ist dafür nicht immer eine eigene Gesellschaft erforderlich, doch erleichtert eine lokale Tochtergesellschaft oder eine registrierte Repräsentanz die Abwicklung, insbesondere bei Genehmigungen, Personalfragen und der laufenden Projektsteuerung.

Oft bietet sich die Gründung eines Konsortiums mit einem ukrainischen Partner an. Der lokale Partner bringt Zulassungen, Personal und Marktkenntnisse ein, während das deutsche Unternehmen Technologie, Ausrüstung oder Finanzierungen beisteuert. Die Rollen, die Haftung, die Entscheidungsrechte und die Gewinnverteilung müssen in einem belastbaren Konsortial- oder Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

Eine weniger aufwendige Alternative ist die Tätigkeit als Unterauftragnehmer eines ukrainischen Generalunternehmers. Damit sinkt die vergaberechtliche Eintrittshürde. Gleichzeitig hängt die eigene Zahlung jedoch stärker von der Bonität und Vertragstreue des Hauptauftragnehmers ab. Am unkompliziertesten ist in der Regel die reine Lieferung von Ausrüstung und Material. Dann stehen Zoll, Rechtswahl, Transport- und Zahlungssicherung statt lokaler Bauleistungen im Mittelpunkt.

Wie funktioniert die öffentliche Vergabe über Prozorro im Kriegsrecht?

In der Ukraine werden öffentliche Aufträge grundsätzlich über die elektronische Plattform Prozorro vergeben. Die Plattform ist für jedermann einsehbar und war bereits vor dem Krieg ein zentraler Bestandteil der ukrainischen Antikorruptionsreform. Ausländische Bieter sind formal gleichgestellt, alle Angebote und Verfahren laufen digital.

Zu Beginn der Vollinvasion setzte die Regierung die wettbewerblichen Verfahren zunächst aus und erlaubte Direktvergaben, um dringend benötigte Beschaffungen zu ermöglichen. Schrittweise führte sie die Vergabe per Regierungsverordnung wieder zu den wettbewerblichen Prozorro-Verfahren zurück, wobei es Sonderregeln für Verteidigung und kritische Infrastruktur gibt. Für deutsche Unternehmen bedeutet das zweierlei: Einerseits ist der Marktzugang rechtlich eröffnet, andererseits kann sich das anwendbare Regelwerk mit der Sicherheitslage und dem jeweiligen Sektor ändern. Vor Abgabe eines Gebots sollte geprüft werden, ob das konkrete Projekt dem allgemeinen Vergaberecht, einer kriegsbedingten Sonderregelung oder den Regeln eines internationalen Gebers unterliegt.

Welche Rolle spielen internationale Geber und ihre Vergaberegeln?

Ein erheblicher Teil des Wiederaufbaus wird nicht aus dem ukrainischen Haushalt, sondern von internationalen Gebern finanziert. So stellt die Europäische Union über die Ukraine-Fazilität bis 2027 einen mehrjährigen Rahmen von rund 50 Milliarden Euro bereit; hinzu kommt ein neues EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro für 2026 und 2027. Weitere Finanzierungsquellen sind die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investitionsbank, die Weltbankgruppe und bilaterale Förderbanken wie die deutsche KfW.

Für die Praxis ist entscheidend: Wer ein Projekt finanziert, bestimmt in der Regel auch die Vergaberegeln. Ein von der EBRD oder der Weltbank unterstütztes Projekt folgt in der Regel den Beschaffungsrichtlinien dieser Institutionen und nicht allein dem ukrainischen Vergaberecht. Diese Regeln sind für europäische Unternehmen häufig vertrauter und berechenbarer als das nationale Verfahren. Der erste Prüfschritt bei jedem Projekt lautet deshalb: Aus welcher Quelle kommt das Geld und welches Beschaffungsregelwerk zieht dies nach sich?

Wie werden Kriegsrisiken rechtlich aufgefangen?

Das Kriegsrisiko ist das größte Hindernis für private Investitionen. Dieses Risiko lässt sich nicht ausschalten, aber vertraglich und versicherungsrechtlich einhegen. Auf der Versicherungsseite bieten die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) der Weltbankgruppe sowie nationale Exportkreditagenturen Deckungen gegen politische Risiken und Kriegsrisiken an. Die Ukraine hat zudem ein staatlich gestütztes Versicherungssystem gegen Kriegsrisiken aufgebaut, das schrittweise erweitert wird.

Im Mittelpunkt der Vertragsseite steht die Force-Majeure-Klausel. In der Ukraine bescheinigt die Industrie- und Handelskammer das Vorliegen höherer Gewalt, da sie den Krieg allgemein als Umstand höherer Gewalt anerkennt. Eine solche Bescheinigung entbindet jedoch nicht automatisch von jeder Pflicht, sondern es muss der konkrete Zusammenhang zwischen Kriegsereignis und Leistungshindernis belegt werden. Deshalb sollten Verträge über Wiederaufbauleistungen genau regeln, welche Ereignisse als höhere Gewalt gelten, wie sie nachzuweisen sind und welche Folgen sie für Fristen, Preise und Kündigung haben.

