• Deutsche Flagge vor dem Reichstagsgebäude in Berlin
Insights

GmbH gründen in Deutschland: Ablauf, Stammkapital, Kosten und Pflichten

Schritt für Schritt von der Satzung bis zur Eintragung. Stammkapital, Kosten, Online-Gründung und Besonderheiten für ausländische Gesellschafter.

| Lesedauer 10 min. | Autor: Johannes Egelhof LL.M.

Eine GmbH zu gründen folgt einem klaren gesetzlichen Verfahren. Der eigentliche Mehrwert guter Vorbereitung liegt jedoch nicht in der Reihenfolge der Formulare, sondern in der Struktur: Wer hält welche Anteile, wer entscheidet, wie wird die Geschäftsführung kontrolliert, und was gilt bei Finanzierung, Ausscheiden oder Streit?

Die Gründung umfasst regelmäßig Satzung, notarielle Beurkundung, Geschäftsführerbestellung, Einzahlung der Einlagen, Handelsregisteranmeldung sowie die anschließenden steuerlichen und gewerberechtlichen Registrierungen. Bei einfachen Bargründungen kann das innerhalb weniger Wochen gelingen. Internationale Gesellschafter, Sacheinlagen oder besondere Governance-Regeln verlängern den Prozess häufig.

Dieser Beitrag erläutert den Ablauf und die typischen Gestaltungsfragen. Kosten- und Zeitangaben sind Orientierungswerte; Registergericht, Bank, Notariat und die konkrete Struktur können den Aufwand erheblich beeinflussen.

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Die Gründung lässt sich in sieben Schritte gliedern:

 

1. Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand festlegen. Die Firma muss unterscheidungskräftig und zulässig sein. Eine Vorabstimmung mit der Industrie- und Handelskammer kann spätere Beanstandungen des Registergerichts vermeiden.

2. Gesellschaftsvertrag entwerfen. Die Satzung enthält mindestens Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile. Bei mehreren Gesellschaftern sollten zusätzlich Mehrheiten, Geschäftsführung, Anteilsübertragungen, Einziehung, Nachfolge und Konfliktfälle geregelt werden.

3. Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden. Die Gesellschafter errichten die Gesellschaft; regelmäßig wird zugleich die Geschäftsführung bestellt und die Gesellschafterliste vorbereitet.

4. Geschäftskonto eröffnen und Einlagen leisten. Die Gesellschaft führt bis zur Eintragung den Zusatz „in Gründung“ oder „i. G.“. Die Geschäftsführung muss über die für die Anmeldung erforderlichen Einlagen frei verfügen können.

5. Handelsregisteranmeldung. Die Geschäftsführer versichern insbesondere die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.

6. Eintragung und Bekanntmachung. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person. Firma, Sitz, Vertretung und Gesellschafterliste werden im Register veröffentlicht.

7. Gewerbe, Steuern und weitere Registrierungen. Je nach Tätigkeit folgen Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Transparenzregister, Sozialversicherung, Berufs- oder Branchenerlaubnisse und gegebenenfalls Umsatzsteuerregistrierungen.

 

Zwischen Beurkundung und Eintragung besteht die Vor-GmbH. Sie kann bereits Verträge schließen, Personal einstellen und ein Konto führen. Diese Phase verlangt aber besondere Vorsicht: Für Handelnde kann § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche Haftung begründen; daneben bestehen Risiken, wenn das bei Gründung zugesagte Vermögen bis zur Eintragung verbraucht wird. Größere Verpflichtungen sollten deshalb bewusst beschlossen, dokumentiert und wirtschaftlich gedeckt sein.

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung müssen für die Handelsregisteranmeldung auf jeden Geschäftsanteil grundsätzlich mindestens 25 Prozent und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Die Satzung kann eine höhere oder vollständige Einzahlung vorsehen.

