Was ist eine Firmenstiftung?
Der Begriff beschreibt keine eigene Rechtsform, sondern eine Funktion: eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB), deren Vermögen ganz oder teilweise aus Unternehmensbeteiligungen besteht. In der Praxis dominiert die Beteiligungsträgerstiftung, bei der die Stiftung als Holding die Anteile hält, während das operative Geschäft in der Kapital- oder Personengesellschaft verbleibt. Die Stiftung übt die Gesellschafterrechte aus und bestellt beispielsweise die Geschäftsführung. Sie beschließt auch über die Gewinnverwendung. Die unmittelbar unternehmenstragende Stiftung, die den Betrieb selbst führt, ist selten und wegen Haftung und Publizität regelmäßig nicht zu empfehlen.
Die Stiftung wird durch Stiftungsgeschäft und Satzung errichtet und entsteht mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Landes. Seit dem 1. Januar 2026 wird sie in das neue zentrale Stiftungsregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen und erhält den Zusatz „eingetragene Stiftung” (e. S.). Eine gesetzliche Mindestkapitalausstattung besteht nicht, die Behörden verlangen jedoch ein Vermögen, das die nachhaltige Zweckerfüllung sicher erscheinen lässt. Bei unternehmensverbundenen Stiftungen ist dies durch die Beteiligung selbst regelmäßig gewährleistet. Nach der Anerkennung gibt es keine Gesellschafterversammlung mehr, die die Satzung ändern könnte. Die Stiftung gehört sich selbst und wird vom Vorstand geführt sowie von den in der Satzung vorgesehenen Gremien und der staatlichen Stiftungsaufsicht kontrolliert.