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Insight

Ukrainische Unternehmen in Deutschland

Standortverlagerung, Devisenvorgaben und gesellschaftsrechtliche Kontinuität ukrainischer Unternehmen während des Krieges.

| Lesedauer 4 min. | Autor: Dmitry Novitsky

Seit 2022 betreiben viele ukrainische Unternehmen ihre Geschäfte an zwei Standorten: Die ukrainische Gesellschaft bleibt mit ihrer Registereintragung bestehen, während in Deutschland ein verbundener Geschäftsbetrieb für Vertrieb, Verwaltung oder Produktion aufgebaut wird. Die größte Hürde liegt im Devisenrecht: Während des Kriegsrechts beschränkt die Nationalbank der Ukraine den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr, sodass der Aufbau in Deutschland nicht ohne Weiteres aus der Ukraine finanziert werden kann. Zusätzlich unterliegt die Ausfuhr von Maschinen und Waren dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht mit kriegsbedingten Beschränkungen. Für den deutschen Betrieb kommt eine Zweigniederlassung oder eine eigene Gesellschaft, beispielsweise eine GmbH oder UG, in Betracht. Dabei sind Leistungen zwischen beiden Ebenen vertraglich zu unterlegen, marktüblich zu bepreisen und über zulässige Zahlungswege abzuwickeln.

Bleibt das ukrainische Unternehmen bei einer Verlagerung bestehen?

Ja, eine ukrainische Gesellschaft, beispielsweise eine TOV, bleibt auch dann bestehen, wenn Geschäftsführung und Gesellschafter das Land verlassen haben, sofern sie im Einheitlichen Staatlichen Register eingetragen ist. Das ukrainische Recht erlaubt die Leitung aus der Ferne: Beschlüsse, Vertretung und der laufende Betrieb lassen sich remote organisieren. Die Gesellschaft verliert ihre Rechtsfähigkeit nicht, nur weil ihre Menschen im Ausland arbeiten.

Diese Kontinuität ist der Ausgangspunkt jeder Verlagerung. Das bedeutet jedoch auch, dass die ukrainischen Pflichten weiterlaufen. Buchführung, Steuererklärungen und Meldungen müssen weiterhin erfüllt werden und die Vertretungsverhältnisse müssen im Register stimmen. Wer einen Geschäftsbetrieb in Deutschland aufbaut, führt also kein Unternehmen über die Grenze, sondern betreibt zwei verbundene Strukturen in zwei Rechtsordnungen. Eine saubere Trennung der Zuständigkeiten, Verträge und Zahlungsströme zwischen beiden ist entscheidend für die Belastbarkeit des Ganzen.

Welche Devisenvorgaben der Nationalbank sind zu beachten?

Das Devisenrecht ist der kritische Punkt. Um die Währungsreserven zu schützen, hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) mit Beginn der Vollinvasion den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr eingeschränkt. Davon betroffen sind unter anderem Auslandszahlungen, das Halten von Guthaben auf ausländischen Konten sowie vor allem Neuinvestitionen im Ausland, die während des Kriegsrechts weitgehend beschränkt sind.

Für ein Unternehmen, das seine Produktion verlagern möchte, bedeutet das: Der Aufbau einer deutschen Struktur lässt sich nicht ohne Weiteres durch Kapitaltransfers aus der Ukraine finanzieren. Zulässige Finanzierungswege müssen im Einzelfall geprüft werden, etwa über im Ausland erzielte Einnahmen oder über eng umgrenzte, erlaubte Transaktionen. Die Beschränkungen ändern sich je nach Lage und werden schrittweise angepasst. Vor jeder größeren Geld- oder Vermögensbewegung ins Ausland muss deshalb die aktuelle NBU-Regelung geprüft werden, da ein Verstoß empfindliche Folgen haben kann.

Wie lassen sich Betrieb und Vermögenswerte verlagern?