Der nicht eingezahlte Rest bleibt eine Forderung der Gesellschaft gegen den jeweiligen Gesellschafter. Er kann später durch Gesellschafterbeschluss oder nach Maßgabe der Satzung eingefordert werden; in einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter offene Einlagen regelmäßig einziehen. Die Haftungsbeschränkung der eingetragenen GmbH hängt jedoch nicht davon ab, dass bereits sämtliche 25.000 Euro vollständig eingezahlt sind. Persönliche Risiken entstehen vielmehr insbesondere bei falschen Versicherungen gegenüber dem Registergericht, verbotenen Rückzahlungen, verdeckten Sacheinlagen oder einer Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen.

Bei einer Sachgründung werden statt Geld beispielsweise Maschinen, Forderungen, Schutzrechte oder Beteiligungen eingebracht. Die Sacheinlage muss vollständig geleistet, im Gesellschaftsvertrag konkret bezeichnet und wertmäßig belegt werden. Reicht der tatsächliche Wert nicht aus, haftet der einbringende Gesellschafter für die Differenz.

Wer mit weniger Kapital starten möchte, kann eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Ein Stammkapital von nur einem Euro ist rechtlich möglich, wirtschaftlich aber selten sinnvoll: Gründungs-, Bank- und Anlaufkosten müssen trotzdem finanziert werden.

Was kostet die Gründung einer GmbH?

Die Gründungskosten bestehen aus Notar- und Registergebühren sowie – je nach Struktur – Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Übersetzungen, Apostillen und Bank-Onboarding. Das Stammkapital ist keine Gebühr, sondern Vermögen der Gesellschaft und kann nach Eintragung für betriebliche Zwecke verwendet werden, soweit Kapitalerhaltungsregeln eingehalten werden.

Bei einer einfachen Bargründung mit gesetzlichem Mindestkapital bewegen sich Notar- und Registerkosten häufig im hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Eine individuelle Satzung, mehrere Geschäftsführer, Vollmachten, Sacheinlagen oder ausländische Gesellschafter erhöhen den Aufwand. Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht frei verhandelbar.

Das Musterprotokoll reduziert die Beurkundungskosten, weil Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem gesetzlich vorgegebenen Dokument zusammengefasst werden. Die Ersparnis sollte jedoch gegen die späteren Kosten einer Satzungsänderung abgewogen werden. Bei mehreren Gesellschaftern, Investoren, Familienunternehmen oder einer Konzernstruktur ist eine individuell gestaltete Satzung meist wirtschaftlicher.

Zusätzlich können anfallen:

  • kommunale Gebühren für die Gewerbeanmeldung;
  • Gebühren für besondere Erlaubnisse;
  • Kosten für beglaubigte Übersetzungen und ausländische Nachweise;
  • Beratung zur Gesellschaftervereinbarung, Steuerstruktur oder Geschäftsführeranstellung;
  • laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung und Compliance.

Wie lange dauert die GmbH-Gründung?

Eine einfache Bargründung kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Die Dauer hängt weniger vom Beurkundungstermin als von den nachgelagerten Schritten ab: Kontoeröffnung, Einzahlungsnachweis, Registerprüfung und gegebenenfalls Rückfragen des Gerichts.

Zu Verzögerungen kann es vor allem kommen, wenn die gewählte Firma beanstandet wird oder der Unternehmensgegenstand nicht hinreichend klar formuliert ist. Bei ausländischen Gesellschaftern fehlen zudem nicht selten erforderliche Vollmachten, Apostillen oder aktuelle Registerauszüge. Weitere praktische Hürden entstehen häufig beim Bank-Onboarding und bei der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten. Auch Abweichungen zwischen Satzung, Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung können Rückfragen oder Korrekturen erforderlich machen. Zusätzlichen Abstimmungsbedarf verursachen Sacheinlagen, genehmigungspflichtige Tätigkeiten oder die fehlende kurzfristige Erreichbarkeit eines ausländischen Geschäftsführers für Fragen der Bank oder des Registergerichts.

Die Gesellschaft kann als Vor-GmbH bereits handeln. Aus Gründen der Haftung und Kapitalaufbringung sollten langfristige Verträge, hohe Bestellungen oder konzerninterne Zahlungen vor Eintragung jedoch nur nach einer bewussten Risikoentscheidung vorgenommen werden.

Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Das Musterprotokoll steht für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer zur Verfügung. Es eignet sich vor allem für eine sehr einfache Ein-Personen-Struktur ohne besondere Governance- oder Nachfolgeregeln.

Seine Grenzen sind erheblich. Das Musterprotokoll enthält keine differenzierten Regeln zu:

  • qualifizierten Mehrheiten und Zustimmungsvorbehalten;
  • Vorkaufsrechten und Anteilsübertragungen;
  • Einziehung und Ausschluss eines Gesellschafters;
  • Abfindungsberechnung;
  • Nachfolge und Tod eines Gesellschafters;
  • Wettbewerbsverboten;
  • mehreren Geschäftsführern und Ressorts;
  • Investorenrechten oder Mitarbeiterbeteiligung;
  • Deadlock und Streitbeilegung.

Sobald mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder die Gesellschaft wachsen, investieren oder als Tochtergesellschaft in einen Konzern eingebunden werden soll, ist eine individuelle Satzung regelmäßig die bessere Grundlage. Vertrauliche Detailregeln können ergänzend in einer Gesellschaftervereinbarung stehen. Beide Dokumente müssen aufeinander abgestimmt sein; Verpflichtungen zur Übertragung von GmbH-Anteilen können notarielle Form erfordern.

GmbH, UG oder GmbH & Co. KG: Welche Form passt?

Die passende Rechtsform richtet sich nicht allein nach dem verfügbaren Kapital. Ebenso entscheidend sind Fragen der Haftung, der Investoren- und Finanzierungsfähigkeit, der steuerlichen Struktur, der Unternehmensnachfolge sowie des laufenden Verwaltungsaufwands.

Die GmbH ist eine etablierte Kapitalgesellschaft mit klarer Haftungstrennung und genießt in der Regel eine hohe Akzeptanz bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Dem stehen das erforderliche Mindeststammkapital sowie formelle Anforderungen an Beschlüsse, Buchführung und Offenlegung gegenüber. Für operative Unternehmen mit Mitarbeitern, laufenden Verträgen und Finanzierungsbedarf ist sie daher häufig ein ausgewogener Ausgangspunkt.

Die UG (haftungsbeschränkt) ermöglicht demgegenüber eine Gründung mit deutlich geringerem Stammkapital. Sie kann insbesondere für schlanke Startphasen geeignet sein. Allerdings müssen gesetzliche Rücklagen gebildet werden, und eine zu geringe Kapitalausstattung kann die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einschränken. Zudem wird die UG im Geschäftsverkehr teilweise als weniger etabliert wahrgenommen. Auch bei dieser Rechtsform sollte die Kapitalausstattung deshalb realistisch am tatsächlichen Finanzierungsbedarf ausgerichtet werden.

Die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität einer Personengesellschaft. Sie kann insbesondere für Familienunternehmen, Nachfolgemodelle oder besondere Beteiligungs- und Steuerstrukturen interessant sein. Da jedoch regelmäßig zwei Gesellschaften geführt werden müssen, ist der administrative Aufwand höher. Auch die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Abstimmung ist häufig komplexer.

Welche Rechtsform am besten passt, hängt daher vom konkreten Geschäftsmodell und den langfristigen Zielen der Gesellschafter ab. Die GmbH ist für viele operative Unternehmen die naheliegende Standardlösung. Die UG eignet sich vor allem für kapitalarme Startphasen, während die GmbH & Co. KG insbesondere bei besonderen steuerlichen, familiären oder beteiligungsbezogenen Anforderungen in Betracht kommt.

Was müssen ausländische Gründer beachten?

Ausländische natürliche und juristische Personen können eine deutsche GmbH gründen und sämtliche Geschäftsanteile halten. Auch ein Geschäftsführer muss grundsätzlich weder deutscher Staatsangehöriger noch in Deutschland wohnhaft sein. Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit und aufenthaltsrechtliche Berechtigung sind jedoch getrennte Fragen: Die Bestellung zum Geschäftsführer vermittelt kein Visum und keine Arbeitserlaubnis.