Was sollten deutsche Unternehmen vor dem Einstieg klären?

Vor dem ersten Gebot stehen einige grundlegende Fragen, die sich später nur schwer nachholen lassen. Zunächst die Präsenzfrage: Reicht eine Repräsentanz oder braucht das Projekt eine ukrainische Tochtergesellschaft mit eigenen Zulassungen und Baugenehmigungen? Zweitens die Partnerfrage: Wer ist der lokale Partner, wie ist seine Bonität und Reputation und wie werden Haftung und Gewinn im Innenverhältnis verteilt?

Hinzu kommen die Bereiche Compliance und Sanktionsrecht. Bei jedem Vorhaben ist zu prüfen, ob Auftraggeber, Partner und Endverwendung mit Sanktionen belegt sind und ob die europäischen Vorgaben eingehalten werden. Schließlich sind die Genehmigungen zu klären. Bau-, Umwelt- und sektorspezifische Erlaubnisse unterliegen ukrainischem Recht und benötigen Vorlaufzeit. Die aufenthalts- und förderrechtliche Umsetzung auf deutscher Seite – etwa Exportkreditgarantien oder die Entsendung eigener Fachkräfte – wird von den deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Maxfeld.legal begleitet; die ukrainische Seite dieser Fragen ordnen wir vorab ein.

Über den Autor

Dmitry Novitsky, Jurist für ukrainisches Recht, Maxfeld.legal Nürnberg
Dmitry Novitsky
Ukraine Desk
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Dmitry Novitsky ist ein ukrainischer Jurist, der in der Ukraine als Advokat zugelassen ist. Als Partner der Kanzlei Borysenko & Partners in Dnipro betreut er Mandate aus den Bereichen Gesellschafts-, Immobilien- und Vergaberecht. Bei Maxfeld.legal unterstützt er die Teams bei Vorhaben mit Ukraine-Bezug. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland wird von den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei verantwortet.

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Häufige Fragen zum Wiederaufbau der Ukraine

Ja, ausländische Bieter sind im ukrainischen Vergaberecht formal gleichgestellt und können sich über die Plattform Prozorro beteiligen. In der Praxis erfordert die Abwicklung jedoch in der Regel eine lokale Präsenz, beispielsweise in Form einer Tochtergesellschaft oder einer registrierten Repräsentanz, sowie die für das jeweilige Gewerk erforderlichen Zulassungen.

Prozorro ist eine elektronische Plattform, über die öffentliche Aufträge in der Ukraine vergeben und öffentlich einsehbar dokumentiert werden. Sie ist ein Kernstück der ukrainischen Antikorruptionsreform. Angebote, Zuschläge und Verträge werden digital abgewickelt.

Ja, zu Beginn der Vollinvasion wurden wettbewerbliche Verfahren ausgesetzt und es wurden Direktvergaben zugelassen. Die Regierung hat die Vergabe per Verordnung schrittweise wieder auf wettbewerbliche Prozorro-Verfahren umgestellt, wobei es Sonderregeln für die Bereiche Verteidigung und kritische Infrastruktur gibt. Welches Regelwerk anwendbar ist, hängt von Sektor und Sicherheitslage ab.

Ein großer Teil stammt von internationalen Gebern: von der EU über die Ukraine-Fazilität mit einem Rahmen von rund 50 Milliarden Euro bis 2027 und über ein im April 2026 beschlossenes Darlehen von 90 Milliarden Euro für 2026 und 2027, von der EBRD, der Europäischen Investitionsbank, der Weltbankgruppe sowie von bilateralen Förderbanken wie der KfW. Daneben vergibt der ukrainische Staat Mittel aus dem eigenen Haushalt.

Das liegt daran, dass der Geber häufig die Vergaberegeln bestimmt. Ein von der EBRD oder der Weltbank finanziertes Projekt folgt in der Regel den Beschaffungsrichtlinien dieser Institutionen und nicht allein dem nationalen Vergaberecht. Diese Regeln sind für europäische Unternehmen oft berechenbarer.

Es gibt zwei Möglichkeiten. Versicherungsseitig bieten die MIGA und nationale Exportkreditagenturen Deckungen gegen politische und Kriegsrisiken an. Zusätzlich baut die Ukraine ein staatlich gestütztes Kriegsrisiko-Versicherungssystem auf. Vertragsseitig steht die Force-Majeure-Klausel im Mittelpunkt, deren Voraussetzungen in der Ukraine von der Industrie- und Handelskammer bescheinigt werden.

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