Kündigungsschutz, Gründe, Fristen und Form
Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Teilzeitkräfte werden bei der Berechnung des Schwellenwerts anteilig berücksichtigt. Für vor 2004 begonnene Alt-Arbeitsverhältnisse können Übergangsregeln relevant sein. Wenn das KSchG anwendbar ist, muss eine ordentliche Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten oder durch dringende betriebliche Erfordernisse sozial gerechtfertigt sein.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist regelmäßig zu prüfen, ob zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich war. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt eine unternehmerische Entscheidung sowie den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs voraus. Zusätzlich muss der Arbeitgeber Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und die Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern prüfen. Personenbedingte Kündigungen verlangen eine negative Prognose und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Sonderkündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft, kann zusätzliche Zustimmungen oder engere Voraussetzungen erfordern.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus § 622 BGB. Für Arbeitgeber verlängern sie sich grundsätzlich mit der Betriebszugehörigkeit. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können die Fristen beeinflussen. Unabhängig davon schreibt § 623 BGB eine eigenhändig unterzeichnete schriftliche Kündigung vor. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wird die Kündigung durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet, kann zudem § 174 BGB relevant werden. Der Zugang des Originals sollte beweissicher organisiert werden.
Nach § 4 KSchG müssen Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung gemäß § 7 KSchG in der Regel als von Anfang an wirksam. Arbeitgeber sollten die Frist jedoch nicht als sichere Bestätigung betrachten, bevor mögliche nachträgliche Zulassungen oder andere Ansprüche geprüft wurden.