Neben Geld geht es oft auch um physische und immaterielle Werte wie Maschinen, Warenbestände, Marken, Software und Kundenbeziehungen. Die Ausfuhr von Ausrüstung und Waren aus der Ukraine unterliegt dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Unter Kriegsrecht gibt es zusätzliche Beschränkungen sowie Ausfuhrverbote oder Genehmigungspflichten für einzelne Güter. Was verlagert werden soll, ist deshalb vorab auf seine Ausfuhrfähigkeit zu prüfen.

Immaterielle Werte lassen sich in der Regel leichter bewegen als physische. Marken- und sonstige Schutzrechte können ebenso wie Softwarerechte lizenziert oder übertragen werden. Dafür sind Verträge erforderlich, die ukrainischem Recht und den Devisenregeln standhalten. Wichtig ist, dass die Verlagerung von Vermögenswerten lückenlos dokumentiert und bewertet wird, damit sie weder gegen ukrainische Vorgaben verstößt noch später in Deutschland aufgrund ihrer unklaren Herkunft auffällt. Die Kette aus Beschluss, Vertrag, Bewertung und Zahlungsweg sollte lückenlos sein.

Was gilt arbeitsrechtlich für die Belegschaft?

Bei Unternehmen, die ihre Produktion verlagern, verteilt sich die Belegschaft oft über mehrere Länder. Das ukrainische Arbeitsrecht sieht dafür Instrumente vor. Bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit sieht es die sogenannte Stilllegung, also die vorübergehende Aussetzung der Arbeit, sowie die Möglichkeit der Fernarbeit vor, die während des Krieges häufig genutzt wird. Ein ukrainisches Arbeitsverhältnis kann also fortbestehen, während die Person aus dem Ausland arbeitet oder eine Pause einlegt.

Zu beachten ist die Wehrpflicht: Ein Teil der männlichen Beschäftigten hat Registrierungs- und gegebenenfalls Dienstpflichten, über die der Arbeitgeber Bescheid wissen sollte. Wenn Beschäftigte für den deutschen Betrieb tätig werden, stellt sich die Frage, nach welcher Rechtsordnung sie angestellt sind – der ukrainischen oder der deutschen – und ob eine Struktur mit zwei Arbeitsverhältnissen oder eine Entsendung sinnvoll ist. Wie sich Qualifikationen und Urkunden ukrainischer Beschäftigter einordnen lassen, zeigt der Beitrag zu Fachkräften aus der Ukraine. Die ukrainische Seite dieser Frage ordnen wir ein, die deutsche arbeitsrechtliche Gestaltung verantworten unsere deutschen Kollegen.

Wie verbindet man ukrainische Gesellschaft und deutschen Geschäftsbetrieb?

Ein deutscher Geschäftsbetrieb kann verschiedene Formen annehmen: von der Zweigniederlassung einer ukrainischen Gesellschaft bis hin zur Gründung einer eigenständigen deutschen Gesellschaft, beispielsweise einer GmbH oder UG. Welche Rechtsform am besten geeignet ist, hängt von den Kriterien Haftung, Steuern, Bankfähigkeit und Auftreten am Markt ab. Die Gründung und Registrierung auf deutscher Seite übernehmen die zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Maxfeld.legal.

Aus ukrainischer Sicht ist eine saubere Verbindung entscheidend. Leistungen und Lieferungen zwischen der ukrainischen Gesellschaft und dem deutschen Betrieb sollten vertraglich festgehalten, marktüblich bepreist und über zulässige Zahlungswege abgewickelt werden. So bleibt die Struktur sowohl gegenüber der ukrainischen Devisen- und Steueraufsicht als auch gegenüber der deutschen Seite belastbar. Wer von Anfang an beide Ebenen zusammendenkt, vermeidet, dass eine im Ausland aufgebaute Struktur in der Ukraine zum Problem wird.

Was sollten ukrainische Unternehmen zuerst klären?

