Das Term Sheet verstehen
Das Term Sheet fasst die zentralen wirtschaftlichen und rechtlichen Eckpunkte der geplanten Finanzierungsrunde zusammen. Es bildet meist die Verhandlungsgrundlage für Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Satzung und weitere Vollzugsdokumente, ohne selbst ein vollständiger Vertrag zu sein.
Typische Inhalte sind der Investitionsbetrag mit Zahlungsplan, die Pre-Money- und Post-Money-Bewertung und die Beteiligungsquote des Investors. Geregelt werden außerdem Größe und Behandlung des ESOP- oder VSOP-Pools, die Liquidationspräferenz und der Verwässerungsschutz.
Hinzu kommen Informations-, Kontroll- und Zustimmungsrechte, die Besetzung von Geschäftsführung, Beirat oder Aufsichtsorgan sowie Vesting- und Leaver-Regeln für die Gründer. Auch Bezugsrechte und die Teilnahme an späteren Runden, Exit-, Drag-along- und Tag-along-Regelungen sowie Exklusivität, Vertraulichkeit und Kostentragung gehören in das Term Sheet.
Den Abschluss bilden die Bedingungen für Signing und Closing.
Ist ein Term Sheet verbindlich?
Term Sheets sind häufig ausdrücklich als überwiegend unverbindlich bezeichnet. Das bedeutet aber nicht, dass sie ohne rechtliche Wirkung sind.
Verbindlich ausgestaltet werden regelmäßig die Vertraulichkeit, Exklusivitäts- oder No-Shop-Verpflichtungen und die Kostentragung. Dasselbe gilt für anwendbares Recht und Gerichtsstand, Verfahrensregeln für die Due Diligence und gelegentlich einzelne Vollzugspflichten.
Auch unverbindliche Bestimmungen haben erhebliche faktische Bindungswirkung. Ist beispielsweise eine 1-fache partizipierende Liquidationspräferenz im Term Sheet akzeptiert, wird sich die Verhandlung später kaum noch auf die Frage zurückdrehen lassen, ob überhaupt eine Präferenz gelten soll. Das detaillierte Vertragswerk konkretisiert dann meist nur noch den bereits gesetzten wirtschaftlichen Rahmen.
Das Term Sheet sollte deshalb nicht wie eine unverbindliche Absichtserklärung behandelt werden. Es ist der Zeitpunkt, an dem die wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen mit vergleichsweise geringem Dokumentationsaufwand noch verhandelbar sind.
Bewertung und Beteiligungsquote
Die Pre-Money-Bewertung bezeichnet den Unternehmenswert unmittelbar vor der Investition. Die Post-Money-Bewertung ergibt sich grundsätzlich aus Pre-Money-Bewertung plus neuem Kapital.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Pre-Money-Bewertung von 8 Mio. Euro und einer Investition von 2 Mio. Euro liegt die Post-Money-Bewertung bei 10 Mio. Euro. Der Investor hält rechnerisch 20 Prozent.
Diese einfache Rechnung stimmt nur, wenn keine weiteren Effekte berücksichtigt werden müssen.
In der Praxis verändern vor allem drei Faktoren die tatsächliche Verwässerung: ein vor Closing neu geschaffener oder aufgestockter Beteiligungspool, bestehende Wandeldarlehen oder andere wandelbare Instrumente und ausstehende Optionen. Auswirkungen haben daneben mehrere Closings oder Tranchen, unterschiedliche Anteilsklassen sowie Transaktionskosten und andere Beträge, die wirtschaftlich die Gesellschaft trägt.
Besonders relevant ist die Frage, ob ein Beteiligungspool pre-money oder post-money berücksichtigt wird. Wird der Pool vor der Investition geschaffen, tragen die Altgesellschafter die Verwässerung wirtschaftlich weitgehend allein. Ein scheinbar kleiner Unterschied im Term Sheet kann deshalb die Gründerquote deutlich verändern.
