Was ist ein Betriebsrat, und muss unsere deutsche Tochter einen haben?
Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer eines Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Er wacht über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und wirkt an einer Reihe betrieblicher Entscheidungen mit. Anders als eine Gewerkschaft steht er nicht außerhalb, sondern innerhalb des Unternehmens und darf keine Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen. Er ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet, was ihn aber nicht daran hindert, seine Rechte konsequent durchzusetzen.
Ein Betriebsrat ist in Deutschland nicht automatisch vorgeschrieben. Kein Gesetz zwingt einen Betrieb, einen Betriebsrat einzurichten, und kein Arbeitgeber muss ihn von sich aus ins Leben rufen. Wählbar ist ein Betriebsrat nach § 1 BetrVG in jedem Betrieb mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind. Ob es tatsächlich zu einer Wahl kommt, entscheidet allein die Belegschaft. Sehr viele kleine und mittlere Standorte in Deutschland haben aus diesem Grund gar keinen Betriebsrat.
Für ausländische Muttergesellschaften folgt daraus ein oft übersehener Punkt. Der Arbeitgeber darf die Bildung eines Betriebsrats weder anordnen noch verhindern. Er darf sie nicht fördern, um einen genehmen Betriebsrat zu bekommen, und er darf sie erst recht nicht behindern. Die Entscheidung liegt bei den Beschäftigten. Sobald die Belegschaft dieses Recht ausübt, hat der Arbeitgeber die Wahl zu ermöglichen und ihre Kosten zu tragen.