Welche Kostenpositionen stehen typischerweise im Streit?
Zu den unmittelbaren Kosten zählen Ersatzteile, der Aus- und Einbaukosten und gegebenenfalls weitere, wie Ersatz für den Nutzungsausfall und Kosten der technische Untersuchung. Hinzu kommen unter Umständen Händlervergütungen, Kosten für die Kundenkommunikation, Ersatzmobilität, Software-Updates, Entsorgung, Produktionsunterbrechungen und interne Projektkosten. Bei behördlich oder sicherheitsbedingt veranlassten Rückrufen können diese Kosten schnell ein Vielfaches des Teilepreises erreichen.
Nicht jede Feldmaßnahme ist rechtlich gleich einzuordnen. Ein verpflichtender Sicherheitsrückruf, eine freiwillige Serviceaktion, eine Garantie- oder Kulanzmaßnahme oder eine vorsorgliche Bestandsbereinigung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Für den Regress sind folgende Punkte wichtig: War die Maßnahme erforderlich? Welche Fahrzeuge waren tatsächlich betroffen? Bestanden günstigere Alternativen?
Mindeststandard der Kostenmatrix
Die Kostenmatrix hat keine gesetzlich vorgegebene Form, sie kann jedoch intern und vertraglich als verbindlicher Mindeststandard festgelegt werden. Denn eine pauschale Belastungsanzeige ohne Belege erschwert die Prüfung und kann vertragliche Einwendungsfristen auslösen.
In einer solchen Matrix wird jede Position mindestens vier Dimensionen zugeordnet: Die Maßnahme benennt, ob es sich um einen Rückruf, eine Serviceaktion, eine Garantie, eine Kulanzleistung, eine Sortierung oder eine Bestandsbereinigung handelt. Die Population grenzt den Kreis der Fahrzeug-, Teile-, Chargen- oder Seriennummern ab und unterscheidet tatsächlich bearbeitete von nur potenziell betroffenen Einheiten. Der Zeitraum erfasst den Entstehungs-, Leistungs- und Abrechnungszeitraum einschließlich späterer Korrekturen. Die Kostenart schlüsselt die Kosten in die Kategorien Teile, Arbeitszeit, Logistik, Händler, Kommunikation, Mobilität, Analyse, Entsorgung, Stillstand und interne Kosten auf. Dies erleichtert auch, die benötigten Nachweise und Belege zuzuordnen.