Was ist eine Due Diligence beim Unternehmenskauf?
Der Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Recht und meint die im Verkehr gebotene Sorgfalt, mit der ein Käufer das Kaufobjekt untersucht. Übertragen auf den Unternehmenskauf ist die Due Diligence die strukturierte Prüfung, mit der ein Erwerber vor dem Signing feststellt, in welchem rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Zustand sich das Zielunternehmen befindet. Sie ersetzt keine Garantie des Verkäufers, sondern verschafft dem Käufer die Informationen, um überhaupt beurteilen zu können, welche Garantien er braucht.
Rechtlich zwingt den Käufer dazu die Struktur des Unternehmenskaufs selbst. Beim Anteilskauf, dem Share Deal, erwirbt er Geschäftsanteile. Auf diesen Kauf von Rechten wendet § 453 BGB die Vorschriften über den Sachkauf nur entsprechend an, und die gesetzliche Gewährleistung reicht deshalb im Regelfall an die Anteile, nicht an das dahinterstehende Unternehmen mit seinen Verträgen, Verbindlichkeiten und Risiken.
Erst wenn der Käufer sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile übernimmt, behandelt der BGH den Kauf wirtschaftlich wie einen Unternehmenskauf und lässt die Sachmängelhaftung ausnahmsweise auf das Unternehmen durchgreifen.
Ein Käufer, der sich sonst auf das Gesetz verlässt, steht bei einem maroden Unternehmen praktisch mit leeren Händen da. Er muss die Risiken selbst finden und sich vertraglich gegen sie absichern. Genau das leistet die Due Diligence: Sie ist die Voraussetzung dafür, dass der Käufer im Kaufvertrag die richtigen Garantien und Freistellungen verlangt, und sie liefert die Argumente, mit denen er den Kaufpreis begründet.