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Kündigung in Deutschland: warum sie für ausländische Arbeitgeber teurer und langsamer ist als erwartet

Kündigungsschutz, Abfindung und Betriebsrat aus Sicht internationaler Arbeitgeber.

| Lesedauer 4 min. | Autor: Karina Malancea

Anders als in vielen Ländern endet ein Arbeitsverhältnis in Deutschland nicht kurzfristig und ohne Begründung. Kündigungsschutz, Fristen und Verfahren bestimmen Zeit und Kosten einer Trennung.

Kündigungsschutz: Schwellen, Fristen, Rechtfertigung

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern für Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen. Dann ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie durch Gründe in der Person, im Verhalten oder durch dringende betriebliche Erfordernisse sozial gerechtfertigt ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich mit der Betriebszugehörigkeit. Gegen die Kündigung kann der Arbeitnehmer binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Abfindungsrealität und Aufhebungsvertrag

Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, praktisch wird sie aber häufig gezahlt, um das Prozessrisiko zu beenden. Als Orientierung dient die Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt vom Prozessrisiko ab. Oft ist ein Aufhebungsvertrag der schnellere und planbarere Weg, er verlangt aber Sorgfalt bei Sozialversicherung und einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Betriebsrat und Massenentlassung

Besteht ein Betriebsrat, ist er vor jeder Kündigung anzuhören; unterbleibt das, ist die Kündigung unwirksam. Bei größerem Personalabbau greift die Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG: Ab bestimmten Schwellenwerten sind der Betriebsrat zu beteiligen und die Agentur für Arbeit zu unterrichten, bevor gekündigt wird. Fehler in diesem Ablauf führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigungen.

Warum das für internationale Arbeitgeber ungewohnt ist

Anders als in At-will-Systemen, in denen eine Trennung jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich ist, verlangt das deutsche Recht Rechtfertigung, Fristen und Verfahren. Für ausländische Arbeitgeber heißt das: Trennungen brauchen Vorlauf, Dokumentation und ein realistisches Budget. Werden diese Punkte früh berücksichtigt, bleiben Ablauf und Budget planbar.

Über die Autorin

Karina Malancea
Karina Malancea
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Karina Malancea berät Arbeitgeber im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, von der Vertragsgestaltung über Umstrukturierungen bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, auch mit internationalem Bezug.

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Häufige Fragen zur Kündigung in Deutschland

In Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern und nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung.

Verbreitet ist die Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Was tatsächlich gezahlt wird, hängt vom Verhandlungsverlauf und vom Prozessrisiko ab.

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Ja. Ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist die Kündigung unwirksam.

Oft ja, weil er für beide Seiten planbarer ist. Zu beachten sind die Folgen für Sozialversicherung und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

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