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Insight

Laufende Rechtsberatung mit planbarem Budget

Legal-as-a-Service: Retainer, Service Levels, Reporting und klare Grenzen zwischen laufender Beratung und Sonderprojekten.

| Lesedauer 4 min. | Autor: Johannes Egelhof LL.M.

Bei Legal-as-a-Service handelt es sich um ein Betriebsmodell für laufende Rechtsberatung mit festem Ansprechpartner, definierten Leistungen und regelmäßigem Reporting. Die Vergütung erfolgt über ein Monatsbudget oder ein anderes wiederkehrendes Modell. Planbarkeit entsteht jedoch nur, wenn der Umfang und die Arbeitsweise klar geregelt sind. Ein pauschales Versprechen, alle Rechtsfragen zum Festpreis zu bearbeiten, führt dagegen fast zwangsläufig zu Enttäuschungen. Der Beitrag erläutert die Vergütungsmodelle Retainer, Leistungspaket und Cap-Modelle sowie den Umgang mit Sonderthemen über einen geregelten Change-Request-Prozess.

Welche Vergütungsmodelle gibt es?

„Festpreis“ kann unterschiedliche Modelle bezeichnen. Die richtige Struktur hängt davon ab, wie vorhersehbar der Beratungsbedarf ist.

  • Monatlicher Retainer. Vereinbart werden feste Verfügbarkeit und definierte Grundleistungen, Zusatzaufwand wird gesondert abgestimmt. Das passt zu regelmäßigem, aber schwankendem Bedarf.
     
  • Leistungspaket. Abgedeckt wird eine festgelegte Zahl oder Art wiederkehrender Leistungen. Das eignet sich für standardisierbare Vertrags- und Beratungsthemen.
     
  • Stunden- oder Wertkontingent. Ein monatliches Budget wird transparent gegen die erbrachten Leistungen verbucht. Das passt zu breitem Bedarf mit dem Wunsch nach enger Budgetkontrolle.
     
  • Cap-Modell. Abgerechnet wird nach Aufwand, aber nur bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Das eignet sich für Themen mit erkennbarem, aber nicht exakt bestimmbarem Umfang.
     
  • Hybridmodell. Ein Grundretainer wird mit rabattiertem Aufwand oder Projektfestpreisen kombiniert. Das passt zu Unternehmen mit laufender Beratung und einzelnen größeren Vorhaben.
     

Ein Retainer ist nicht nur eine bloße Vorauszahlung auf Stunden sondern vergütet insbesondere auch Verfügbarkeit, institutionelles Wissen, Regeltermine, Vorlagenpflege, Schulungen und proaktives Risikomanagement. Zugleich sollte nachvollziehbar bleiben, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

Für die Preisbildung sind typischerweise die Anzahl der Gesellschaften, Standorte und Nutzer, die gewünschten Rechtsgebiete sowie Vertragsvolumen und Komplexität relevant. Eine Rolle spielen daneben Reaktions- und Erreichbarkeitsanforderungen, Sprachen und internationale Koordination sowie vorhandene Vorlagen und Prozesse. In die Kalkulation fließen zuletzt erwartete Eskalationen und Projekte sowie Reporting- und Systemanforderungen ein. Eine Einführungs- oder Pilotphase hilft, Volumen und Leistungskatalog anhand realer Daten zu kalibrieren.

Leistungskatalog, Intake und Service Levels

Der Leistungskatalog sollte konkret genug sein, um Erwartungen zu steuern, aber nicht so kleinteilig, dass jede kurze Rückfrage zum Abgrenzungsstreit wird. Typische laufende Leistungen sind die Prüfung und Verhandlung wiederkehrender Kunden- und Lieferantenverträge, gesellschaftsrechtliches Housekeeping und arbeitsrechtliche Standardfragen. Dazu zählen ferner die Unterstützung bei Datenschutz- und Compliance-Themen, die rechtliche Einordnung operativer Entscheidungen und die Pflege von Mustern, Playbooks und Freigabeprozessen.

Ergänzend übernimmt der Anbieter die Koordination spezialisierter oder ausländischer Berater, Schulungen und regelmäßige Risiko-Reviews.

Intake und Priorisierung

Anfragen sollten über definierte Kanäle eingehen. Ein kurzes Briefing mit Ziel, Frist, Ansprechpartner und relevanten Unterlagen reduziert Rückfragen. Die Priorität kann beispielsweise in kritisch, dringend, normal und planbar eingeteilt werden.

