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Verträge mit ukrainischen Geschäftspartnern

Rechtswahl, Gerichtsstand und die Durchsetzung von Urteilen und Schiedssprüchen in Verträgen mit ukrainischen Partnern.

| Lesedauer 4 min. | Autor: Dmitry Novitsky

Bei Verträgen mit ukrainischen Geschäftspartnern müssen das anwendbare Recht, das zuständige Streitforum und die spätere Vollstreckung aufeinander abgestimmt sein. Ein deutsches Urteil wird in der Ukraine über die Haager Übereinkommen anerkannt. Ein Schiedsspruch ist über das New Yorker Übereinkommen von 1958 nahezu weltweit vollstreckbar. Das ukrainische Recht erkennt die Rechtswahl der Parteien an. Eine Schiedsklausel, etwa zugunsten von ICC, VIAC oder ICAC, sollte Sitz, Regeln, Sprache und die Zahl der Schiedsrichter klar bestimmen. Die ukrainische Industrie- und Handelskammer hat den Krieg zwar allgemein als höhere Gewalt anerkannt. Ihre Bescheinigung entbindet jedoch nur bei nachgewiesener Betroffenheit der konkreten Leistung. Devisenbeschränkungen der Nationalbank lassen sich durch Vorkasse, Meilensteinzahlungen oder ein Akkreditiv abfedern.

Welches Recht sollte im Vertrag gelten?

Bei grenzüberschreitenden Handelsverträgen erkennt das ukrainische Recht die von den Parteien getroffene Rechtswahl an. Diese können ihren Vertrag deutschem oder ukrainischem Recht unterstellen, ebenso einer dritten Rechtsordnung. Diese Freiheit ist der Ausgangspunkt jeder Verhandlung. Die allgemeinen Grundsätze von Rechtswahl und Gerichtsstand in internationalen Verträgen werden in einem eigenen Beitrag behandelt, hier geht es um die ukrainischen Besonderheiten.

Deutsches Recht bietet dem deutschen Partner Vertrautheit und eine ausgereifte Vertragsdogmatik. Dies hat jedoch einen praktischen Preis: Wenn der Vertrag in der Ukraine gelebt und notfalls durchgesetzt werden muss, etwa bei Bau- oder Lieferleistungen vor Ort, treffen deutsche Rechtsbegriffe auf ukrainische Register, Behörden und Gerichte. In solchen Fällen kann ukrainisches Recht der glattere Weg sein, gerade wenn Sicherheiten, Grundstücke oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen im Spiel sind. Die Rechtswahl sollte deshalb nicht reflexhaft zugunsten des eigenen Rechts getroffen werden, sondern dort, wo der Vertrag seinen Schwerpunkt und sein Durchsetzungsrisiko hat.

Gericht oder Schiedsgericht: wo wird gestritten?

Bei Ukraine-Verträgen ist die Wahl des Streitforums keine Geschmacksfrage, sondern eine zentrale Sicherungsentscheidung. Ein Urteil eines deutschen staatlichen Gerichts wird in der Ukraine über die Haager Übereinkommen anerkannt.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist der Weg mit der größten Reichweite. Ein Schiedsspruch ist international durchsetzbar, da die Ukraine dem New Yorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beigetreten ist. Als Forum kommen etablierte Institutionen wie die ICC, das Wiener Schiedszentrum (VIAC) oder das Internationale Handelsschiedsgericht bei der ukrainischen Industrie- und Handelskammer (ICAC) in Betracht. In der Schiedsklausel sollten Sitz, Regeln, Sprache und Anzahl der Schiedsrichter klar bestimmt werden, denn eine unpräzise Klausel ist der häufigste Grund, warum ein Schiedsverfahren stockt.

Wie werden deutsche Urteile und Schiedssprüche in der Ukraine durchgesetzt?

Ein deutsches Urteil wird in der Ukraine über die Haager Übereinkommen anerkannt und vollstreckt, die für die Ukraine und über die EU für Deutschland gelten und keiner Vereinbarung der Parteien bedürfen. Das ukrainische Gericht prüft die Sache nicht neu, sondern nur, ob der Gerichtsstand von den Übereinkommen anerkannt ist, ob der Schuldner ordnungsgemäß geladen wurde und ob der Streitgegenstand nicht ausgenommen ist.

