Welche Risiken entstehen bei einer unbesetzten Rechtsleitung?
Das größte Risiko ist nicht, dass jede Anfrage sofort unbeantwortet bleibt, Gefährlich ist der Verlust der Steuerung: Zunächst geraten Fristen, Kündigungsfenster und gerichtliche oder behördliche Termine aus dem Blick. Zugleich werden laufende Vertragsverhandlungen nicht mehr nach Priorität geführt, sodass wirtschaftlich wichtige Projekte verzögert werden oder ohne belastbare Risikoposition weiterlaufen.
Daneben verliert die Geschäftsführung ihren zentralen Sparringspartner für Entscheidungen. Wissen über frühere Verhandlungen, akzeptierte Risiken und informelle Zusagen steckt häufig in E-Mails oder im persönlichen Gedächtnis der ausscheidenden Person. Ohne strukturierte Übernahme können Fachbereiche dann unterschiedliche Standards anwenden und externe Kanzleien unkoordiniert mandatieren.
Besonders kritisch sind formelle Funktionen, die an der Rechtsleitung hängen. Dazu können Organ- und Vollmachtsfragen, Compliance-Meldungen, Versicherungsfälle, Prozessführung und Berichtspflichten gehören. Die Vakanz muss deshalb als Governance-Risiko behandelt werden, nicht nur als vorübergehender Personalmangel.
Die Risikolage hängt von Rolle und Umfeld ab. Eine Vakanz des General Counsel in einem regulierten Konzern verlangt eine andere Lösung als die Abwesenheit des einzigen Legal Counsel eines mittelständischen Unternehmens. Die ersten Tage sollten deshalb einer strukturierten Bestandsaufnahme dienen.