Was ist ein Joint-Venture-Vertrag?
Ein Joint-Venture-Vertrag ist die schuldrechtliche Grundlage einer unternehmerischen Zusammenarbeit, bei der die Partner ein gemeinsames Ziel verfolgen, rechtlich und wirtschaftlich aber selbständig bleiben. Er verteilt Beiträge, Chancen und Risiken zwischen den Beteiligten und legt die Spielregeln der Kooperation fest. Der Begriff ist kein gesetzlicher Vertragstyp, sondern eine in der Praxis entwickelte Sammelbezeichnung. Je nach Ausgestaltung greifen dahinter das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das GmbH-Recht oder das Recht der Personenhandelsgesellschaften.
Typische Anlässe für ein Joint Venture sind der Eintritt in einen neuen geografischen oder sachlichen Markt, die gemeinsame Entwicklung einer Technologie, die Bündelung von Produktionskapazitäten oder die Erschließung eines Vertriebskanals, für den keiner der Partner allein die nötige Reichweite hat. Das verbindende Element ist stets, dass die Partner mehr erreichen wollen, als jeder für sich könnte, ohne dabei ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Diese Zwischenstellung zwischen bloßem Liefervertrag und vollständiger Verschmelzung macht die vertragliche Gestaltung anspruchsvoll.
Ein tragfähiger Vertrag beschreibt zunächst den Zweck und den Gegenstand des Joint Ventures möglichst präzise. Je klarer der Geschäftsauftrag umrissen ist, desto einfacher lässt sich später beurteilen, welche Aktivitäten noch vom gemeinsamen Zweck gedeckt sind und wo einer der Partner in Konkurrenz zum eigenen Vorhaben tritt. Auf dieser Zweckbestimmung bauen alle weiteren Regelungen auf, von der Finanzierung über die Geschäftsführung bis zum Exit.