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Markteintritt und Direktinvestitionen in der Ukraine

Welche Gesellschaftsformen für Investitionen in der Ukraine zur Verfügung stehen und was Unternehmen bei Investitionsschutz, Devisenregeln, Genehmigungen und Grundstückserwerb beachten müssen.

| Lesedauer 6 min. | Autor: Dmitry Novitsky

In der Regel erfolgt der Markteintritt in der Ukraine über die Gründung einer TOV (ukrainische Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Eine TOV kommt ohne gesetzliches Mindestkapital aus und ähnelt der deutschen GmbH. Die Gründung selbst dauert nur wenige Tage, die Legalisierung, Übersetzung der Unterlagen und Kontoeröffnung jedoch länger. Ausländische Investoren genießen Inländerbehandlung und Schutz vor entschädigungsloser Enteignung. Als ICSID-Mitgliedstaat eröffnet das deutsch-ukrainische Investitionsschutzabkommen zudem den Weg zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit. Seit Beginn der Vollinvasion beschränkt die Nationalbank der Ukraine jedoch grenzüberschreitende Zahlungen und die Rückführung von Dividenden. Beim Grunderwerb sind Ausländer zwar bei nicht landwirtschaftlichen Flächen zugelassen, vom Erwerb landwirtschaftlicher Flächen aber bis zu einem Referendum ausgeschlossen.

Welche Gesellschaftsform passt für den Markteintritt?

Die Standardform ist die TOV (Toвариство з обмеженою відповідальністю), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gehalten werden, auch vollständig durch eine ausländische Muttergesellschaft, und wird von einem Direktor geleitet. Ein gesetzliches Mindeststammkapital gibt es nicht und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Für kapitalmarktnahe oder größere Strukturen kommt die Aktiengesellschaft (aktsionerne tovarystvo) in Betracht, die jedoch deutlich aufwendiger ist. Wer zunächst nur den Markt beobachten, anbahnen und betreuen, aber noch keine eigene Wertschöpfung erbringen möchte, entscheidet sich häufig für eine Repräsentanz oder eine Filiale des ausländischen Unternehmens. Eine Repräsentanz ist keine eigenständige juristische Person, sondern rechtlich Teil der Muttergesellschaft. Sie eignet sich für Vertrieb, Marktpflege und Projektanbahnung, nicht aber als vollwertiger Betrieb. Für den operativen Markteintritt bleibt die TOV die erste Wahl.

Wie gründet man eine TOV, und wie lange dauert es?

Im internationalen Vergleich ist die Gründung schlank. Erforderlich sind ein Gründungsbeschluss, eine Satzung sowie die Bestellung eines Direktors. Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung in das Einheitliche Staatliche Register (ЄДР). Die Eintragung wird von staatlichen Registratoren oder Notaren vorgenommen. Für viele Schritte steht die staatliche Plattform Diia zur Verfügung, über die sich Registrierungen digital abwickeln lassen.

In der Praxis dauert die Gründung selbst nur wenige Tage. Länger dauern die vorbereitenden Schritte, die ausländische Gesellschafter betreffen: die Legalisierung und Übersetzung der Gründungsunterlagen der Muttergesellschaft, die Klärung der Vertretung durch Vollmachten sowie die Eröffnung eines Bankkontos, bei der die Banken den wirtschaftlich Berechtigten genau prüfen. Wer diese Unterlagen frühzeitig vorbereitet, kann den Gesamtprozess erheblich verkürzen. Hinzu kommen ein lokaler Geschäftssitz und, je nach Tätigkeit, branchenspezifische Erlaubnisse.

Wie ist die Auslandsinvestition rechtlich geschützt?

Das ukrainische Recht garantiert ausländischen Investoren grundsätzlich die Inländerbehandlung. Das Gesetz über das Regime ausländischer Investitionen sichert ihnen die gleichen Bedingungen wie inländischen Investoren zu. Es schützt sie vor entschädigungsloser Enteignung und garantiert ihnen im Rahmen der geltenden Devisenregeln die Rückführung von Erträgen nach Beendigung der Investition.

Der völkerrechtliche Investitionsschutz greift über das nationale Recht hinaus. Zwischen Deutschland und der Ukraine besteht ein Investitionsschutzabkommen, das deutschen Investoren Schutzstandards wie faire und gerechte Behandlung sowie Schutz vor Enteignung zusichert und Streitigkeiten der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit zuweist. Die Ukraine ist zudem Mitglied des ICSID-Übereinkommens. Für den Investor bedeutet das: Neben dem ukrainischen Rechtsweg steht im Falle staatlicher Eingriffe ein internationales Schiedsforum offen. In der aktuellen Lage ist diese zweite Ebene kein akademischer Punkt, sondern ein realer Baustein der Absicherung.

Welche Devisen- und Genehmigungsregeln gelten?

Der wichtigste Vorbehalt betrifft den Devisenverkehr. Zwar ist dieser seit 2019 durch ein modernes Währungsgesetz grundsätzlich liberalisiert, doch hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) mit Beginn der Vollinvasion zum Schutz der Währungsreserven Beschränkungen eingeführt. Betroffen sind vor allem grenzüberschreitende Zahlungen und die Rückführung von Dividenden. Diese Beschränkungen werden schrittweise gelockert, doch ihr genauer Stand ändert sich laufend, sodass er vor jeder größeren Transaktion aktuell geprüft werden muss.

