Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge und wann lohnt sie sich?
Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Gemeint sind lebzeitige Zuwendungen mit Blick auf die künftige Erbfolge – vom Familienheim über das Mietshaus bis hin zu Gesellschaftsanteilen. Eine frühe Übertragung lohnt sich vor allem in drei Konstellationen. Erstens bei wachsenden Vermögenswerten: Die Schenkung erfolgt zum heutigen Steuerwert, während der künftige Wertzuwachs von vornherein beim Nachfolger entsteht und der Schenkungs- und Erbschaftsteuer entzogen bleibt. Zweitens bei großen Vermögen, die sich nur über mehrere Zehnjahresperioden steuerfrei übertragen lassen. Die Funktionsweise der Freibeträge und der 10-Jahres-Frist haben wir in unserem Beitrag zur Schenkungssteuer im Einzelnen erläutert. Drittens bei Unternehmen, deren Fortführung eine geordnete, über Jahre begleitete Übergabe verlangt statt einer ungeplanten Nachfolge im Erbfall mit einer zerstrittenen Erbengemeinschaft.
Die Kehrseite gehört in jede Beratung: Übertragen ist übertragen. Der Übergeber sollte nur das weggeben, was er für die eigene Versorgung dauerhaft nicht benötigt, und für alles andere vertragliche Sicherungen vorsehen. Altersvorsorge, Pflegerisiko und die Möglichkeit späterer Zerwürfnisse sind keine Randthemen, sondern der Maßstab, an dem sich jede Übergabestruktur messen lassen muss.