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Gewerbemietverträge für internationale Mieter

Worauf internationale Unternehmen bei Laufzeit, Indexierung, Konkurrenzschutz und Schriftform achten sollten und welche Klauseln im Gewerbemietvertrag besonders verhandlungsrelevant sind.

| Lesedauer 2 min. | Autor: Martin Neupert

Die Gewerbemiete bietet viel Gestaltungsfreiheit, erfordert aber genaue Aufmerksamkeit. Nur wenige Klauseln und eine Formvorschrift bestimmen die Kosten und die Dauer der Bindung.

Die Kernklauseln

Die Laufzeit eines Gewerbemietvertrags entscheidet darüber, wie lange der Standort gesichert ist und wie flexibel der Mieter auf Veränderungen reagieren kann. Verlängerungsoptionen, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte sollten deshalb im Voraus mit der Geschäftsplanung abgestimmt werden. Gleiches gilt für die Miete. Indexklauseln verlagern das Inflationsrisiko, sie müssen jedoch klar erkennen lassen, wann und in welchem Umfang eine Anpassung erfolgt.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf den laufenden Objektkosten. Instandhaltung, Instandsetzung, Betriebskosten und behördlich veranlasste Maßnahmen werden oft vollständig auf die Mieter übertragen. Hier lohnt sich eine genaue Abgrenzung zwischen dem Mietbereich, den gemeinschaftlichen Flächen und der Gebäudesubstanz. Schließlich sichern Konkurrenzschutz, Untervermietung und das Recht, verbundene Unternehmen oder einen Nachmieter aufzunehmen, die wirtschaftliche Nutzung über die gesamte Laufzeit.

Die Formfalle bei langfristigen Verträgen

Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV müssen Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr nur noch der Textform genügen. Für Neuverträge gilt dies seit dem 1. Januar 2025, für Altverträge seit dem 1. Januar 2026. Damit wurde die frühere Schriftform erleichtert, das praktische Problem ist jedoch nicht gelöst. Wesentliche Vertragsinhalte und spätere Änderungen müssen weiterhin in einer dauerhaft lesbaren Erklärung dokumentiert werden, die den Parteien zuzuordnen ist. Fehlt es daran, gilt der Vertrag trotz vereinbarter Festlaufzeit als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann ordentlich gekündigt werden. 

Besonders riskant sind zudem informelle Absprachen zu Fläche, Miethöhe, Laufzeit oder Umbauten, die nirgends vollständig festgehalten werden. Ein konsequentes Nachtrags- und Dokumentenmanagement schützt deshalb sowohl Mieter als auch Vermieter vor einer unerwarteten vorzeitigen Kündbarkeit.

Verhandlungshebel für Mieter

Die beste Verhandlungsposition besteht in der Regel vor Unterzeichnung des Vertrags und vor Beginn größerer Ausbauarbeiten. Mietfreie Anfangszeiten, Vermieterzuschüsse, Staffelungen oder ein späterer Mietbeginn können die Anlaufkosten eines neuen Standorts erheblich senken. Bei langen Laufzeiten sollten außerdem Sonderkündigungsrechte für konkrete Ereignisse geprüft werden, etwa ausbleibende Genehmigungen, eine nicht rechtzeitige Übergabe oder strukturelle Veränderungen im Konzern.

Für die operative Flexibilität sind Untervermietung, Nutzung durch verbundene Unternehmen, Beschilderung, Umbauten und der Rückgabezustand von besonderer Bedeutung. Je genauer der geplante Betrieb beschrieben ist, desto besser lassen sich diese Punkte verhandeln. Internationale Mieter sollten zudem frühzeitig klären, welche Sicherheiten verlangt werden und ob Garantien der ausländischen Muttergesellschaft akzeptiert werden.

Über den Autor

Martin Neupert
Martin Neupert
Partner · Immobilien und Beschaffung
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Martin Neupert berät seit über 30 Jahren Investoren und Unternehmen im Immobilien- und Gesellschaftsrecht und begleitet sie bei gewerblichen Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Mietverhältnissen.

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Häufige Fragen zum Gewerbemietvertrag

Nein, denn die Gewerbemiete ist weitgehend frei verhandelbar. Der soziale Kündigungsschutz der Wohnraummiete findet hier keine Anwendung.

Fehlt bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV erforderliche Textform, gilt der Vertrag als unbefristet und kann vorzeitig gekündigt werden (§§ 578 Abs. 2, 550 BGB).

Das ist Verhandlungssache. Oft werden Pflichten auf den Mieter übertragen. Der Umfang und die Grenzen dieser Übertragung sollten jedoch genau definiert werden.

Die Miete wird an einen Index – in der Regel den Verbraucherpreisindex – gekoppelt und passt sich dessen Entwicklung an.

Dies ist nur möglich, wenn der Vertrag es zulässt. Es sollte ein Recht zur Untervermietung oder zur Aufnahme eines Nachmieters verhandelt werden.

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