Was ist ein Betriebsrat, und muss unsere deutsche Tochter einen haben?
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Er wacht über die Einhaltung zugunsten der Arbeitnehmer geltender Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und wirkt an einer Reihe betrieblicher Entscheidungen mit. Im Gegensatz zu einer Gewerkschaft ist er innerhalb des Unternehmens tätig und darf keine Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen. Er ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet, was ihn jedoch nicht daran hindert, seine Rechte konsequent durchzusetzen.
In Deutschland ist ein Betriebsrat nicht automatisch vorgeschrieben. Es gibt kein Gesetz, das einen Betrieb zur Einrichtung eines Betriebsrats zwingt, und kein Arbeitgeber muss von sich aus einen Betriebsrat ins Leben rufen. Ein Betriebsrat kann gemäß § 1 BetrVG in jedem Betrieb mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden, von denen drei wählbar sind. Ob es tatsächlich zu einer Wahl kommt, entscheidet allein die Belegschaft. Aus diesem Grund haben sehr viele kleine und mittlere Standorte in Deutschland gar keinen Betriebsrat.
Für ausländische Muttergesellschaften ergibt sich daraus ein oft übersehener Punkt. Der Arbeitgeber darf die Bildung eines Betriebsrats weder anordnen noch verhindern. Er darf dessen Bildung weder fördern, um einen genehmen Betriebsrat zu erhalten, noch darf er sie behindern. Die Entscheidung liegt bei den Beschäftigten. Sobald die Belegschaft dieses Recht ausübt, muss der Arbeitgeber die Wahl ermöglichen und die Kosten tragen.