Wann das StaRUG greift
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Für die Prognose ist in der Regel ein Zeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.
Ob die Werkzeuge des StaRUGs passen, hängt vom Zuschnitt der jeweiligen Krise ab.
Der Rahmen ist besonders geeignet, wenn das operative Geschäft im Kern tragfähig ist, die Kapital- oder Finanzierungsstruktur jedoch angepasst werden muss. Typische Maßnahmen sind die Verlängerung oder Reduzierung von Finanzverbindlichkeiten, die Einflussnahme auf einzelne Gläubigergruppen oder die Neuordnung von Sicherheiten und Rangverhältnissen.
Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Beteiligten identifiziert und verhandlungsfähig sind und kein umfassender Eingriff in sämtliche Vertrags- und Arbeitsverhältnisse erforderlich ist. Der Mehrwert des StaRUG zeigt sich vor allem dann, wenn eine tragfähige Mehrheit vorhanden ist, einzelne Gläubiger eine außergerichtliche Lösung jedoch blockieren könnten.
Eine Sanierung, die tief in operative Verträge, Personal, Dauerschuldverhältnisse oder eine Vielzahl kleiner Gläubiger eingreifen muss, ist weniger geeignet. Forderungen von Arbeitnehmern, insbesondere aus Arbeitsverhältnissen und der betrieblichen Altersversorgung, lassen sich kaum gestalten. Auch eine freie Beendigung belastender Verträge sieht das StaRUG nicht vor.