Wie läuft ein Distressed-M&A-Prozess ab?
Der Prozess beginnt häufig bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder die Geschäftsleitung in vorläufiger Eigenverwaltung prüft, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt und ein Investor gesucht werden kann. M&A-Berater sprechen potenzielle Erwerber an, stellen nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung erste Informationen bereit und fordern indikative Angebote an.
Die Due Diligence ist meist deutlich kürzer als bei einer solventen Transaktion. Sie konzentriert sich auf die Vermögenswerte, die der Käufer tatsächlich benötigt, auf Eigentumsverhältnisse, Sicherungsrechte, Arbeitnehmer, wesentliche Verträge, behördliche Genehmigungen und kurzfristige Liquiditätsanforderungen. Parallel muss der Käufer ein Fortführungskonzept entwickeln. Der Insolvenzverwalter will den Kaufpreis sehen und ebenso wissen, ob Finanzierung, Betriebsübergang und Closing praktisch funktionieren.
Nach einem verbindlichen Angebot folgen Vertragsverhandlung und Abstimmung mit Sicherungsgläubigern, Gläubigerausschuss und gegebenenfalls weiteren Verfahrensbeteiligten. Die Entscheidung fällt häufig nicht ausschließlich nach dem höchsten nominellen Kaufpreis. Transaktionssicherheit, Geschwindigkeit, Fortführungskosten, Arbeitnehmerübernahme und die Wahrscheinlichkeit eines reibungslosen Vollzugs beeinflussen den wirtschaftlichen Wert des Angebots.