Rechtsform, Gründung und Handelsregister
Am Anfang steht die Frage, in welcher Struktur das Deutschlandgeschäft betrieben werden soll. Für ausländische Unternehmensgruppen ist die GmbH häufig die naheliegende Lösung, weil sie Haftung, Governance und Außenwirkung klar trennt. Je nach Geschäftsmodell können jedoch auch eine Zweigniederlassung, eine UG oder eine andere Struktur sinnvoll sein. Maßgeblich sind nicht nur Gründungskosten, sondern ebenso Haftungsrisiken, steuerliche Einordnung, Finanzierung und die geplante Rolle der deutschen Einheit im Konzern.
Die GmbH wird notariell gegründet und entsteht als vollwertige juristische Person erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Schon vor der Beurkundung sollten Firma, Unternehmensgegenstand, Geschäftsführung, Vertretungsregelung und Gesellschafterstruktur abgestimmt sein. Bei ausländischen Gesellschaftern kommen regelmäßig Vollmachten, Registerauszüge und gegebenenfalls Apostillen hinzu. Werden diese Unterlagen erst kurz vor dem Notartermin angefordert, verschiebt sich häufig der gesamte Zeitplan.
Unmittelbar nach der Beurkundung folgen die Kontoeröffnung und die Einzahlung des Stammkapitals. Die Anmeldung zum Handelsregister kann anschließend über den Notar eingereicht werden. Kontoeröffnung und Know-your-customer-Prüfung der Bank sind in internationalen Strukturen oft der zeitkritischste Schritt und sollten deshalb so früh wie möglich vorbereitet werden.