Auf der Genehmigungsseite sind zwei Punkte von zentraler Bedeutung. Erstens sind bestimmte Tätigkeiten lizenzpflichtig, etwa im Finanz-, Versicherungs- und Energiesektor. Zweitens unterliegen Zusammenschlüsse und Beteiligungserwerbe oberhalb bestimmter Schwellen der Fusionskontrolle des Antimonopolkomitees der Ukraine (AMCU). Ohne die Freigabe des AMCU darf der Zusammenschluss nicht vollzogen werden. Beide Punkte müssen vor dem Zufließen von Kapital berücksichtigt werden.

Können ausländische Investoren Grundstücke erwerben?

Beim Grundstückserwerb ist zwischen zwei Kategorien scharf zu unterscheiden. Nicht landwirtschaftliche Grundstücke können von ausländischen juristischen und natürlichen Personen unter bestimmten Voraussetzungen erworben werden, insbesondere im Zusammenhang mit einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit vor Ort und mit einem darauf befindlichen oder zu errichtenden Objekt. Für ein Produktions- oder Logistikvorhaben lässt sich der Boden in der Regel also sichern.

Bei landwirtschaftlichen Flächen liegt der Fall anders. Der ukrainische Bodenmarkt wurde 2021 zunächst für Bürger und seit 2024 auch für ukrainische Gesellschaften geöffnet, jeweils mit Flächengrenzen. Ausländer und ausländisch kontrollierte Gesellschaften sind vom Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ausgeschlossen. Eine Öffnung ist an ein Referendum gebunden. Wer im Agrarsektor investieren möchte, arbeitet deshalb mit Pacht statt mit Eigentum oder mit sorgfältig strukturierten lokalen Beteiligungen. Diese Unterscheidung ist für die gesamte Standortstrategie von entscheidender Bedeutung und muss daher zu Beginn der Planung getroffen werden.

Was ist beim Markteintritt praktisch zu beachten?

Ein belastbarer Markteintritt setzt eine Finanzierungs- und Ausschüttungsstruktur voraus, die auch unter den geltenden Devisenbeschränkungen funktioniert. Wird die TOV als Tochter einer deutschen Muttergesellschaft gegründet, sollten Kapitalzufuhr, Gewinnverwendung und spätere Rückführung von Beginn an gemeinsam geplant werden. Lizenz-, Dienstleistungs- oder Darlehensbeziehungen können Teil dieser Struktur sein, müssen aber sowohl dem ukrainischen Recht als auch den jeweils aktuellen NBU-Regeln entsprechen.

Ebenso wichtig ist die Führung vor Ort. Der Direktor der TOV verfügt über weitreichende Befugnisse und sollte daher sorgfältig ausgewählt, mit klaren Vollmachten ausgestattet und durch interne Zustimmungsvorbehalte eingebunden werden. Hinzu kommen steuerliche und Compliance-Fragen, die in beiden Rechtsordnungen aufeinander abgestimmt werden müssen. Die ukrainische Seite dieser Fragen ordnen wir vorab ein, während die deutschen Berufsträgerinnen und Berufsträger von Maxfeld.legal die steuerliche und gesellschaftsrechtliche Umsetzung verantworten, etwa die Anbindung der ukrainischen Tochter an die deutsche Gruppe.

Über den Autor

Dmitry Novitsky, Jurist für ukrainisches Recht, Maxfeld.legal Nürnberg
Dmitry Novitsky
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Dmitry Novitsky ist ein ukrainischer Jurist, der in der Ukraine als Advokat zugelassen ist. Als Partner der Kanzlei Borysenko & Partners in Dnipro betreut er Mandate aus den Bereichen Gesellschafts-, Immobilien- und Vergaberecht. Bei Maxfeld.legal unterstützt er die Teams bei Vorhaben mit Ukraine-Bezug. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland wird von den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei verantwortet.

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Häufige Fragen zum Markteintritt in der Ukraine

In den meisten Fällen handelt es sich um eine TOV, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach ukrainischem Recht. Sie kennt kein gesetzliches Mindestkapital, kann vollständig von einer ausländischen Muttergesellschaft gehalten werden und ähnelt im Aufbau der deutschen GmbH. Für reine Marktbeobachtung und Anbahnung kommt eine Repräsentanz oder Filiale in Betracht.

Nein, die TOV sieht kein gesetzliches Mindeststammkapital vor. Die Gesellschafter legen dessen Höhe selbst fest. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Die Eintragung in das Einheitliche Staatliche Register selbst dauert nur wenige Tage und kann über staatliche Registratoren, Notare oder die Plattform Diia erfolgen. Die vorbereitenden Schritte für ausländische Gesellschafter, wie die Legalisierung und Übersetzung der Unterlagen sowie die Kontoeröffnung, dauern hingegen länger.

Ja, auf zwei Ebenen. Das ukrainische Recht sieht eine Inländerbehandlung sowie einen Schutz vor entschädigungsloser Enteignung vor. Hinzu kommt das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine, welches internationale Schutzstandards sowie den Zugang zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit sichert. Die Ukraine ist zudem ICSID-Mitglied.

Grundsätzlich ja, aber unter dem Vorbehalt der Devisenregeln. Seit Beginn der Vollinvasion hat die Nationalbank die Rückführung von Dividenden sowie grenzüberschreitende Zahlungen eingeschränkt. Diese Beschränkungen werden jedoch schrittweise gelockert. Vor jeder größeren Transaktion ist der aktuelle Stand zu prüfen.

Nicht landwirtschaftliche Grundstücke dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und meist im Zusammenhang mit einer eigenen Tätigkeit vor Ort von Ausländern erworben werden. Ausländer und ausländisch kontrollierte Gesellschaften dürfen keine landwirtschaftlichen Flächen erwerben. Hier wird mit Pacht oder lokal strukturierten Beteiligungen gearbeitet.

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