Was „distressed" rechtlich bedeutet: die Erwerbsfenster
„Distressed“ ist kein Rechtsbegriff, sondern beschreibt eine Bandbreite von Situationen. Am einen Ende steht die bloße Zahlungsstockung, bei der der Eigentümer seine Kredite nicht mehr bedient, aber noch handlungsfähig ist. In der Mitte liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, bei der ein Insolvenzantrag bevorsteht. Am anderen Ende steht das eröffnete Insolvenzverfahren, in dem der Verwalter über das Vermögen verfügt.
Jede dieser Lagen eröffnet ein anderes Erwerbsfenster mit eigenen Regeln. Je früher der Erwerb erfolgt, desto schneller und freier können die Verhandlungen geführt werden, allerdings ist auch das Risiko größer, dass das Geschäft später angefochten wird. Ein späterer Erwerb ist zwar sicherer, aber die Rolle von Verwalter und Gericht ist dann stärker.
Deshalb steht am Anfang eines jeden Distressed-Erwerbs die genaue Bestimmung der Lage: In welchem Stadium befindet sich der Verkäufer? Wie nah ist ein Insolvenzantrag? Welches Fenster ist noch offen? Diese Einordnung ist entscheidend für die Struktur des gesamten Erwerbs.
Diese Einordnung ist keine akademische Übung, sondern sie bestimmt, mit wem verhandelt werden muss. Vor dem Antrag verhandelt der Käufer mit dem Eigentümer, nach dem Antrag mit dem vorläufigen Verwalter und nach der Eröffnung mit dem Insolvenzverwalter. Jeder dieser Gesprächspartner verfolgt eigene Ziele und verfügt über andere Befugnisse und Fristen.