Erfasst sind Urteile aus Verfahren, die nach dem 1. September 2023 eingeleitet wurden. Anerkannt wird ein Urteil, wenn der Beklagte im Urteilsstaat ansässig war, sich dort eingelassen hat oder die Vertragspflicht dort zu erfüllen war; versagt wird nur bei mangelhafter Zustellung, Betrug, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder einem widersprechenden Urteil. Ausgenommen sind unter anderem Insolvenz, gesellschaftsinterne Streitigkeiten, geistiges Eigentum, Transport und Schiedsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen wie ein Arrest.

Ein Schiedsspruch wird auf Basis des New Yorker Übereinkommens vollstreckt. Die Versagungsgründe sind eng gefasst und international einheitlich. Der Unterschied liegt in der Reichweite: Das Urteil trägt in der Ukraine und den übrigen Vertragsstaaten der Haager Übereinkommen, der Schiedsspruch in mehr als 170 Staaten. Diese eine Entscheidung kann im Ernstfall über den Wert des gesamten Vertrags entscheiden.

Wie regelt man Krieg, höhere Gewalt und Sanktionen?

Seit 2022 ist die Krisenvorsorge fester Bestandteil jedes Ukraine-Vertrags. Bei höherer Gewalt bescheinigt die Industrie- und Handelskammer in der Ukraine das Vorliegen von Force-Majeure-Umständen. Den Krieg hat sie allgemein als solchen Umstand anerkannt. Diese Bescheinigung entbindet jedoch nicht pauschal, sondern es muss nachgewiesen werden, dass das Kriegsereignis die konkrete Leistung verhindert hat. Die Klausel sollte deshalb definieren, welche Ereignisse erfasst sind, wie sie nachzuweisen sind und welche Folgen eintreten, beispielsweise Aussetzung, Fristverlängerung, Preisanpassung oder Kündigung.

Daneben sollte eine Sanktionsklausel in den Vertrag aufgenommen werden. Diese stellt sicher, dass keine Partei zu einer Leistung verpflichtet ist, die gegen europäische, ukrainische oder sonstige anwendbare Sanktionen verstößt. Zudem regelt sie die Folgen, wenn ein Partner, ein Endabnehmer oder eine Ware unter Sanktionen fällt. Ergänzend kann eine allgemeine Kriegsklausel Ausfuhr-, Transport- und Zahlungsrisiken adressieren, die sich mit der Lage kurzfristig ändern.

Worauf kommt es bei Zahlung und Währung an?

Die Zahlungsseite hat unter Kriegsrecht an Bedeutung gewonnen. Die Beschränkungen der Nationalbank der Ukraine (NBU) betreffen auch grenzüberschreitende Zahlungen, sodass Zahlungsflüsse aus der Ukraine nicht immer reibungslos verlaufen. Wer an einen ukrainischen Partner liefert und eine Zahlung aus der Ukraine erwartet, sollte daher vorab den erlaubten Zahlungsweg und die Währung klären.

Sicherungsinstrumente können helfen. Bei der ersten Zusammenarbeit sind Vorkasse, Teilzahlungen nach Meilensteinen oder ein Akkreditiv üblich, da sie das Ausfallrisiko verlagern. Die Wahl der Vertragswährung sollte zur Zahlungsrichtung und zu den Devisenregeln passen. In der Zahlungsklausel sollte festgehalten werden, welche Partei das Risiko trägt, wenn eine Zahlung an behördlichen Beschränkungen scheitert. Diese Punkte klingen zwar technisch, können im Ernstfall aber den Unterschied zwischen einer verspäteten und einer ausfallenden Zahlung ausmachen.

Wie sichert man die Vertragsgestaltung praktisch ab?

