Kündigungsschutz: Schwellen, Fristen, Rechtfertigung
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern für Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen. Dann ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie durch Gründe in der Person, im Verhalten oder durch dringende betriebliche Erfordernisse sozial gerechtfertigt ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich mit der Betriebszugehörigkeit. Gegen die Kündigung kann der Arbeitnehmer binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.