Welche Vorteile bietet die Familienstiftung?
Der Kernvorteil ist struktureller Natur: Die Stiftung hat weder Gesellschafter noch Erben. Vermögen, das auf sie übergegangen ist, kann nicht mehr vererbt, verkauft, verpfändet oder im Zugewinnausgleich verteilt werden. Es steht außerhalb der Lebensrisiken der einzelnen Familienmitglieder. Scheidungen, Insolvenzen oder unternehmerische Fehlschläge einzelner Begünstigter erreichen die Substanz nicht, denn den Begünstigten stehen nur die satzungsgemäßen Leistungen zu, nicht das Vermögen selbst. Für Unternehmerfamilien kommt der Zersplitterungsschutz hinzu: Anstelle wachsender Gesellschafterstämme mit divergierenden Interessen hält eine Rechtsträgerin die Anteile dauerhaft zusammen – mit einer Governance, die der Stifter selbst festgelegt hat. Die unternehmensbezogenen Spielarten dieses Gedankens werden in unserem Beitrag zur Firmenstiftung behandelt.
Auch der Schutz vor den Gläubigern des Stifters ist real, jedoch besteht kein Sofortschutz: Übertragungen auf die Stiftung bleiben innerhalb der Fristen des Anfechtungsgesetzes angreifbar – bei unentgeltlichen Leistungen bis zu vier Jahre und bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bis zu zehn Jahre. Asset Protection durch eine Stiftung ist deshalb nur als langfristige Vorsorge aus ungefährdetem Vermögen heraus möglich, nicht als Reaktion auf eine bereits absehbare Krise. Entsprechendes gilt für Pflichtteilsansprüche: Zuwendungen an die Stiftung unterliegen der Pflichtteilsergänzung mit einer Abschmelzung über einen Zeitraum von zehn Jahren, sodass auch hier der frühe Beginn über die Wirksamkeit entscheidet.