Auch die formale Umsetzung verdient Aufmerksamkeit. Bei zweisprachigen Verträgen sollte eine Fassung ausdrücklich als maßgeblich bestimmt werden, um im Streitfall einen zusätzlichen Auslegungskonflikt zu vermeiden. Vor der Unterzeichnung ist außerdem zu prüfen, wer die ukrainische Gesellschaft wirksam vertreten darf und ob hierfür eine Vollmacht oder ein Gesellschafter- bzw. Direktorenbeschluss erforderlich ist. Das Einheitliche Staatliche Register zeigt, wer nach außen vertretungsberechtigt ist und ob Beschränkungen eingetragen sind.

Für bestimmte Geschäfte verlangt das ukrainische Recht besondere Formen, etwa die notarielle Beurkundung bei Grundstücksgeschäften. Wenn der Vertrag in Deutschland umgesetzt werden soll, beispielsweise bei der Einbindung in deutsche Liefer- oder Konzernstrukturen, arbeiten wir mit den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Maxfeld.legal zusammen. Die ukrainische Seite von Rechtswahl, Forum und Durchsetzung klären wir vorab.

Über den Autor

Dmitry Novitsky, Jurist für ukrainisches Recht, Maxfeld.legal Nürnberg
Dmitry Novitsky
Ukraine Desk
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Dmitry Novitsky ist ein ukrainischer Jurist, der in der Ukraine als Advokat zugelassen ist. Als Partner der Kanzlei Borysenko & Partners in Dnipro betreut er Mandate aus den Bereichen Gesellschafts-, Immobilien- und Vergaberecht. Bei Maxfeld.legal unterstützt er die Teams bei Vorhaben mit Ukraine-Bezug. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland liegt in den Händen der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei.

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Verträge mit ukrainischen Partnern durchsetzbar gestalten

Wir gestalten Rechtswahl, Schiedsklausel und Durchsetzung so, dass Ihr Titel in der Ukraine trägt; die deutsche Vertragsseite verantworten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Maxfeld.legal.

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Häufige Fragen zu Verträgen mit ukrainischen Partnern

Ja, bei grenzüberschreitenden Handelsverträgen erkennt das ukrainische Recht die Rechtswahl der Parteien an. Es kann sich dabei um deutsches, ukrainisches oder ein drittes Recht handeln. Die Wahl sollte sich dabei am Schwerpunkt und am Durchsetzungsrisiko des Vertrags orientieren.

Ja, über die Haager Übereinkommen, wenn der Gerichtsstand von ihnen gedeckt ist, der Schuldner ordnungsgemäß geladen wurde und der Streitgegenstand nicht ausgenommen ist.

Wegen der Reichweite. Das New Yorker Übereinkommen von 1958 gilt in mehr als 170 Staaten, die Haager Übereinkommen nur zwischen ihren Vertragsstaaten. In der Ukraine werden beide vollstreckt; bei Vermögen in Drittstaaten trägt nur der Schiedsspruch.

Zu den etablierten Institutionen zählen die ICC, das Wiener Schiedszentrum (VIAC) und das Internationale Handelsschiedsgericht bei der ukrainischen Industrie- und Handelskammer (ICAC). Wichtig ist eine präzise Schiedsklausel, die den Sitz, die Regeln, die Sprache und die Zahl der Schiedsrichter festlegt.

Die Industrie- und Handelskammer bescheinigt in der Ukraine das Vorliegen von Force-Majeure-Umständen. Den Krieg hat sie allgemein anerkannt. Die Bescheinigung entbindet jedoch nicht pauschal. Sie verlangt den Nachweis, dass das Kriegsereignis die konkrete Leistung verhindert hat. Die Klausel sollte die Ereignisse, den Nachweis und die Rechtsfolgen genau regeln.

Die Beschränkungen der Nationalbank betreffen auch grenzüberschreitende Zahlungen. Der Zahlungsweg und die Währung sollten vorab geklärt sein. Bei der ersten Zusammenarbeit sind Sicherungsinstrumente wie Vorkasse, Meilensteinzahlungen oder ein Akkreditiv üblich. In der Klausel sollte das Risiko behördlicher Zahlungshindernisse zugeordnet werden.

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