Reaktionszeiten

Ein Service Level beschreibt die erste qualifizierte Reaktion, nicht zwingend die vollständige Lösung. Ein komplexer Vertrag kann nicht seriös innerhalb derselben Frist abgeschlossen werden wie eine kurze operative Frage. Sinnvoll sind deshalb unterschiedliche Zielzeiten nach Priorität und Komplexität.

Reporting

Ein gutes Monatsreporting zeigt nicht nur Stunden oder Tickets. Es umfasst bearbeitete Themen und ihren Status, Budgetverbrauch und Forecast sowie wiederkehrende Risikomuster. Dazu gehören offene Entscheidungen der Geschäftsführung, Projekte außerhalb des Pakets und Verbesserungsvorschläge für Verträge und Prozesse. 

Grenzen des Modells und Change Requests

Legal-as-a-Service eignet sich für wiederkehrende und planbare Beratung. Es ersetzt nicht automatisch die gesonderte Steuerung großer oder außergewöhnlicher Vorhaben. Typische Ausnahmen sind Unternehmenskäufe, Finanzierungsrunden und Umstrukturierungen, umfangreiche Due Diligence sowie Gerichts- und Schiedsverfahren. Außerhalb des Pauschalpakets liegen meist auch behördliche Untersuchungen und Krisen, große Restrukturierungen oder Massenmaßnahmen sowie hochspezialisierte Steuer-, Kartell-, Patent- oder Aufsichtsfragen.

Gleiches gilt für Projekte mit erheblichem Reise-, Datenraum- oder Local-Counsel-Aufwand. Die Abgrenzung sollte nicht erst auf der Rechnung erfolgen. Ein geregelter Change-Request-Prozess umfasst die Beschreibung der zusätzlichen Aufgabe, ihre Einordnung als Paketleistung oder Projekt sowie Aufwand, Budget und Zeitplan. Er endet mit der Freigabe durch den benannten Ansprechpartner und einem getrennten Reporting.

Auch dauerhaft höheres Volumen braucht eine Regel. Möglichkeiten sind eine Anpassung des Monatsbudgets, ein zusätzlicher Volumenblock oder eine Rückkehr zur Aufwandsabrechnung für bestimmte Kategorien. Ungenutztes Budget kann je nach Modell verfallen, begrenzt übertragen oder für definierte Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Ein unbegrenztes Ansparen ist meist weder wirtschaftlich noch operativ sinnvoll.

Wann passt Legal-as-a-Service?

Das Modell eignet sich besonders für Unternehmen, die regelmäßig rechtliche Fragen haben, aber keine voll ausgebaute Rechtsabteilung benötigen, die mehrere Fachbereiche über einen zentralen Ansprechpartner steuern möchten und die Kosten und Reaktionszeiten planbarer machen wollen. Es passt ebenso, wenn Vertrags- und Freigabeprozesse standardisiert werden sollen und rechtliche Risiken früher erkannt werden sollen, statt nur auf Eskalationen zu reagieren. Weniger geeignet ist es bei sehr seltenem Beratungsbedarf oder wenn fast ausschließlich einzelne Großprojekte anfallen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
Johannes Egelhof LL.M.
Partner · M&A & Gesellschaftsrecht
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Johannes Egelhof LL.M. verantwortet die externe Rechtsabteilung von Maxfeld.legal und übernimmt das laufende Vertrags- und Risikomanagement für mittelständische Unternehmen.

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Maxfeld.legal bietet laufende Rechtsberatung zum Festpreis, mit klarem Leistungskatalog, Reaktionszeiten und Reporting.

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Häufige Fragen zu Legal-as-a-Service

Ein Betriebs- und Vergütungsmodell für laufende Rechtsberatung. Das Unternehmen erhält einen definierten Leistungskatalog, Ansprechpartner, Reaktionszeiten und Reporting gegen ein wiederkehrendes Budget.

Regelmäßig nein. Planbarkeit entsteht durch klare Leistungen, Volumina und Grenzen. Große Projekte, Verfahren und Spezialthemen werden gesondert eingeordnet und beauftragt.

Beispielsweise laufende Vertragsprüfung, gesellschaftsrechtliches Housekeeping, operative Arbeitsrechtsfragen, Compliance-Unterstützung, Vorlagenpflege, Schulungen und regelmäßige Risiko-Reviews.

Für Unternehmen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf, die einen festen Ansprechpartner und planbare Kosten wünschen, aber keine vollständige eigene Rechtsabteilung aufbauen möchten.

Über einen vereinbarten Change-Request-Prozess. Zusatzaufgaben werden beschrieben, budgetiert und freigegeben, bevor zusätzlicher Aufwand entsteht.

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