Was ist eine Qualitätssicherungsvereinbarung?
Rechtlich ist die QSV ein privatautonomer Vertrag, der die kaufrechtlichen Standardregeln des BGB und des HGB für die Qualitätsbeziehung modifiziert. Sie schafft eigene Pflichten, etwa zur Prozessdokumentation oder zur Erstbemusterung, und verändert zugleich gesetzliche Verteilungen, etwa die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers oder die Reichweite der Sachmängelhaftung. Ihre Bindungswirkung folgt aus dem allgemeinen Vertragsrecht; ein eigener gesetzlicher Vertragstyp existiert nicht.
Entscheidend für die spätere Wirksamkeit ist die Einordnung als Allgemeine Geschäftsbedingung. Wird eine QSV vom Abnehmer vorformuliert und dem Lieferanten für eine Vielzahl von Verträgen gestellt, handelt es sich um AGB im Sinne des § 305 BGB, und zwar unabhängig davon, ob das Dokument als Vertrag, als Richtlinie oder als Anlage zu den Einkaufsbedingungen bezeichnet wird. Damit unterliegt jede belastende Klausel der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB, im unternehmerischen Verkehr über § 307 BGB.
Nur eine im Rechtssinn ausgehandelte Individualvereinbarung entgeht dieser Kontrolle. Ausgehandelt bedeutet, dass der Verwender die belastende Regelung ernsthaft zur Disposition gestellt und dem Vertragspartner eine reale Einflussmöglichkeit auf den Inhalt eingeräumt hat. Der bloße Hinweis auf eine ungünstige Klausel und die anschließende Unterschrift genügen dafür nicht.
Diese Unterscheidung ist der Ausgangspunkt für alles Weitere. Viele der wirtschaftlich attraktivsten Klauseln aus Abnehmersicht sind in AGB unwirksam und nur in einer echt verhandelten Individualabrede haltbar.