Warum können rechtmäßig erhaltene Zahlungen zurückgefordert werden?
Insolvenzrechtlich geht es nicht primär darum, ob der Empfänger einen Anspruch auf Zahlung hatte. Entscheidend ist vielmehr, ob er kurz vor dem Insolvenzverfahren eine Befriedigung erhielt, während andere Gläubiger leer ausgehen. Die Anfechtung stellt dann die Gleichbehandlung wieder her.
Der Empfänger muss den erlangten Betrag nach § 143 InsO grundsätzlich an die Insolvenzmasse zurückgewähren. Seine ursprüngliche Forderung lebt nach Maßgabe des § 144 InsO wieder auf und kann zur Tabelle angemeldet werden. Wirtschaftlich erhält er dann regelmäßig nur die Insolvenzquote.
Die Rückforderung ist im Grundsatz kein Vorwurf strafbaren oder unredlichen Verhaltens. Viele Tatbestände setzen kein Verschulden voraus. Bei anderen kommt es auf Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Benachteiligungsvorsatzes an. Diese Differenzierung muss in der Prüfung erhalten bleiben.