Die Grundentscheidung: Grundstück oder Objektgesellschaft?
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer das Grundstück unmittelbar. Gegenstand des Vertrags sind die Immobilie selbst sowie ihre Bestandteile, Rechte und Lasten. Beim Share Deal erwirbt der Erwerber hingegen die Anteile an der Gesellschaft, die das Grundstück im Eigentum hält – die sogenannte Objektgesellschaft. Das Grundstück wechselt zivilrechtlich nicht den Eigentümer, sondern bleibt bei der Gesellschaft. Nur deren Gesellschafter ändern sich.
Dieser auf den ersten Blick technische Unterschied hat weitreichende Folgen. Beim Asset Deal wird die Immobilie isoliert: Der Käufer erwirbt genau das Objekt und nur die Verbindlichkeiten, die er ausdrücklich übernimmt. Beim Share Deal wird dagegen die gesamte Gesellschaft übertragen, einschließlich aller Verbindlichkeiten, Verträge und Risiken.
Aus dieser Weichenstellung ergeben sich alle weiteren Aspekte: die Höhe der Grunderwerbsteuer, der Umfang der Haftung und die Reichweite der Prüfung. Deshalb sollte die Entscheidung am Anfang und nicht erst am Ende der Verhandlung getroffen werden.
Die Wahl ist selten frei, da beide Seiten unterschiedliche Interessen haben. Der Verkäufer bevorzugt häufig den Share Deal, da der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen für ihn steuerlich günstiger sein kann. Der Käufer hingegen scheut die Haftungsrisiken der Gesellschaft. Der ausgehandelte Preis spiegelt diese unterschiedlichen Interessen wider.