Vor Unterzeichnung sollte ein vollständig verwässerter Cap Table erstellt werden. Er sollte zumindest die Beteiligungsverhältnisse unmittelbar vor der Runde, die Beteiligungsverhältnisse nach Pool-Aufstockung und die Wandlung bestehender Instrumente abbilden. Daneben gehören die Beteiligungsverhältnisse nach Closing und die Erlösverteilung bei verschiedenen Exit-Werten dazu.
Liquidationspräferenz
Die Liquidationspräferenz entscheidet, wie ein Exit-Erlös zwischen Investoren und übrigen Gesellschaftern verteilt wird. Sie kann wirtschaftlich wichtiger sein als die nominelle Beteiligungsquote.
Bei einer nicht partizipierenden 1-fachen Präferenz erhält der Investor grundsätzlich den höheren Betrag aus seiner ursprünglichen Investition und dem Erlös, der ihm nach seiner Beteiligungsquote zustünde.
Bei einer partizipierenden Präferenz erhält der Investor zunächst den Präferenzbetrag und nimmt anschließend zusätzlich an der Verteilung des verbleibenden Erlöses teil. Diese Struktur kann die Erlöse der Gründer insbesondere bei mittleren Exit-Werten erheblich reduzieren.
Zu klären sind unter anderem die Höhe des Multiples, die Frage partizipierend oder nicht partizipierend und der einfache oder kumulierte Vorrang mehrerer Runden. Geregelt werden außerdem die Behandlung von Dividenden, die Definition des Liquiditätsereignisses und die Rangfolge der Anteilsklassen.
Auch die Umwandlung der Vorzugsrechte in gewöhnliche Anteile und die Behandlung von Earn-outs, Escrow und Rollover gehören auf die Liste.
Eine Beispielrechnung für mehrere Exit-Szenarien gehört deshalb in die wirtschaftliche Prüfung des Term Sheets.
Verwässerungsschutz
Anti-Dilution-Klauseln schützen Investoren, wenn eine spätere Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung erfolgt. Zu unterscheiden sind vor allem:
Full Ratchet. Der ursprüngliche Ausgabepreis wird so behandelt, als sei die gesamte frühere Investition zum niedrigeren Preis der neuen Runde erfolgt. Das kann zu einer starken Verwässerung der Gründer führen.
Weighted Average. Der Anpassungspreis berücksichtigt neben dem niedrigeren Preis auch den Umfang der neuen Runde. Diese Variante ist regelmäßig ausgewogener.
Der Vertrag sollte Ausnahmen vorsehen, etwa Mitarbeiterbeteiligungen innerhalb des vereinbarten Pools, strategische Beteiligungen und Wandlungen bereits offengelegter Instrumente. Daneben gehören Akquisitionswährungen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und von der qualifizierten Mehrheit genehmigte Ausgaben dazu.
Verwässerungsschutz ist nicht mit dem gesetzlichen oder vertraglichen Bezugsrecht zu verwechseln. Ein Bezugsrecht ermöglicht die Teilnahme an einer neuen Runde. Anti-Dilution gleicht dagegen unter bestimmten Voraussetzungen den niedrigeren Ausgabepreis aus.
Governance und Investorenrechte
Investoren verlangen regelmäßig Rechte, die über ihre reine Beteiligungsquote hinausgehen.
Dazu gehören Zustimmungsvorbehalte für Budget, Finanzierungen und größere Investitionen, die Zustimmung zu Akquisitionen und Veräußerungen und die Mitwirkung bei der Bestellung der Geschäftsführung. Üblich sind außerdem Beirats- oder Beobachterrechte, ein regelmäßiges Finanz- und KPI-Reporting sowie Einsichts- und Informationsrechte.
Ergänzt wird das Paket um die Zustimmung zu neuen Anteilsausgaben und den Schutz vor Geschäften mit Gesellschaftern oder nahestehenden Personen.
Die Liste der Reserved Matters sollte Schwellenwerte enthalten und auf die Unternehmensphase zugeschnitten sein. Zu niedrige Schwellenwerte können das operative Geschäft verlangsamen. Zu weite Formulierungen können dem Investor faktisch ein Vetorecht über die tägliche Geschäftsführung geben.