Für Kündigungsschutzklagen in der Region ist das Arbeitsgericht Nürnberg zuständig. Der Gerichtsbezirk umfasst die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen. Das Gericht verhandelt für den gesamten Bezirk an seinem Sitz in der Roonstraße 20 in Nürnberg.
Nach Eingang einer Klage setzt das Gericht eine Güteverhandlung an. In Kündigungssachen soll dieser erste Termin innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden (§ 61a Arbeitsgerichtsgesetz). Dort steht zunächst die Frage im Mittelpunkt, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren im Kammertermin fortgesetzt, in dem die rechtlichen und tatsächlichen Streitpunkte vertieft und, soweit erforderlich, Beweise erhoben werden.
Für Arbeitgeber bedeutet das wenig Vorbereitungszeit. Zwischen Klageeingang und erstem Gerichtstermin sollten Kündigungsgrund, Dokumentation und die Einhaltung von Form und Fristen deshalb vollständig aufgearbeitet sein. Eine Besonderheit kommt hinzu: In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz).

