Welche Gesellschaftsform passt für den Markteintritt?
Die Standardform ist die TOV (Toвариство з обмеженою відповідальністю), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gehalten werden, auch vollständig durch eine ausländische Muttergesellschaft, und wird von einem Direktor geleitet. Ein gesetzliches Mindeststammkapital gibt es nicht und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Für kapitalmarktnahe oder größere Strukturen kommt die Aktiengesellschaft (aktsionerne tovarystvo) in Betracht, die jedoch deutlich aufwendiger ist. Wer zunächst nur den Markt beobachten, anbahnen und betreuen, aber noch keine eigene Wertschöpfung erbringen möchte, entscheidet sich häufig für eine Repräsentanz oder eine Filiale des ausländischen Unternehmens. Eine Repräsentanz ist keine eigenständige juristische Person, sondern rechtlich Teil der Muttergesellschaft. Sie eignet sich für Vertrieb, Marktpflege und Projektanbahnung, nicht aber als vollwertiger Betrieb. Für den operativen Markteintritt bleibt die TOV die erste Wahl.