In internationalen Gründungen sind vor allem folgende Punkte früh zu klären:

  • Vertretungsnachweis der ausländischen Muttergesellschaft: Aktueller Registerauszug, Satzung und Nachweis der vertretungsberechtigten Personen.
  • Apostille oder Legalisation: Ob ausländische Urkunden zusätzlich bestätigt werden müssen, hängt vom Ausstellungsstaat und anwendbaren Übereinkommen ab.
  • Beglaubigte Übersetzung: Registergericht, Notar und Bank können deutsche Übersetzungen verlangen.
  • Vollmacht oder Online-Beurkundung: Bargründungen und bestimmte weitere Gründungsvorgänge können im notariellen Online-Verfahren erfolgen. Ist die Sacheinlage selbst formbedürftig – etwa ein Grundstück oder ein GmbH-Anteil –, bleibt regelmäßig eine gesonderte notarielle Gestaltung erforderlich.
  • Bankkonto und KYC: Die Identifizierung der Beteiligungskette und der wirtschaftlich Berechtigten ist häufig der zeitkritischste Schritt.
  • Geschäftsleitung und Steuern: Ein ausländischer Geschäftsführer muss praktisch in der Lage sein, seine Organpflichten zu erfüllen. Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätten und Verrechnungspreise sind mit dem Steuerberater zu prüfen.
  • Aufenthalt und Personaleinsatz: Für Geschäftsführer und Mitarbeiter aus Drittstaaten können Aufenthaltstitel erforderlich sein.

Bei komplexen Beteiligungsketten empfiehlt sich, Notar, Bank, Rechtsanwalt und Steuerberater vor Unterzeichnung auf einen gemeinsamen Dokumentensatz festzulegen.

Welche Pflichten gelten nach der Eintragung?

Mit der Eintragung in das Handelsregister beginnt der laufende Pflichtenkreis der GmbH. Dazu gehört zunächst die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister. Änderungen müssen fortlaufend geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Auch die Gesellschafterliste ist aktuell zu halten. Veränderungen im Gesellschafterbestand oder beim Umfang der Beteiligungen sind unverzüglich zum Handelsregister einzureichen.

Daneben muss die Gesellschaft steuerlich erfasst werden. Hierzu gehören insbesondere der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Beantragung einer Steuernummer und gegebenenfalls einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Einrichtung der erforderlichen Lohnsteueranmeldungen. Zugleich ist eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. Der Jahresabschluss muss fristgerecht aufgestellt, durch die Gesellschafter festgestellt und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben offengelegt werden.

Auch im Außenauftritt bestehen formelle Anforderungen. Geschäftsbriefe, E-Mails und die Unternehmenswebsite müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, insbesondere Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und Geschäftsführung.

Beschäftigt die GmbH Arbeitnehmer, müssen diese zur Sozialversicherung angemeldet werden. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann zusätzlich eine sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung erforderlich sein. Abhängig von der konkreten Tätigkeit sind außerdem gewerbe-, berufs-, produkt- oder datenschutzrechtliche Erlaubnis- und Compliance-Anforderungen zu beachten.

Ein geordnetes Corporate Housekeeping ist ebenfalls unerlässlich. Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsführerkompetenzen, Verträge mit Gesellschaftern und Kapitalmaßnahmen sollten vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Gerade bei Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmensgruppen empfiehlt sich ein klarer Jahreskalender für Beschlüsse, Jahresabschlüsse, Registermeldungen und konzerninterne Verträge.

Welche Gründungsfehler werden später teuer?

Eine zu einfache Satzung kann spätere Gesellschafterkonflikte erheblich verschärfen. Fehlen klare Regelungen zu erforderlichen Mehrheiten, zum Ausscheiden von Gesellschaftern, zur Abfindung oder zur Übertragung von Geschäftsanteilen, lassen sich Konflikte häufig nur mit hohem Aufwand lösen.

Auch die Kapitalaufbringung muss sorgfältig geplant und dokumentiert werden. Verdeckte Sacheinlagen, Rückzahlungen an Gesellschafter oder unzutreffende Versicherungen über die Einzahlung des Stammkapitals können dazu führen, dass Einlagen erneut geschuldet werden oder Geschäftsführer persönlich haften.

