Maxfeld.legal hat einen international tätigen Konzern im Nachgang einer Unternehmensakquisition in mehr als 20 arbeitsrechtlichen Verfahren vertreten. Die Kläger machten jeweils den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB geltend.
Maxfeld.legal vertrat die Position, dass kein vollständiger Betriebsübergang vorlag, sondern allenfalls ein Teilbetriebsübergang. Die Ansprüche wurden in sämtlichen Verfahren abgewehrt.