Zu Beginn sollte feststehen, welche Geld- und Vermögensbewegungen nach der jeweils aktuellen NBU-Regelung zulässig sind und wie der Aufbau in Deutschland finanziert werden kann. Darauf folgt die Entscheidung über die Struktur zwischen Zweigniederlassung und eigener deutscher Gesellschaft sowie die vertragliche Verbindung beider Ebenen. Schließlich müssen die Steueransässigkeit und die Betriebsstättenrisiken in beiden Ländern geprüft werden, da sie die wirtschaftliche Belastung der gesamten Struktur bestimmen. Diese Fragen lassen sich aus ukrainischer Sicht vorbereiten und mit der deutschen Seite zusammenführen. Die deutsche Gründung, die steuerliche Einordnung in Deutschland und die laufende Betreuung des deutschen Betriebs übernimmt das deutsche Anwaltsteam der Kanzlei. Die ukrainische Seite mit den Aspekten Kontinuität, Devisen und Verlagerung ordnen wir vorab ein.

Über den Autor

Dmitry Novitsky, Jurist für ukrainisches Recht, Maxfeld.legal Nürnberg
Dmitry Novitsky
Ukraine Desk
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Dmitry Novitsky ist ein ukrainischer Jurist, der in der Ukraine als Advokat zugelassen ist. Als Partner der Kanzlei Borysenko & Partners in Dnipro betreut er Mandate aus den Bereichen Gesellschafts-, Immobilien- und Vergaberecht. Bei Maxfeld.legal unterstützt er die Teams bei Vorhaben mit Ukraine-Bezug. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland wird von den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei verantwortet.

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Häufige Fragen zu ukrainischen Unternehmen in Deutschland

Ja, eine ukrainische Gesellschaft wie die TOV bleibt mit ihrer Registereintragung bestehen, auch wenn Geschäftsführung und Gesellschafter im Ausland sind. Das ukrainische Recht erlaubt die Leitung aus der Ferne. Die Buchführung, Steuererklärungen und Meldungen in der Ukraine müssen jedoch weiterhin erfolgen.

Nur eingeschränkt. Die Nationalbank der Ukraine hat während des Kriegsrechts den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr und Neuinvestitionen im Ausland weitgehend beschränkt. Zulässige Wege sind im Einzelfall zu prüfen, da sich die Regelungen mit der Lage ändern. Vor jeder größeren Transaktion ist die aktuelle NBU-Regelung zu prüfen.

Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sieht unter Kriegsrecht zusätzliche Beschränkungen sowie für einzelne Güter Ausfuhrverbote oder Genehmigungspflichten vor. Was verlagert werden soll, ist vorab auf seine Ausfuhrfähigkeit zu prüfen und dies sauber zu dokumentieren.

Das ukrainische Arbeitsrecht sieht Instrumente wie den Stillstand – eine vorübergehende Aussetzung der Arbeit – und die Fernarbeit vor, die während des Krieges häufig genutzt werden. Ein ukrainisches Arbeitsverhältnis kann fortbestehen, während die Person aus dem Ausland arbeitet. Dabei sind die Wehrpflichtigen Pflichten zu beachten.

Möglich sind unter anderem eine Zweigniederlassung der ukrainischen Gesellschaft oder eine eigenständige deutsche Gesellschaft in Form einer GmbH oder UG. Welche Rechtsform am besten geeignet ist, hängt von den Kriterien Haftung, Steuern und Bankfähigkeit ab. Die Gründung auf deutscher Seite übernehmen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Maxfeld.legal.

Dies erfolgt über Verträge zwischen beiden Ebenen, die marktüblich bepreist und über zulässige Zahlungswege abgewickelt werden. So bleibt die Struktur gegenüber der ukrainischen Devisen- und Steueraufsicht sowie der deutschen Seite belastbar. Beide Ebenen sollten von Anfang an gemeinsam betrachtet werden.

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