Besondere Vorsicht ist zudem beim operativen Handeln vor der Eintragung geboten. Die Vor-GmbH ist zwar bereits handlungsfähig, jedoch nicht risikofrei. Werden in dieser Phase hohe Verpflichtungen eingegangen, können persönliche Haftungsrisiken und eine Unterbilanz entstehen.

Die Bestellung eines Geschäftsführers sollte außerdem nicht isoliert vom Anstellungsverhältnis betrachtet werden. Organstellung, Vergütung, Sozialversicherung, D&O-Schutz und die Beendigung der Tätigkeit sollten von Beginn an aufeinander abgestimmt sein.

Ebenso sollte die Gesellschafterstruktur bereits vor der Gründung geprüft werden. Bei Holdingstrukturen, ausländischen Gesellschaftern oder Investoren können steuerliche, außenwirtschaftsrechtliche, geldwäscherechtliche und Governance-Fragen schon im Gründungsstadium eine Rolle spielen.

Schließlich endet die gesellschaftsrechtliche Organisation nicht mit der Eintragung in das Handelsregister. Fehlendes laufendes Housekeeping und eine unzureichende Dokumentation führen später häufig zu Problemen bei Finanzierungen, Due-Diligence-Prüfungen, einem Unternehmensverkauf oder einer Betriebsprüfung.

Die Gründung sollte daher nicht nur auf die erfolgreiche Registereintragung, sondern auf die rechtssichere und praktikable Entwicklung der Gesellschaft in den ersten Jahren ausgerichtet sein.

Über den Autor

Rechtsanwalt Johannes Egelhof, LL.M., Partner bei Maxfeld.legal
Johannes Egelhof LL.M.
Rechtsanwalt · Partner
Kontakt aufnehmen

Johannes Egelhof LL.M. begleitet ausländische Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland, von der Gründung über Arbeitsrecht und Verträge bis zum Datenschutz.

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung müssen für die Handelsregisteranmeldung grundsätzlich mindestens 12.500 Euro und auf jeden Geschäftsanteil mindestens 25 Prozent eingezahlt sein. Offene Einlagen bleiben eine Forderung der Gesellschaft gegen den Gesellschafter.

Notar- und Registerkosten liegen bei einer einfachen Bargründung häufig im hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Individuelle Satzung, mehrere Gesellschafter, Sacheinlagen, Übersetzungen oder internationale Unterlagen erhöhen den Aufwand. Das Stammkapital ist keine Gründungsgebühr, sondern Vermögen der Gesellschaft.

In einer einfachen Konstellation häufig wenige Wochen. Verzögerungen entstehen vor allem bei Kontoeröffnung, ausländischen Dokumenten, Beanstandungen der Firma oder Satzung und bei Sacheinlagen.

Ja. Deutsche Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz sind weder für Gesellschafter noch grundsätzlich für Geschäftsführer erforderlich. Ausländische Registerauszüge, Vertretungsnachweise, Apostillen, Übersetzungen und das Bank-Onboarding müssen jedoch früh vorbereitet werden.

Bestimmte Gründungen können im notariellen Online-Verfahren durchgeführt werden. Bei formbedürftigen Sacheinlagen, etwa Grundstücken oder GmbH-Anteilen, sind die jeweiligen zusätzlichen Formanforderungen zu beachten. Der Notar prüft, ob die konkrete Struktur für das Online-Verfahren geeignet ist.

Die UG ist eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis zusammen mit dem Stammkapital 25.000 Euro erreicht sind. Die allgemeinen Regeln des GmbH-Rechts gelten im Übrigen weitgehend auch für die UG.

Ja. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet und die Gesellschaft durch den Notar elektronisch zum Handelsregister angemeldet werden. Die Beurkundung kann in geeigneten Fällen per Video erfolgen.

Kontakt

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen.

Oder rufen Sie uns an:

T +49 911 569 61-0
contact@maxfeld.legal

Maxfeld.legal

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Leipziger Platz 21
90491 Nürnberg

Broschüre

Broschüre anfordern

Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein. Wir senden Ihnen die Broschüre umgehend per E-Mail zu.