Was ist eine Preisgleitklausel und wie funktioniert sie?
Eine Preisgleitklausel ist eine Form der Wertsicherungsklausel. Der Lieferant behält sich vor, den Preis bei einer Veränderung seiner Selbstkosten anzupassen, und zwar nicht nach freiem Ermessen, sondern gebunden an einen objektiven Maßstab. Dieser Maßstab ist in aller Regel ein amtlicher Index, etwa der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts für einen Rohstoff oder ein Arbeitskostenindex für den Lohnanteil.
Technisch arbeitet die Klausel mit einer Gewichtung. Der Preis wird in einen festen Anteil und in kostenabhängige Anteile zerlegt. Nur die kostenabhängigen Anteile gleiten mit dem jeweiligen Index. Die verbreitete Grundformel lautet:
P₁ = P₀ × (a + b × M₁/M₀ + c × L₁/L₀)
Dabei ist P₀ der Ausgangspreis, P₁ der angepasste Preis, a der feste Anteil, b der Materialanteil und c der Lohnanteil (a + b + c = 1). M₀ und M₁ bezeichnen den Materialindex zum Basiszeitpunkt und zum Abrechnungszeitpunkt, L₀ und L₁ entsprechend den Lohnindex. Fällt oder steigt ein Index, verschiebt sich nur der zugehörige Anteil. Der feste Anteil bleibt konstant. Diese Zerlegung sorgt dafür, dass die Anpassung die tatsächliche Kostenstruktur abbildet und nicht als versteckte Gewinnschraube missbraucht wird.